Berlin  Staatsakt mit Nationalhymne: Warum mancher nicht mitsang

Rena Lehmann
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Von Rena Lehmann
| 25.05.2024 12:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Beim Staatsakt zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes sang Katharina Thalbach (rechts) die Kinderhymne von Berthold Brecht. Bei der Nationalhymne sang nicht jeder mit. Foto: Michael Kappeler
Beim Staatsakt zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes sang Katharina Thalbach (rechts) die Kinderhymne von Berthold Brecht. Bei der Nationalhymne sang nicht jeder mit. Foto: Michael Kappeler
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Beim Staatsakt zur Feier des Grundgesetzes sang ein prominenter Bundestagsabgeordneter der Grünen die Nationalhymne nicht mit. Brauchen wir ein anderes Lied?

Von der heimischen Couch am Bildschirm genau darauf zu achten, wer bei der Nationalhymne mit verkniffenem Mund dasteht und wer aus voller Kehle mitsingt, ist ein fast noch beliebterer Volkssport als der Fußball selbst. Mesut Özil zum Beispiel geriet in die Kritik. Wer wie er nicht mitsingt, dem fehlt, so die Vermutung, das grundsätzliche Bekenntnis zu diesem Land. Oder?

Im Fall von Özil muss man sagen, dass der Verdacht sich bestätigte. Er lebt heute in der Türkei und ist bekennendes Mitglied der rechtsextremen Grauen Wölfe. Lange galt er in Deutschland als leuchtendes Beispiel für gelungene Integration. Nun ja. 

Beim Staatsakt für 75 Jahre Grundgesetz war es nun der grüne Chefhaushälter Sven-Christian Kindler aus Hannover, der während der Hymne schwieg. Auch mancher andere sang nicht mit, aber bei Kindler fiel es besonders auf, weil er in der ZDF-Übertragung immer wieder groß im Bild war. 

Zuletzt musste sich Robert Habeck rechtfertigen, weil er bei der Gedenkfeier zum Aufstand des 17. Juni bei der Hymne nicht mitsang. Aus Ergriffenheit, wie er später erklärte. Seltsam ist es schon, dass es in Deutschland selbst höchsten Volksvertretern schwerfällt, das Lied zu singen. Unvorstellbar in Ländern wie Frankreich, Italien oder England.

Wir haben also bei Kindler nachgefragt, warum er bei einem so freudigen Anlass wie der Feier des Grundgesetzes nicht einstimmen will. Das Grundgesetz selbst, so sagt er, sei der beste Grund nicht mitzusingen. „Die Nationalhymne steht nicht im Grundgesetz und es ist gut, dass es keinen Zwang gibt, sie mitzusingen. Das unterscheidet uns wohltuend von Autokratien, dass das bei uns jeder selbst entscheiden kann.“ Mitsingen will er sie nicht - und tut das übrigens nie -, weil ihr Komponist Hoffmann von Fallersleben „ein Antisemit und kein Demokrat war“. Er findet es aber in Ordnung, wenn andere singen. Immerhin. 

Da aber offenbar so viele mit dem Lied hadern: Wie wäre es mit einer neuen Hymne? Beim Staatsakt sang Katharina Thalbach die „Kinderhymne“ von Bertolt Brecht zur Haydn-Melodie. Die wunderbare vierte Strophe lautet: “Und weil wir dies Land verbessern, lieben und beschirmen wir’s. Und das Liebste mag’s uns scheinen, so wie andern Völkern ihrs.” Aber auch an Brecht wird garantiert wieder jemand was zu kritteln haben. Wir haben es nicht einfach mit uns. 

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