Prozess um Mord in Weener fortgesetzt  Verletzungen sprechen für heftigen Kampf ums Überleben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 30.05.2024 14:57 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Beim Prozessauftakt verbarg der Angeklagte sein Gesicht. Foto: Luppen
Beim Prozessauftakt verbarg der Angeklagte sein Gesicht. Foto: Luppen
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Ein 61-Jähriger soll seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung in Weener ermordet haben. Das sagen die Rechtsmedizinerin und der Psychiater vor Gericht.

Aurich - Es war ein minutenlang andauernder Todeskampf, den die 87-Jährige aus Weener schließlich verlor. Am 25. November hat ihr heute 61-jähriger Sohn ihr ein Kopfkissen auf das Gesicht gedrückt. Nach Erkenntnissen der Rechtsmedizin wehrte sie sich so heftig, dass er schließlich auf ihrem Brustkorb saß und ihre Unterarme mit seinen Unterschenkeln fixierte. Die Verletzungen der Toten – Hämatome an Unterarmen, Brustkorb und den Beckenkämmen, dazu äußere Rippenbrüche – sprachen eine deutliche Sprache.

Das Gesicht der Toten wies schwerste Verletzungen auf: Kratzer, blaue Augen, eingerissene Lippen und Hautabschürfungen. Letztere würden für ein dynamisches Geschehen bei einer Abwehrhandlung sprechen, führte die Oldenburger Rechtsmedizinerin Dr. Vanessa Preuß am Donnerstag am Landgericht Aurich bei der Fortsetzung des Mordprozesses aus. Der Tod sei aufgrund von „Ersticken durch Bedecken der Atemöffnungen“ eingetreten. Der massive Befund weise darauf hin, dass das Kampfgeschehen einige Minuten gedauert habe – „vielleicht auch viele Minuten“, wenn es unterbrochen worden sei.

„Er war enttäuscht von ihr“

Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt. Anschließend, um 23.38 Uhr, hat er einen Notruf abgesetzt. „Ich habe meine Mutter umgebracht“, sagte er ruhig in dem Telefonat mit der Rettungsleitstelle. Die beiden haben seit etlichen Jahren in Weener zusammen gewohnt. Über seinen Anwalt Michael Schmidt ließ der 61-Jährige am Donnerstag als Ergänzung zu seiner Einlassung verlauten, er habe geglaubt, Einbußen bei der Grundsicherung zu haben, weil sich die Mutter nicht mehr ordentlich um den Papierkram kümmerte. „Er war enttäuscht von ihr. Gleichzeitig fühlte er sich durch ihre Untätigkeit provoziert, so dass es letztlich zu der Tat kam“, erklärte sein Verteidiger.

Der psychiatrische Sachverständige Professor Wolfgang Trabert wies darauf hin, dass sich das rechtsmedizinische Gutachten nicht mit den Angaben des Angeklagten decken würde. Der 61-Jährige habe im Zusammenhang mit dem Mord lediglich einen kurzen Wortwechsel geschildert. In der einen Version seines Geständnisses soll die Mutter „Lass das“ gesagt haben. In einer anderen will er ihr gegenüber „Jetzt hat dein letztes Stündlein geschlagen“ geäußert haben, als er sich ihr mit dem Kissen genähert habe, woraufhin sie „Mach‘ doch keinen Mist“ geantwortet haben soll.

Enttäuschung und Wut

Trabert diagnostizierte bei dem seit Kindestagen sehbehinderten Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine depressive Episode. Er habe anhaltende Sorgen um seine Zukunft gehabt. „Es waren monströs aufgeblähte Ängste, er sah sich auf der Straße und Menschen mit verbrecherischen Absichten ausgesetzt“, so der Psychiater. Der 61-Jährige habe ihm gegenüber bei der Begutachtung unbeteiligt und teilnahmslos über das Geschehen gesprochen. Er habe geäußert, die Tat „sei plötzlich gekommen, es sei kein länger gereifter Plan“ gewesen. Er habe anschließend den Tod seiner Mutter überprüft, indem er ihren Arm hochgenommen und fallengelassen habe. Nach Angaben des Gutachters war der Angeklagte im November noch mobil. Inzwischen sitzt er aufgrund einer Diabetes bedingten Vorderfußamputation im Rollstuhl und leidet unter Gefäß- und Hörproblemen.

Trabert geht bei ihm von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Der Angeklagte habe Enttäuschung und Wut gegenüber der Mutter verspürt, weil sie sich aufgrund ihres verschlechterten Gesundheitszustandes nicht mehr wie versprochen um alles gekümmert habe. Hinzugetreten seien Aussichtslosigkeit und Verzweiflung, wie es mit seinem Leben weitergehen solle. Allgemeingefährlich ist der Mann nach Ansicht des Psychiaters nicht. Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht. Die besonderen Umstände der „ambivalent symbiontisch verbundenen Menschen“ habe zu dem Mord geführt.

Ein Brief als Auslöser der Tat

Mutter und Sohn haben seinen Angaben nach beinahe ein Leben lang zusammen gewohnt. Obwohl der Angeklagte immer wieder Versuche unternahm, auf eignen Beinen zu stehen, hatte sie ihn weiterhin an sich gebunden. Nun konnte die Mutter ihrem damaligen Versprechen, immer für ihn zu sorgen, nicht mehr in vollem Umfang nachkommen. Es gab kein Essen mehr und keinen Tee. Einen gelben Brief des Amtsgerichts Coburg wegen ausstehender Fernsehgebühren, hat sie ihm am Tatabend nicht wie üblich vorgelesen, sondern nur weggelegt, um ins Bett zu gehen. „Für ihn ein Zeichen, wie wenig engagiert sie sich um die Angelegenheiten kümmerte“, so Trabert. Dieser Brief gilt als Auslöser der Tat.

Im Prozess am Landgericht Aurich wird am Dienstag, 4. Juni 2024, ab 9 Uhr in Saal 116 plädiert. Anschließend soll das Urteil fallen.

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