Wittmunder Bombenprozess fortgesetzt „Ich habe es nicht herumgetratscht“
Der Freund eines Angeklagten sagte im Bombenprozess vor dem Auricher Landgericht aus. Der andere Angeklagte war schon in einen Raubüberfall verwickelt.
Aurich - Am 14. Mai vergangenen Jahres detonierte kurz vor Mitternacht in Wittmund ein Sprengstoffpaket, das auf dem Dach eines BMW platziert worden war. Durch die enorme Detonation entstand am Wagen ein Sachschaden von knapp 60.000 Euro. In Mitleidenschaft gezogen wurde auch das angrenzende Wohnhaus – der Schaden an Türen und Fenstern belief sich auf 14.700 Euro. Unter seinen Bewohnern war ein kleines Mädchen, das bis heute unter den Erlebnissen der Bombennacht leidet. Die Ermittler gehen bei der Tat von Clan-Streitigkeiten aus.
Zwei Wittmunder, 26 und 20 Jahre, müssen sich derzeit vor der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts verantworten. Der Jüngere hat zum Prozessauftakt gestanden, den Sprengstoffsatz gezündet zu haben – als Gegenleistung gab es ein halbes Gramm Kokain. Er war nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass es sich um eine Farbbombe gehandelt habe. Die verheerenden Auswirkungen hätten ihn geschockt. Als Auftraggeber benannte er den 26-Jährigen, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt. Er habe gesagt, es gebe Geldschulden und den Anschlag so begründet.
Zeuge verunsichert
Der ältere Angeklagte bestreitet den Vorwurf und will sich zur Tatzeit bei einem Kollegen in Schortens aufgehalten haben. Die 26-jährige Fahrerin des Autos, die ihn dort hingebracht hatte, bestätigte das. Der Kollege war zur Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch geladen. Erschienen ist er nicht.
Nach der Tat hatte sich der 20-Jährige mit einem Freund getroffen, dem er sich anvertraute. Der 19-Jährige aus der Nähe von Wittmund fühlte sich im Zeugenstand sichtlich unwohl. „Ich habe ihn kurz vor Mitternacht abgeholt und bin mit ihm in den Windpark gefahren. Dort standen wir bis morgens sechs, sieben Uhr“, nuschelte er. „Er hat mir erzählt, dass er genötigt wurde, das anzuzünden auf dem Auto, ich weiß nicht so genau“.
Freund behielt alles für sich
Der Zeuge nannte auch den Vornamen des älteren Angeklagten. Der soll der Anstifter gewesen sein, erklärte er auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Bastian Witte. Weitere Namen seien damals nicht gefallen. Den älteren Angeklagten kenne er aus der Stadt – „wir haben aber nicht so viel miteinander zu tun gehabt“, sagte der 19-Jährige.
Sein Wissen über den Vorfall hat der Zeuge offenbar für sich behalten. „Ich habe es nicht herumgetratscht. Ich wollte damit nichts zu tun haben“, sagte er auf die Frage eines Verteidigers, wie er damit umgegangen sei, dass sein Freund ihm gegenüber eine erhebliche Straftat ausgepackt habe. Die Verfassung des jüngeren Angeklagten in jener Nacht beschrieb dessen Freund als „total aufgelöst“, er habe Drogen konsumiert.
Mann zusammengeschlagen
Dem älteren Angeklagten werden weitere Straftaten vorgeworfen. Neben Verkehrsdelikten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Raubüberfall angeklagt, den er zusammen mit zwei unbekannt gebliebenen Personen begangen haben soll. Das Opfer der Tat vom Juni 2021 soll beim Verlassen eines Hauses in Wilhelmshaven abgepasst und zusammengeschlagen worden sein. DNA-Spuren des 26-jährigen Angeklagten konnten am T-Shirt des Opfers nachgewiesen werden. Durch Kniestöße und Schläge ins Gesicht wurde es verletzt. Dem Mann wurde seine grün-blaue Bauchtasche mit Portemonnaie und Schlüsseln gestohlen.
Das damalige Opfer kann sich an wenig erinnern. „Ich habe die Tür aufgemacht und die Tasche wurde weggenommen“, sagte der 22-Jährige. „Es ging zu schnell, ich war auf Drogen.“ Er habe sich draußen mit einer Bekannten treffen wollen. Die Zeugin wohnt jetzt in Leipzig und ist ebenfalls nicht erschienen.
Süchte sollen therapiert werden
Eine Anwohnerin leistete erste Hilfe. „Ich dachte, es hat geklopft. Ich habe ihn blutig vorgefunden, ihn versorgt und die Polizei gerufen“, berichtete die 32-jährige Wilhelmshavenerin, von Beruf Altenpflegerin. Er habe ihr nichts dazu sagen können. „Er war blutüberströmt, sehr aufgelöst und ich habe versucht, ihn zu beruhigen und desinfiziert“, sagte sie.
Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sprach sich dafür aus, den jüngeren Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Er wohne noch bei seiner Familie, habe seine Ausbildung abgebrochen und benötige eine Drogen- und Alkoholtherapie, begründete sie.
Der Prozess wird am Dienstag, 4. Juni, um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts fortgesetzt.