Prozess in Aurich Betrug in 242 Fällen – Altenpflegerin verurteilt
Wegen vielfachen Betruges ist eine Altenpflegerin aus dem Brookmerland in Aurich zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In der Berufung errang sie einen Teilerfolg.
Aurich - In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Aurich ist am Mittwoch eine Altenpflegerin aus Brookmerland wegen Betruges in 242 Fällen, zum Teil auch gewerbsmäßig, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Außerdem muss die 67-Jährige 3600 Euro an einen Hospizverein zahlen. Insgesamt 47.000 Euro wurden als Wert des Erlangten eingezogen. Damit konnte die Angeklagte mit Blick auf das Urteil aus erster Instanz einen Teilerfolg erzielen. Die Entscheidung wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Wie berichtet, hatte die Frau nach Ansicht des Gerichts als Geschäftsführerin ihres privaten Pflegedienstes zwischen 2015 und 2017 Leistungen bei verschiedenen Krankenkassen abgerechnet, die sie entweder gar nicht oder nicht in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht hatte. So hätten etwa auch nicht examinierte Pflegekräfte Katheter oder Verbände gewechselt, hatte es in der Anklageschrift geheißen. Außerdem seien Leistungen mit dem Kürzel bereits ausgeschiedener Mitarbeiterinnen als erbracht abgezeichnet worden. Begründet hatte sie ihr Vorgehen mit dem Mangel an Fachkräften in der Pflege. Das Amtsgericht Aurich hatte sie im August vergangenen Jahres zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Geldauflage hatte der Richter damals auf 6000 Euro festgesetzt.
Verteidigerin: Erstes Urteil zu hart
Verteidigerin Kerstin Strüber bewertete das Urteil aus erster Instanz als grundsätzlich zu hart. Zwar fänden sich dort einige Ungenauigkeiten, eine „Vielzahl von Taten“ seien „in einen Topf geworfen“ worden. Um zu einem Abschluss des langen Verfahrens zu gelangen, beschränke man die Berufung dennoch auf die Höhe der Strafe. Insbesondere die 47.000 Euro, die eingezogen werden sollen, könne ihre Mandantin nicht aufbringen. Die 67-Jährige ist inzwischen selbst verrentet, ihren Pflegedienst betreibt sie indes weiter, und das nach eigener Auskunft wahrscheinlich so lange, „wie sie noch laufen könne“. Ihr läge das Wohl ihrer Patienten sehr am Herzen, der Pflegedienst sei schon immer ihr „Traumjob“ gewesen. Verteidigerin Strüber erklärte, es habe zu keinem Zeitpunkt eine „Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht“ bestanden, ihre Mandantin sei stets um eine gute Versorgung ihrer Patienten bemüht gewesen. Sie regte an, die Summe des zu erstattenden Betrages auf die Differenz zwischen dem Gehalt einer Pflegefachkraft und eines Laien zu begrenzen und bat um eine milde Strafe.
Zwar zeigte das Gericht um Rickels-Havemann viel Verständnis für die Angeklagte. „An der Stelle, wo wir drehen konnten, haben wir gedreht“, erläuterte Rickels-Havemann in der Urteilsbegründung. Auf die Höhe der einzuziehenden Summe habe die Kammer jedoch keinen Einfluss, da diese gesetzlich vorgegeben sei.