Osnabrück Macht Schuldspruch Björn Höcke endgültig zum Märtyrer?
Ein Gericht befindet den AfD-Spitzenpolitiker Björn Höcke für schuldig, wissentlich eine Nazi-Parole benutzt zu haben. Damit zeigt sich die Demokratie wehrhaft – mit vielleicht weitreichenden politischen Folgen.
Für die AfD kommt es in dieser Woche juristisch dicke. Nachdem das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall für rechtens erklärt hat, musste nun auch der thüringische AfD-Landeschef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle eine Niederlage einstecken; er wurde schuldig gesprochen, verfassungsfeindliche Parolen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch verwendet zu haben, und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Richterspruch gemahnt daran, dass auch rechtsextreme Provokateure wie Björn Höcke sich an Recht und Gesetz zu halten haben. Gut so. Denn Freiheit ist auch in einem liberalen Rechtsstaat nicht grenzenlos. Oder wie es der Philosoph Sir Karl Popper mit seinem Toleranz-Paradox ausgedrückt hat: „Wenn wir der Intoleranz den Rechtsanspruch zugestehen, toleriert zu werden, dann zerstören wir die Toleranz und den Rechtsstaat“.
Zur Verteidigung von Demokratie gehört es also, antidemokratischen Kräften Grenzen aufzuzeigen. Und Höcke hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er bereit ist, bis an die Grenzen demokratischer Gepflogenheiten zu gehen – und darüber hinaus.
Was soll man von einem Politiker halten, der sagt, Deutschland sei „kein demokratischer Rechtsstaat“ mehr? Der bemängelt, die Justiz lasse Mörder und Vergewaltiger laufen, stelle aber einen Patrioten wie ihn vor Gericht. Der vom „sogenannten Verfassungsschutz“ als einer „Skandalbehörde“ spricht und sich für ein „Opfer einer verzerrten Medienberichterstattung“ hält. Ist das alles nur kalkuliertes Gebaren für seine Anhänger oder schon Wahn?
Egal, was es ist, es scheint immer noch bei zu vielen Menschen anzukommen – vor allem auch in Thüringen, wo im Herbst die Landtagswahl ansteht.
Umfragen sehen die AfD mit Höcke als Spitzenkandidat dort mit einem knappen Drittel der Stimmen als stärkste Kraft. Und das Strafmaß ist nicht hoch genug, als dass es dafür reichte, Höcke das aktive und passive Wahlrecht abzusprechen.
Alles nur eine Bagatelle also? Höcke-Fans dürften es so interpretieren. Für sie ist der Schuldspruch ebenso Wasser auf die Mühlen, wie es ein Freispruch gewesen wäre. Gemäßigten Zeitgenossen allerdings sollte endlich dämmern, dass mit Politikern vom Schlage eines Björn Höcke, die sich damit hervortun, Hetze zu verbreiten und demokratische Institutionen zu verhöhnen, kein Staat zu machen ist.