Hamburg  Bis zu 420 Euro mehr Rente jährlich: Mit diesem „Trick“ bessern Sie Ihre Rente auf

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 14.05.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wer im Rentenalter selbst noch Angehörige pflegt, kann seine eigene Rente noch aufbessern (Symbolbild). Foto: Imago/Westend61
Wer im Rentenalter selbst noch Angehörige pflegt, kann seine eigene Rente noch aufbessern (Symbolbild). Foto: Imago/Westend61
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Wer seinen Partner pflegt und selbst in Rente ist, kann schnell das eigene Einkommen aufbessern. Wie viel Ihnen zusteht und was Sie dabei beachten müssen.

Es gehört wohl für immer mehr Rentner in Deutschland zum Alltag. Statt nur den Ruhestand zu genießen, pflegen sie die eigenen Angehörigen. Meistens die Partner, häufig auch noch die Eltern, manchmal die Kinder. Schätzungsweise ein Drittel der mehr als Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland sind selbst 65 Jahre und älter. Der überwiegende Teil der Menschen will im Pflegefall zu Hause bleiben, nicht selten kümmert sich dann allein der Partner.

Das kostet Kraft, unabhängig davon, ob Fachkräfte eines Pflegedienstes die Pflege unterstützen. Doch zumindest können Betroffene ihre eigene Rente durch die häusliche Pflege aufbessern. Der „Trick“: Auf einen kleinen Teil der eigenen Rente verzichten, um im Umkehrschluss weitere Rentenpunkte zu sammeln und mehr zu bekommen – bis zu 35 Euro im Monat, beziehungsweise 420 Euro im Jahr.

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung zumindest anteilig Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt. Je höher der Pflegegrad der zu pflegenden Person und je weniger Hilfe die Angehörigen bekommen, desto mehr zahlt die Pflegekasse in die Rentenversicherung ein. Denn – so die grobe Überlegung – niemand soll wegen der Pflege von Angehörigen und möglicher Arbeitszeitreduzierung Nachteile bei der Rente haben.

Doch bei Senioren selbst geht das nicht so leicht: Denn wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist von einer Zahlung der Rentenbeiträge befreit – entsprechend zahlt die Pflegekasse für Altersrentner, die ihre Angehörigen pflegen keine Beiträge mehr. Doch wer in die sogenannte Teilrente geht und auf einen minimalen Anteil seiner Rente verzichtet, für den werden auch die Rentenbeiträge von der Pflegekasse übernommen.

An mindestens zwei Tagen und mindestens zehn Stunden in der Woche muss die Pflege übernommen werden, der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Einzige Voraussetzung für die Befreiung ist das Alter. Wer – ob mit oder ohne Abschlag vorzeitig in Rente geht, für den zahlt die Pflegeversicherung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ohnehin weiter die Rentenbeiträge, sofern noch eine Angehörige gepflegt werden. Gleiches gilt für Erwerbsminderungsrentner.

Dieser „minimale Anteil“ ist wörtlich zu nehmen. Bis 2022 durften Rentner maximal 99 Prozent ihrer Rente bekommen, um in Teilrente zu sein. Das Landessozialgericht in München gab jedoch der einfachen Rechnung einer Klägerin recht (Az.: L 6 R 199/19), die verkürzt lautet: Auch 99,99 Prozent sind weniger als 100 Prozent.

Das bedeutet für alle pflegenden Senioren: Sie müssen lediglich auf 0,01 Prozent ihrer Rente verzichten, damit die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge für sie zahlt und sich so nach einiger Zeit die eigene Rente deutlich verbessert. „Jedes Jahr am 1. Juli kommen die zusätzlichen Anwartschaften zur Geltung“, erläutert eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung. Heißt: Wer mindestens ein Jahr die Angehörigen pflegt und die sich die Rentenbeiträge bezahlen lässt, erntet ab dem 1. Juli des Folgejahres die Früchte.

Eine Beispielrechnung: Eine Rentnerin aus Niedersachsen bekommt selbst 1300 Euro Rente, pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 2. Zudem kommt täglich der Pflegedienst. Verzichtet sie auf 13 Cent Rente monatlich, zahlt die Pflegekasse für sie monatlich 124,27 Euro in die Rentenversicherung an, so sammelt die Rentnerin anteilig weiter Rentenpunkte. Nach zwölf Monaten hat sie summiert auf 1,56 Euro Rente verzichtet. Dafür bekommt sie monatlich fortan 6,65 Euro mehr.

Das andere Extrem: Hätte ihr Mann Pflegegrad 5 und das Pflegegeld wäre die einzige Hilfe, die von der Pflegeversicherung kommt. Würde sich die monatliche Rente nach dem Verzicht von 1,56 Euro sogar um 35,16 im Monat erhöhen

Soweit die Theorie: In der Praxis nutzen noch ziemlich wenige „pflegende Rentner“ die Möglichkeit der Teilrente, wenngleich die Anzahl kontinuierlich steigt. Wie die DRV auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte waren es nach den aktuellsten Zahlen 2022 etwas mehr als 30.000 Menschen, die nach der da noch gängigen Regelung nur 99 Prozent ihrer Rente beziehen wollten. Ob die Zahl nach dem Gerichtsurteil sprunghaft ansteigt, konnte die DRV auf Anfrage nicht abschätzen.

„Wir erfragen aber nicht explizit, warum die Menschen Teilrente beantragen“, betont eine DRV-Sprecherin. Heißt, die 30.000 Menschen müssen nicht einmal alles pflegende Angehörige sein, auch erwerbstätige Rentner können Teilrente beantragen, um ihr Rentenkonto aufzubessern. Allerdings sei davon auszugehen, dass es auf den überwiegenden Teil zutrifft.

Wichtig für alle aktuellen Teilrentner, die bislang noch 99 Prozent ihrer Rente beziehen. Wollen sie sinnvoller Weise künftig nur noch auf 0,01 Prozent Ihrer Rente verzichten, müssen Sie das bei der DRV auch beantragen.

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