Prozess vor Landgericht Aurich  Vater verletzte Säugling beim Wickeln schwer

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 18.05.2024 07:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Eingang zum Landgericht Aurich.Foto: Romuald Banik
Der Eingang zum Landgericht Aurich.Foto: Romuald Banik
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Eigentlich wollte der heute 27-Jährige die Mutter unterstützen. Doch durch die grobe Behandlung verursachte er schwere, womöglich sogar dauerhafte Schäden bei dem Baby.

Aurich - Weil er seinen kleinen Sohn beim Wickeln schwer misshandelt hat, muss ein heute 27-Jähriger aus Jever für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Nach einem langwierigen Verfahren hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf einen Strafrahmen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten geeinigt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten sich gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittmund gewehrt, mit dem der Mann im Januar 2021 wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Während der Anklage die Strafe zu gering ausgefallen war, war sie dem Angeklagten zu hoch.

Nachdem dieser am Freitag seine Berufung vor dem Landgericht Aurich jedoch auf das Strafmaß beschränkt hatte, folgte die Große Jugendkammer um Bastian Witte den Ausführungen aus erster Instanz.

Vater wollte eigentlich die Mutter unterstützen

Demnach hatte sich der Angeklagte im Herbst 2019 in Elternzeit befunden, um die Mutter des Babys, das zu früh zur Welt gekommen war, bei seiner Pflege und Versorgung zu unterstützen. Beim Wickeln hatte der Bauarbeiter den sieben Wochen alten Säugling derart grob behandelt, dass sich an seinem Bein ein großer blauer Fleck entwickelt hatte, den eine Ärztin zur Anzeige gebracht hatte. In der folgenden Nacht hatte der Angeklagte das zappelnde Kind so fest gehalten, dass es einen Spiralbruch am Bein davon getragen hatte. Drei Wochen hatte der Kleine daraufhin im Krankenhaus verbringen und in unnatürlicher Position fixiert werden müssen. Die Ärzte hatten eine dauerhafte Schädigung seines Beines und damit seiner Entwicklung nicht ausgeschlossen. „Das Ausmaß der Verletzung ist schwer“, konstatierte Witte in der Urteilsbegründung, „da haben Sie wirklich was angerichtet“.

27-Jähriger von Prozess und den Folgen tief beeindruckt

Der Angeklagte zeigte sich von dem Prozess um die Folgen seines Handelns tief beeindruckt. Inzwischen lebt sein Sohn in einer Pflegefamilie, seine Frau hat sich von ihm getrennt. Seit mehr als vier Jahren schwebt die Ungewissheit einer Entscheidung über ihm, eine außerordentliche Belastung, wie die Verteidigung feststellte.

Das Gericht verwarf sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten als unbegründet und änderte das Urteil aus erster Instanz auf drei Jahre Haft. Wegen der langen Verfahrensdauer werden zwei Monate davon als vollstreckt erachtet.

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