Kampen  Nazi-Parolen im Sylter Club „Pony“: Gast schämt sich für seinen „schlimmen Fehler“

Mark Otten, Eckard Gehm
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Von Mark Otten, Eckard Gehm
| 27.05.2024 08:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Als Reaktion auf das Video mit rassistischem Gegröle im „Pony“ haben sich am Sonntag mehrere Dutzend Menschen zu einer Mahnwache im Inselort Kampen versammelt. Foto: Lea Sarah Albert
Als Reaktion auf das Video mit rassistischem Gegröle im „Pony“ haben sich am Sonntag mehrere Dutzend Menschen zu einer Mahnwache im Inselort Kampen versammelt. Foto: Lea Sarah Albert
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In sozialen Medien hat der junge Mann erklärt, sich zu schämen. Er werde die rechtlichen Konsequenzen tragen. Den Beschuldigten drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

Es ist ein verstörendes Video: Im Sylter Club „Pony“ skandieren junge Party-Gäste, offensichtlich wohlhabend und teils bereits unternehmerisch aktiv, zur Melodie von „L’amour toujours“, einem Liebeslied, die fremdenfeindliche Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“. Ein Mann im weißen Hemd, den Pullover locker über die Schultern gelegt, reckt dabei den rechten Arm in die Luft, deutet mit zwei Fingern auf der Oberlippe ein Hitlerbärtchen an und lacht dabei.

Er kommt aus Bayern und hat nun in sozialen Medien eine Entschuldigung veröffentlich, über die „Bild“ zuerst berichtete. Darin heißt es: „Ich will mich öffentlich und aufrichtig entschuldigen für das, was passiert ist. Alle, die wir damit vielleicht verletzt haben, bitte ich um Entschuldigung.“ Er schäme sich für seinen „schlimmen Fehler“, habe sich der Polizei gestellt und werde die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Eine Erklärung für sein Verhalten habe er nicht. Er sei betrunken gewesen und es sei nicht Ausdruck seiner inneren Haltung, da er weltoffen und tolerant erzogen worden sei und viele Freunde mit Migrationshintergrund habe.

Sein Arbeitgeber, eine Werbeagentur, soll ihm fristlos gekündigt haben. Ebenfalls ihren Job verloren haben soll die die blonde Frau mit der Sonnenbrille im Haar, die zu Beginn des Videos zu sehen ist. Sie stammt aus einer wohlhabenden Familie im Hamburger Raum, war für den Social-Media-Star Milena Karl tätig. Die Influencerin, selbst Migrantin, hat das Arbeitsverhältnis mit „sofortiger Wirkung“ aufgelöst.

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, an der die singende blonde Frau studiert, distanziert sich von „derartigen menschenverachtenden Äußerungen“. Nicht im Video zu sehen, aber grölend zu hören sein soll ein Hamburger Berater für mittelständische Unternehmen. Auch sein Arbeitgeber soll ihm fristlos gekündigt haben.

Ob die Kündigungen vor einem Arbeitsgericht Bestand haben werden, ist offen. Eine Kündigung wegen eines Fehlverhaltens in der Freizeit ist in der Regel nur möglich, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht.

Die Betreiber des „Pony“ haben gegen fünf Personen, bei denen ihnen eine Identifizierung möglich war, Strafanzeige gestellt. Außerdem will der Kampener Club jetzt mit einer Zivilklage Schadensersatz einfordern, weil seine Marke durch die Bilder der Pfingstfeier Schaden genommen habe.

Die Flensburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung und des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Für Volksverhetzung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei Volksverhetzung in Tateinheit mit einem Angriff auf die Menschenwürde sind es sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, wenn weitere Begleitumstände hinzukommen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte unserer Redaktion, die im Video hörbare Parole könne durchaus dazu geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln. „Hier herrscht in der Rechtsprechung jedoch noch keine Einigkeit, der Kontext und der Einzelfall sind entscheidend.“

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen könne zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe führen. Dazu zählt der Hitlergruß. Aber auch Nazi-Parolen fielen laut Solmecke unter diesen Straftatbestand.

Ohne das öffentlich gewordene Video hatte der Vorfall vermutlich keine Folgen für die Männer und Frauen gehabt. In den sozialen Medien stellten Nutzer die Frage, ob der Clip vom Gelände des Clubs überhaupt hätte aufgenommen und veröffentlicht werden dürfen, ohne die darauf sichtbaren Personen um Erlaubnis zu fragen.

Rechtsanwalt Solmelcke erklärt: „Grundsätzlich hat jeder ein Recht am eigenen Bild, das dazu führt, dass Bilder und Videos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen.“ Ob in diesem Fall eine Einwilligung in die Veröffentlichung vorlag, sei nicht bekannt. „Dadurch, dass einige Personen auf dem Video aber aktiv und lächelnd in die Kamera schauen, geben sie aber zumindest eine konkludente Einwilligung darin, dass das Video angefertigt wird.“

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