Todesfahrt vor Gericht Unfalltod der Partnerin lässt Autofahrer nicht los
Ein Juister hat durch einen Crash auf der Bundesstraße 72 im Juni 2023 seine Partnerin verloren. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Aurich/Großefehn - Der Brief vom Auricher Amtsgericht kam zwei Tage vor Weihnachten: Am 22. Dezember 2023 bekam ein Juister einen Strafbefehl über 4000 Euro zugestellt. Der Vorwurf: Er habe am 29. Juni 2023 als Fahrer einen tödlichen Unfall in Ulbargen verursacht, offenbar wegen unachtsamer Fahrweise. Deshalb müsse das Gericht von fahrlässiger Tötung ausgehen. Der 67-Jährige fiel aus allen Wolken, hatte er doch bei dem Crash auf der Bundesstraße 72 seine Lebensgefährtin verloren. „Den Verlust seiner geliebten Partnerin hat mein Mandant immer noch nicht verkraftet“, sagt Marc Wederhake am Dienstag, 21. Mai 2024, vor dem Amtsgericht Aurich.
Der Strafverteidiger aus München hat noch am selben Tag einen Anruf von dem Angeklagten erhalten, mit der Bitte, seine Verteidigung wahrzunehmen. „Ich konnte die Stimme meines Mandanten am Telefon kaum verstehen, weil er so bitterlich geweint hat“, sagt der Jurist. Für ihn sei es nicht eine Sekunde lang fraglich gewesen, dass er das Mandat übernimmt. Familiäre Bande hätten dafür den Ausschlag gegeben. Sein Vater sei der erste hauptamtliche Bürgermeister von Juist gewesen.
Mit Lastwagen zusammengestoßen
Zum Hergang des Unfalls: Der Angeklagte soll auf seiner Fahrt in Richtung Bagband aus unbekannter Ursache in Ulbargen mit seinem Skoda gegen die Schutzplanke geprallt sein. Um kurz nach 13 Uhr wurde der Kleinwagen auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo er frontal mit einem Lastwagen zusammenstieß. Die 60-jährige Beifahrerin wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, wo sie ihren schweren Verletzungen erlag. Der 67-jährige Fahrer erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde auf der Intensivstation behandelt. Die Polizei untersuchte den Unfall damals mit dem sogenannten Phidias-Verfahren, das durch die Auswertung der Unfallfotoaufnahmen mit einem speziellen Software exaktere Analysen des Hergangs ermöglicht.
Marc Wederhake bittet gleich zu Beginn der Verhandlung um ein Rechtsgespräch. Darunter versteht man einen Dialog zwischen den am Prozess beteiligten Volljuristen, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. In der Regel macht die Verteidigung dem Gericht ein Angebot zur Verständigung, wodurch der weitere Verlauf der Verhandlung gestrafft wird und die Vernehmung der Zeugen nicht mehr erforderlich ist. Richterin Stellmacher lehnt das Angebot des Rechtsanwalts ab: „Was wir zu besprechen haben, können wir gerne offen kommunizieren.“
Weder Alkohol noch Medikamente
Bevor das passiert, verlässt der Angeklagte auf Geheiß von Marc Wederhake den Gerichtssaal. Der Strafverteidiger begründet das mit der seelisch labilen Konstitution seines Mandanten. „Er ist durch den Verlust seiner Partnerin gestraft genug. So etwas wie diesen Prozess braucht er nicht“, sagt der Münchner. Er verweist darauf, dass bei seinem Mandanten weder Alkohol noch Medikamente noch Drogen nachgewiesen worden seien. An dem Fahrzeug habe der Gutachter keine Mängel feststellen können. Der 67-Jährige sei in seinem Leben nicht straffällig geworden.
Richterin Stellmacher nimmt den Antrag des Anwalts auf Einstellung des Verfahrens positiv auf: „Ich habe mir die Akte in Ruhe angeschaut. Es ist richtig, dass wir nicht aufklären konnten, was den Schlenker ausgelöst hat.“ Damit meint sie das Abweichen des Skodas von der Fahrbahn und die Kollision mit der Schutzplanke, die zum Zusammenstoß mit dem Lastwagen geführt hat. Das Gericht hatte für die Verhandlung drei Zeugen geladen, darunter auch den Fahrer des Lastwagens aus Belarus.
Richterin und Staatsanwalt einigen sich schließlich mit der Verteidigung darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1500 Euro einzustellen. Der Betrag soll dem Trauer-Netzwerk „Die Brückenbauer:innen“ zugutekommen. Gegen Ende der Verhandlung weist Richterin Stellmacher darauf hin, dass der Betrag innerhalb von vier Monaten überwiesen sein muss. Es dürfe nicht zu einer Terminüberschreitung kommen. „Das wird nicht passieren“, sagt der Juister. Es ist der einzige Satz, den der spürbar erleichterte Angeklagte am Dienstag vor Gericht verlauten lässt.