Amtsgericht Norden Großaufgebot der Polizei muss Prozessauftakt sichern
Zwei Männer aus Norden müssen sich seit Dienstag wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Körperverletzung verantworten. Ein Großaufgebot der Polizei sicherte den Prozess ab.
Norden - Unter großem Sicherheitsaufgebot ist am Dienstag der Prozess gegen zwei Männer aus Norden gestartet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen körperliche Misshandlungen und gemeinschaftliche Körperverletzungen im Umfeld der mittlerweile geschlossenen Shisha-Bar in der Osterstraße vor. Weil das Gericht schon im Vorfeld mit zahlreichen Unterstützern der beiden Angeklagten rechnete, waren zahlreiche Polizei- und Justizbeamte vor Ort. Begangen wurde die Tat schon am 19. Juni 2021 – was es für die Zeugen in dem Prozess nicht leicht machte.
Der angeklagte 26-jährige Koch und Gastronom erschien mit seinem Pflichtverteidiger Matthias Koch aus Bremen; sein Mitangeklagter, ein 27-jähriger Kellner mit seinem Anwalt Christopher Mark Höfler aus Berlin, Partner der Anwaltskanzlei des Bundestagsabgeordneten Dr. Gregor Gysi. Der Norder Rechtsanwalt Knut Balzer vertrat das 25-jährige Opfer, der als Nebenkläger auftrat. Der 25-Jährige leide laut seiner Pflegemutter noch immer unter dem Trauma des Tatabends, erschien deshalb zusätzlich mit einer Prozessbegleitung. Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe über ihre Anwälte zurück, schwiegen aber während der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den 25-Jährigen am Tatabend im Bereich Osterstraße an mehreren Tatorten mehrfach geschlagen, gewürgt und getreten zu haben – auch dann noch, als das Opfer bereits am Boden lag. Ein 21 Jahre alter Freund von ihm wurde demnach ebenfalls geschlagen und getreten. Das 25 Jahre alte Opfer erlitt der Anklage nach unter anderem einen Bruch des Jochbeins im Gesicht und musste deswegen in einer Oldenburger Klinik operiert werden.
Zeugin bestätigte Aussagen des Opfers
Nach Aussagen des 25-jährigen Opfers – ebenfalls Koch von Beruf – war er am Tatabend nach der Arbeit gemeinsam mit zwei Freunden zunächst im Mittelhaus. Dort tranken die Freunde ein Bier, unterhielten sich mit zwei Mädchen, trafen zwei weitere Freunde, mit denen sie sich über Musik unterhielten. Schon nach knapp einer Stunde habe das Trio das Mittelhaus bereits wieder verlassen, so die Aussage. Auf dem Weg zur Wohnung des 25-jährigen Opfers nahe der Osterstraße seien die zwei Musiker und der 26-jährige Freund des Opfers etwas weiter vorne gelaufen. Der 25-Jährige und der 26-Jährige folgten in einigem Abstand. In Höhe der Shisha-Bar hätten sie dann die beiden Mädchen aus dem Mittelhaus wiedergetroffen. Sie unterhielten sich erneut kurz mit ihnen, sagte das Opfer. Das habe aber einigen Besuchern der Shisha-Bar nicht gefallen. Zunächst hätten zwei Männer den 26-Jährigen aufgefordert, die Mädchen in Ruhe zu lassen und wegzugehen. Schließlich sei ein Mann in die Shisha-Bar gelaufen, habe eine Horde weiterer Besucher nach draußen geholt, die dann ohne Vorwarnung zunächst auf den 26-Jährigen Freund eingeschlagen und getreten hätten. Als der 25-Jährige. seinem Freund habe helfen wollen, ließ die Gruppe, der auch die Angeklagten angehört haben sollen, von ihrem ersten Opfer ab und schlugen und traten daraufhin auf auf das zweite Opfer ein.
Zeugen, die das Geschehen zumindest in Teilen aus ihrer Wohnung in unmittelbarer Nähe beobachtet hatten, bestätigten diese Aussagen in Grundzügen. Sie hatten auch die Polizei gerufen. Eine 34-jährige Zeugin, die nach eigener Aussage von dem lauten Tumult auf der Straße geweckt worden war, zeigte sich auch nach drei Jahren noch immer beeindruckt von dem Gesehenen, wollte die Bilder in ihrem Kopf zur Tat nicht wieder zulassen, wie sie auf Nachfragen der Anwälte sagte. Sie sprach von „zwei farbigen Männern, die von einer Gruppe Araber in die Mangel genommen“ wurden. Sie erinnerte sich an Faustschläge, Tritte, ein Handgemenge von mehreren Leuten. Einer der farbigen Männer habe am Boden gelegen, habe versucht, seinen Kopf zu schützen. Gesichter habe sie aus ihrer Dachgeschosswohnung aber nicht erkennen können. Bei der Polizei hatte sie kurz nach der Tat aber ausgesagt, dass sie die Namen Kemal und Jamal gehört habe, ohne zu wissen, in welchem Zusammenhang diese stünden. Auch hätten einige Männer in der Gruppe „hippe Bärte“ getragen. Als die Polizei am Tatort ankam, seien sowohl Täter als auch Opfer bereits verschwunden gewesen.
