Versuchter Totschlag in Bunde  Angeklagter schimpft und weint bei Urteilsverkündung

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 30.05.2024 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht Aurich ging es um versuchten Totschlag. Foto: Archiv/Ortgies
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In einer Monteurwohnung in Bunde kam es im November 2023 zu einer beinahe tödlichen Messerattacke. Der Angreifer muss nun für viele Jahre ins Gefängnis. Das Opfer lebt nicht mehr.

Aurich/Bunde - Weil er seinen Mitbewohner in einer Monteurwohnung in Bunde mit zwei Messern angegriffen und schwer verletzt hat, muss ein 25-jähriger Pole für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich verurteilte den Mann am Donnerstag, 30. Mai 2024, wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und einem Monat.

Während der Urteilsbegründung schüttelte der Mann immer wieder den Kopf, begann zu weinen und zu schimpfen. Der Vorsitzende Richter Björn Raap stand kurz davor, ihn aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen. Was der Angeklagte in diesem Moment sagte, blieb unklar. Die Dolmetscherin übersetzte seine auf Polnisch getätigten Äußerungen nicht. Offenkundig war, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist.

Opfer doppelt so schwer

Schon während der Verhandlung hatte der 25-Jährige sich als Opfer dargestellt. Sein 35-jähriger Kontrahent, der 150 Kilo wog und damit ungefähr doppelt so viel wie er, habe ihn wie ein Panzer überrollt. Er habe sich nur gewehrt. Der Staatsanwalt und das Gericht hielten diese Darstellung für nicht glaubhaft. Sie passe nicht zum objektiv gesicherten Spurenbild am Tatort, erklärte Raap. Der Geschädigte konnte sich vor Gericht nicht mehr äußern. Er ist zwischenzeitlich in seiner polnischen Heimat verstorben. Der 35-Jährige war jedoch nach der Tat in Leer richterlich vernommen worden.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gerieten die beiden betrunkenen Männer am 5. November 2023 in Streit. Der 25-Jährige habe den 35-Jährigen mit einem Küchenmesser angegriffen und mehrmals auf ihn eingestochen. Als die Klinge am Brustbein des Opfers abbrach, habe er ein zweites Messer geholt und erneut zugestochen.

Bedingter Tötungsvorsatz

Der 35-Jährige erlitt unter anderem vier tiefe Wunden im Gesicht, am Ohr, am Hals und an der Brust. Die Polizei fand ihn am Tatort blutüberströmt auf einem Stuhl sitzend vor. Sein weißes T-Shirt war fast vollständig rot eingefärbt. „Sie können sich glücklich schätzen, dass der Treffer auf dem Brustbein dort gelandet ist, wo er gelandet ist“, sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. Stiche in die Brust seien potenziell tödlich. Das Gericht erkannte einen bedingten Tötungsvorsatz.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer die alkoholbedingte Enthemmung und die affektiv aufgeladene Situation. Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert hatte den 25-Jährigen als voll schuldfähig begutachtet. Dem folgte die Kammer. Außerdem schloss sie sich der Einschätzung Traberts an, dass eine Unterbringung im Maßregelvollzug keinen Sinn habe, da der Mann mangels Sprachkenntnissen keine Therapie gegen seine Alkoholabhängigkeit machen könne.

Im Klinikum Leer hatte sich der Angeklagte nach der Festnahme gegen die Entnahme einer Blutprobe gewehrt. Daher wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Mit dem Urteil blieb die Kammer etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft (sechs Jahre und vier Monate). Verteidiger Folkert Adler hatte einen Freispruch beantragt.

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