Prozess in Aurich Richter ermahnt junge Auricher nach Schlägerei am Vatertag
Es fing mit Schubsen an, dann geriet die Sache aus den Fugen: Nach einer Schlägerei zweier Gruppen am Kukelorum standen zwei Beteiligte vor Gericht. Die Aufarbeitung stellte die Richter vor Probleme.
Aurich - Das Verfahren vor dem Amtsgericht gegen zwei junge Auricher um ein gewaltsames Aufeinandertreffen zweier gegnerischer Jugendgruppen ist am Mittwoch unter Auflagen vorläufig eingestellt worden. Beide Angeklagten wurden vom Jugendrichter ermahnt. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden 19-Jährigen vorgeworfen, im Zuge einer Schlägerei mit zahlreichen Beteiligten einen der Streithähne niedergeschlagen und auch weiterhin auf den am Boden Liegenden eingeschlagen und eingetreten zu haben. Der Streit hatte sich entzündet, als die beiden Gruppen am Himmelfahrtstag letzten Jahres am Kukelorum aufeinandertrafen. Eine Zeugin hatte die beiden beschuldigt.
Mit Schubsen fing es an
Beide Angeklagten räumten zwar ihre Anwesenheit ein, bestritten jedoch die Vorwürfe der Anklage. Als er dazugekommen sei, sei die Auseinandersetzung bereits in vollem Gange gewesen, erklärte einer der Angeklagten. Er sei beleidigt und immer wieder geschubst worden. Um dem ein Ende zu setzen, habe er dem Opfer einen Schlag an die Schläfe versetzt, der dieses niedergestreckt habe. Eine Frau habe ihn daraufhin in einen Graben gestoßen. Von dort habe er zwei Männer beobachten können, die das Opfer mit Tritten bearbeitet hätten. Einer von ihnen sei ihm bekannt. Seinen Mitangeklagten habe er nicht gesehen. Der gab an, betrunken gewesen zu sein. Auch er sei beleidigt worden und sauer gewesen, darum habe er sich auf den Mann stürzen wollen, aber jemand habe ihn zurückgehalten. Alles sei sehr schnell gegangen, ihm sei es zu viel gewesen, darum sei er gegangen. Wer geschlagen hat, habe er nicht gesehen.
Weil die gerichtliche Rekonstruktion der Kampfhandlungen letztlich im Versuch steckenblieb, die Zeugin sich in der Verhandlung eher vage äußerte und viel Alkohol im Spiel gewesen ist, wurde das Verfahren gegen 20 Arbeitsstunden für den einen und 500 Euro Geldstrafe für den anderen Angeklagten eingestellt.