Anklage geht von mehreren Tatorten aus
Der Anklage zufolge blieb es nicht bei diesem einen Vorfall und diesem einen Tatort. So sollen die Angeklagten und ein weiterer „europäisch aussehender Mann“ die beiden Opfer zu der Wohnung des 25-Jährigen gefolgt sein. Während es der 26-Jährige und der drittenFreund noch in die Wohnung geschafft hätten, hätten die Angeklagten den 25-Jährigen. vor seiner Wohnung erreicht, ihn festgehalten und erneut geschlagen und getreten. Auch sollen die Angeklagten eine Mülltonne gegen die Haustür geworfen haben, wodurch die Scheibe der Tür zerbrach.
Laut Aussagen eines Polizeibeamten, der bei dem Einsatz vor Ort war, habe die Polizei die beiden Angeklagten im Umfeld der Wohnung angetroffen und waren dabei, sie zu überprüfen. Diese Kontrolle wurde aber abgebrochen, weil sie die Meldung erhalten hätten, dass die verletzten Personen noch im Bereich der Osterstraße sein sollten. Erst später sei die Polizei noch einmal zur Wohnung des Opfers gefahren, als dessen Freunde die Polizei gerufen hatten.
Prozess wird fortgesetzt
Alle drei Freunde sagten am Dienstag vor Gericht aus. Die beiden Freunde bestätigten die Angaben des Nebenklägers – mit kleinen Abweichungen. Das Problem bei den Aussagen war vor allem die Verständigung. Zwar sprechen alle drei leidlich deutsch – für eine detailgetreue Aussage vor Gericht, brauchte es aber einen Dolmetscher für die Sprache Maninka. Da der vom Gericht bestellte Dolmetscher nicht offiziell als solcher vereidigt war, versuchten die Anwälte der Angeklagten zunächst, ihn abzulehnen und seine Qualifikation anzuzweifeln. Davon ließ sich Richterin Christina Roll aber nicht beeindrucken. Insgesamt gingen die beiden Anwälte nicht gerade zimperlich mit den Opfern um. Vor allem Rechtsanwalt Matthias Koch sorgte mit seinem harschen Vorgehen bei einigen Zuhörern für Empörung. Einige verließen deshalb sogar vorzeitig den Saal, wie sie im Gespräch mit unserer Zeitung sagten.
Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht. In drei weiteren Terminen, am 3. Juni ab 14.30 Uhr, am 24. Juni ab 14.30 Uhr und am 2. Juli ab zehn Uhr wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Staatsanwalt Jan Wilken machte aber schon am Dienstag klar: Nach den bisherigen Aussagen der Zeugen würde er auf eine Verurteilung der Angeklagten plädieren. Das Kerngeschehen sei eindeutig und übereinstimmend erzählt worden – auch wenn es nach drei Jahren hier und da Erinnerungslücken gegeben habe. Für Absprachen mit den Verteidigern sah Wilken keinen Grund. „Außer, Ihre Mandanten wollen gestehen. Dann können wir über das Strafmaß sprechen“, sagte Wilken, ohne an ein solches Geständnis tatsächlich zu glauben. Wie erwartet, verzichteten die Angeklagten darauf.
Ob auch bei den weiteren Verhandlungsterminen wieder ein Großaufgebot der Polizei anwesend sein wird, blieb offen. Ursprünglich hatte noch Richter Michél Demarczyk den Prozess vorbereitet. Der war es auch, der das massive Sicherheitsaufgebot für den Prozess bestellte. Die Beamten sollten sowohl die Besucher kontrollieren als auch für Ruhe im Gericht sorgen, wenn nötig. Nach Auskunft der Pflegemutter des Opfers hatte der Richter ihr in Telefongesprächen gesagt, er befürchte eine Beeinflussung der Zeugen und weitere Störungen aus dem Umfeld der beiden Angeklagten. Diese würden mit der Shisha-Bar in Norden in Zusammenhang gebracht, seien in Justiz- und Polizeikreisen als „hoch problematisch“ und gewaltbereit bekannt.