Hamburg Grüner Schweine-Boomerang: Wie eine alte Klage den Bauern zum Verhängnis werden könnte
Cem Özdemir will das Leben der Schweine in Deutschland verbessern. Dabei könnte dem Grünen ausgerechnet ein Gerichtsverfahren in die Quere kommen, das Grüne vor langer Zeit eingestielt haben. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob die derzeitige Haltung von Schweinen gegen die Verfassung verstößt.
Berlins früherer Justizsenator Dirk Behrendt hatte offenbar ein Herz für Schweine. Jedenfalls machte der Grüne sich während seiner Amtszeit für diese Tierart besonders stark, auch wenn verhältnismäßig wenig Schweine in der Hauptstadt gehalten werden. „Wir wollen Licht, Luft und Sonne für alle Schweine“, erklärte Behrendt, der sich davon überzeugt zeigte, dass die standardmäßige Haltung der Tiere in Deutschland „unethisch und inakzeptabel“ sei.
Viele der Tiere leben in geschlossenen Ställen unter beengten Verhältnissen. Die Böden sind häufig von Spalten durchzogen, durch die die Exkremente fallen. Das mag einem im wahrsten Wortsinn stinken. Es ist gesetzlich aber vollkommen legitim, Schweine so zu halten, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt die Mindestvoraussetzungen für ein rechtskonformes Schweineleben.
Justizsenator Behrendt stellte im Namen der damals in Berlin amtierenden Rot-Grünen Landesregierung im Januar 2019 einen sogenannten Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht. Das bedeutet: Die Richter in Karlsruhe sollten überprüfen, ob die Schweinehaltung in Deutschland in Einklang zu bringen ist mit dem Grundgesetz. Denn in dem hat sich der Staat in Paragraf 20a dem Schutz der Tiere verpflichtet.
Behrendt jedenfalls war sicher, dass dem nicht so ist. Das Bundesverfassungsgericht werde die Schweinehaltung kippen, ließ er wissen. Tierschützer schlossen sich dieser Auffassung an.
Nun ist Behrendt seit Dezember 2021 nicht mehr im Amt. Und auch die Grünen regieren nicht mehr im Roten Rathaus. Hinterlassen haben sie aber die Klage beim Bundesverfassungsgericht. Und die wiederum könnte einem anderen Grünen zum Verhängnis werden: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Auch wenn der das nach Bekunden seines Ministeriums offenbar gar nicht so sieht.
Özdemir hat sich ausgerechnet die Schweinehaltung ausgesucht, um mit der Verbesserung des Lebens der Nutztiere in Deutschland zu beginnen. Ein Förderprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro können Landwirte derzeit beispielsweise anzapfen, wenn sie den Tieren mehr Platz lassen wollen. Ein staatliches Tierhaltungskennzeichen soll zunächst speziell für Schweinefleisch gelten.
Zudem hat Özdemir eine Reform des Tierschutzgesetzes angestoßen. Das Kürzen der Ringelschwänze bei Ferkeln soll dadurch eingedämmt werden. Bislang geschieht das häufig routinemäßig, weil sich die Tiere später unter Stress in den beengten Ställen bevorzugt am Ringelschwanz gegenseitig anfressen.
Özdemir hat viel vor, aus Sicht der Tierhalter gar zu viel auf einmal. Aber da wäre ja immer noch der Antrag auf Normenkontrolle. Der liegt in Karlsruhe. Das Verfahren sei in Bearbeitung, teilt ein Sprecher mit. „Es ist derzeit nicht konkret absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“ Ebenso wenig, so könnte man ergänzen, wie das Verfahren denn nun ausgehen mag.
Wegweisende Urteile gab es schon zuvor zur Schweinehaltung, etwa das Magdeburger Kastenstandurteil. 2015 fegten Richter damit die bislang übliche Haltung von Sauen vom Tisch, bei der die Muttertiere zumindest zeitweise stark in der Bewegung eingeschränkt werden.Das Urteil schrieb Tierschutzgeschichte.
Eine Reform der Haltungsverordnung war die Folge, die den Bedenken der Richter Rechnung trug. Derzeit läuft eine Übergangsfrist, bis zu deren Ende in mehreren Jahren der Stall umgebaut werden muss.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte ähnlich weitreichende Folgen haben – Özdemirs Reformbemühungen hin oder her. Zwar richteten die Berliner in ihrem Antrag das Augenmerk vor allem auf die Haltung der Sauen. Aber das Gericht muss sich bei der Überprüfung darauf nicht beschränken und kann die gesamte Schweinehaltung unter die Lupe nehmen.
Sofern der Antrag Bestand hat. Der schwarz-rote Nach-Nachfolge-Senat in Berlin prüft derzeit, den ursprünglich grünen Antrag zurückzuziehen. Eine Senatssprecherin teilt mit: „Es handelt sich um eine rechtlich komplexe Materie. Es ist eine umfassende Abwägung zwischen Tierschutzrechten und berechtigten Interessen der deutschen Landwirtschaft vorzunehmen.“ Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Wann das der Fall sein werde, sei noch nicht abzusehen.
Beim Bundeslandwirtschaftsministerium hält man wenig von dem Berliner Ansinnen. Ein Sprecher erklärt, eine „Klärung der Verfassungsmäßigkeit“ sei im öffentlichen Interesse. „Daher würde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag des Landes Berlin begrüßen.“
Auf den ersten Blick mag diese Einschätzung überraschen. Erklärt das Verfassungsgericht, die Schweinehaltung für verfassungswidrig, würde das auch Özdemirs Reformpläne über den Haufen werfen. Gesetze und Verordnungen müssten möglicherweise sehr grundsätzlich angepasst werden. Was jetzt noch als fortschrittliche Haltungsform gilt, könnte dann zwangsläufig neuer Standard werden – ohne entsprechende staatliche Hilfen.
Andererseits: Das Gericht würde damit eine umfassende Reform erzwingen, die seit Jahren nicht so recht vorankommt. Auch Özdemirs mögliche Nachfolger kämen daran dann nicht vorbei.
Darauf hoffen auch Tierschützer. Nach Bekanntwerden der Berliner Überlegungen zeigten sie sich entsprechend entsetzt. In einer tausendfach gezeichneten Petition an das Verfassungsgericht appellierten sie daran, die Schweinehaltung auch dann zu überprüfen, wenn Berlin den Antrag zurückziehe.
Und die Tierhalter, die sich auch ohne Urteil überfordert sehen mit den Anforderungen? Torsten Staack von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) formuliert es so: „Die Anforderungen, die auf Schweinehalter einprasseln, sind so umfassend und teils widersprüchlich, schon jetzt resignieren da viele einfach.“ Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht könne die Lage kaum noch verkomplizieren.