Hamburg „Unverschämtheit“: Wie manche Pflege-Angehörige bei der Rente benachteiligt werden
Die Pflege von Angehörigen kann sich schnell zum Zweitjob entwickeln. Theoretisch gibt es dafür auch Rentenpunkte. Doch tatsächlich gehen rund drei Viertel der Pflegepersonen bei der Rente leer aus.
Edeltraut Hütte-Schmitz erinnert sich noch gut, wie sich ihr eigener Alltag komplett auf den Kopf stellte, als bei ihrem Mann Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) diagnostiziert wurde. Eine Erkrankung, die nach und nach die Muskeln lähmt, Patienten das Bewegen und später auch das Sprechen und Schlucken schwer macht. Der bekannteste Betroffene dürfte der 2018 verstorbene Physiker Stephen Hawking sein.
Ihr Mann Karl-Heinz sei damals 56 Jahre alt und schon nach kurzer Zeit hilfsbedürftig gewesen. Für Edeltraut Hütte-Schmitz bedeutete es zunächst nur, „ihn zur Arbeit zu fahren und wieder abzuholen“. Eine barrierefreie Wohnung fanden sie im sauerländischen Arnsberg nicht, bauten ihr Eigenheim um.
Der Pflegeaufwand vergrößerte sich stetig. Waschen und Anziehen waren nötig, bis ein Pflegedienst zumindest eine halbe Stunde am Tag etwas Abhilfe verschaffte. Auch eine Hauswirtschaftshilfe über den 125-Euro-Entlastungsbetrag und später sogar ein Betreuungsdienst für den Bürotag, den das Paar teilweise selbst bezahlen musste.
„Ich konnte meinen Mann gar nicht mehr alleine lassen.“ Es ist eine simple Rechnung: Der Pflegedienst, Betreuungsdienst und die Hauswirtschaftshilfe nahmen Hütte-Schmitz in der Woche rund elf Stunden Pflege ab. Der Rest blieb an ihr hängen.
Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause versorgt, zum größten Teil allein durch Angehörige. Kein Trend, der sich groß ändern dürfte, regelmäßig zeigen Umfragen und Erhebungen, dass die meisten Menschen im Pflegefall am liebsten zu Hause bleiben würden und Pflegedienste rar geworden sind.
Für die Angehörigen ist das nicht nur mit viel Aufwand verbunden, teilweise reduzieren sie ihre Arbeitszeit und nehmen dann in der Rente Einbußen hin. Wer von Altersarmut spricht, kommt selten um den Aspekt herum, dass meist diejenigen betroffen sind, die die Pflege von Angehörigen übernehmen. Auch weil Angebote wie etwa die Tagespflege rar gesät sind.
Dabei gibt es in Deutschlands Pflegepolitik ein Instrument, das genau das verhindern soll. Denn wer Angehörige pflegt, für den zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die Rentenversicherung. Je nachdem, ob auch ein Pflegedienst kommt und wie hoch der Pflegegrad ist, können Angehörige so Rentenpunkte sammeln. Fast ein ganzer Rentenpunkt kann für ein Jahr Pflege angerechnet werden. Wer etwa 23,5 Stunden seinen Angehörigen mit schwersten Beeinträchtigungen pflegt, aber eine halbe Stunde den Pflegedienst kommen lässt, muss bereits 15 Prozent Einbußen beim Rentenanspruch in Kauf nehmen.
Dass die Pflegeversicherer die Rentenbeiträge zahlen müssen, gefällt diesen eher wenig. Der Spitzenverband sieht das als versicherungsfremde Leistung und fordert, dass der Bund diese Aufgabe übernimmt. Denn die Rentenbeiträge schlagen in Milliardenhöhe zu Buche. Allein 2022 sammelte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach eigenen Angaben von den Pflegeversicherern 3,4 Milliarden Euro ein. Und die Kosten steigen seit Jahren, da es immer mehr Pflegebedürftige und damit immer mehr pflegende Angehörige gibt.
Ab wann man als berechtigter pflegender Angehöriger gilt, ist dabei genau definiert:
Vor allem dieser letzte Punkt stößt bei pflegenden Angehörigen immer wieder auf Unverständnis. Denn auch wenn einige Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, können das längst nicht alle. Eine Untersuchung des Sozialverbandes Deutschland kam zum Schluss, dass 28 Prozent der pflegenden Angehörigen in Vollzeit arbeiten.
Auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kam bereits 2023 zu dem Schluss: „Es gibt eine zahlenmäßig große Diskrepanz zwischen Pflegebedürftigen, die von Angehörigen gepflegt werden und pflegenden Angehörigen, die als Pflegeperson in der Rentenversicherung versichert sind.“
Heißt: Offenbar ist die Übernahme der Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige mehr Theorie als Praxis. Auf die mehr als vier Millionen zu Hause betreuten Pflegebedürftigen kommen mittlerweile nur etwas mehr als eine Million Pflegepersonen, für die Rentenbeiträge von den Pflegekassen gezahlt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte.
Für Edeltraut Hütte-Schütz, die sich mittlerweile als geschäftsführende Vorständin in dem Verein „wir pflegen“ – eine Interessensvertretung pflegender Angehöriger – engagiert, ist diese 30-Stunden-Grenze eine „Unverschämtheit“. „Pflegende Angehörige, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf einen Vollzeitjob angewiesen sind, gehen leer aus“, fasst sie zusammen.
Gerade wenn der eigene Partner pflegebedürftig wird und damit ein Einkommen wegfällt, sei es bei Haushalten mit niedrigen Einkommen kaum möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren. „Leisten können sich so etwas meistens die, die Kapital haben und nicht auf Arbeit für den Lebensunterhalt angewiesen sind. Und die bekommen dann auch die Rentenpunkte. Dass es anders geht, zeigt etwa der Umgang mit Erziehungszeiten, für die Eltern Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen. Einen vollen Rentenpunkt gibt es für ein Jahr Erziehung. Ohne Kürzungen. Und egal, wie viel man nebenbei arbeitet.
Sie selbst arbeitete während der gesamten Pflege ihres Mannes weiter in Vollzeit. „Dazu kamen 30 Stunden Grundpflege und nochmal 15 Stunden Kampfeinsatz, meistens in der Nacht“, sagt sie. Kampfeinsätze seien für pflegende Angehörige wie sie vor allem die Arbeit, überhaupt Hilfe zu bekommen: Anträge, Widersprüche, Papierkram. Da Karl-Heinz Schmitz als Landesbeamter neben der Pflegeversicherung auch auf die Beihilfestelle angewiesen ist, musste sie gleich bei mehreren Stellen Hilfe beantragen. „So gut wie kein Antrag geht beim ersten Versuch durch. Man muss immer Widerspruch einlegen oder Unterlagen nachreichen“, sagt sie.
Mit Glück war sie mal vor Mitternacht im Bett. Zusätzlich zu einem 40-Stunden-Vollzeitjob. Für die Rente bekam sie durch die Pflege „Null Komma nix”.
Bei aller Pflege-Last und allen Kämpfen mit Bürokratie und Versicherungen ist ihr eines dabei besonders wichtig: „Es war für uns beide eine sehr intensive Zeit und auch sehr erfüllend. So nah wie in diesen Jahren ist man sich selbst als Ehepaar sonst nie.“
Edeltraut Hütte-Schmitz kann das alles mittlerweile sachlich und aufgeräumt erzählen, wenngleich in jeder Silbe durchdringt, wie sehr sie ihren Karl-Heinz vermisst. 2017, vier Jahre nach der Diagnose der unheilbaren ALS-Erkrankung ist Karl-Heinz Schmitz gestorben.