Berlin  Ein Bier, ein Joint und dann ans Steuer – ja geht’s noch?

Tobias Schmidt
|
Von Tobias Schmidt
| 02.06.2024 14:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wer Auto fährt, sollte nicht kiffen. Warum trotzdem wohl kein 0-THC-Grenzwert kommt. Foto: Imago Images / Christoph Hardt
Wer Auto fährt, sollte nicht kiffen. Warum trotzdem wohl kein 0-THC-Grenzwert kommt. Foto: Imago Images / Christoph Hardt
Artikel teilen:

Die Ampel hat nicht nur das Kiffen erlaubt. Sie will auch den THC-Grenzwert anheben, mit dem man Auto fahren darf. Wird nicht im selben Schritt ein Alkoholverbot für Kiffer am Steuer eingeführt, wäre das Signal verheerend und lebensgefährlich.

Eigentlich sollte es sich komplett verbieten, nach dem Joint ins Auto zu steigen und loszufahren. Eine Null-THC-Grenze ist jedoch schwierig. Denn auch Tage nach dem Konsum kann der Wirkstoff noch im Blut nachgewiesen werden, ohne dass Denk- und Reaktionsvermögen eingeschränkt wären. 

Für Menschen, die auf’s Auto angewiesen sind, wäre ein sehr scharfer Grenzwert damit ein Cannabisverbot durch die Hintertür. Na und?, mag mancher denken. Aber auch der nicht gerade als Kiffer-Lobby verschriene ADAC hält einen Wert von 3,5 Nanogramm für ok. Ebenso wie der liberale Verkehrsminister Volker Wissing.

Die Sache hat nur mehrere Haken. Die Promillegrenze für Alkohol ist einigermaßen sinnvoll, weil ein Glas Wein oder Bier eine absehbare “Pegel-Wirkung” hat. Wie sich der THC-Pegel nach einer ordentlichen “Tüte”, wie Cannabis-Zigaretten auch genannt werden, entwickelt, ist aber kaum voraussehbar. Auch ein Mini-Joint kann eine große Dröhnung bewirken.

Die größte Gefahr aber ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Von zwei, drei Flaschen Bier betüddelt, von ein, zwei Joints benebelt, und trotzdem legal auf der Straße unterwegs? Was für eine Horrorvorstellung. 

Die Ampel muss hier für Klarheit sorgen und eine scharfe Ansage machen: Wer ein ganz bisschen kifft, darf gar nichts trinken. Wer etwas trinkt, darf gar nicht kiffen. Alles andere würde zu Leichtsinn anstiften und damit fast schon an fahrlässige Tötung grenzen.

Ähnliche Artikel