Oslo  Wildcamping in Skandinavien: Was Reisende wissen sollten

Arlena Schuenemann
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Von Arlena Schuenemann
| 08.05.2024 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Lofoten im Norden Norwegens sind bei Naturfreunden ein beliebtes Urlaubsziel. Wandern, klettern, zelten – die Region bietet viele Möglichkeiten. Foto: IMAGO/Cavan Images
Die Lofoten im Norden Norwegens sind bei Naturfreunden ein beliebtes Urlaubsziel. Wandern, klettern, zelten – die Region bietet viele Möglichkeiten. Foto: IMAGO/Cavan Images
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Beim Wandern das Zelt mitten in der Natur aufschlagen – davon träumt so mancher Naturliebhaber. Doch Wildcamping ist in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern verboten. Nicht jedoch in Skandinavien.

Weite Wälder, himmelblaue Seen und atemberaubende Fjords: Skandinavien ist für viele Deutsche ein beliebtes Urlaubsziel. Das liegt nicht zuletzt an der malerischen Natur im Norden Europas. Wer diese hautnah erleben will, der entscheidet sich nicht selten für einen Urlaub im Zelt. Und anders als in vielen anderen europäischen Ländern ist Wildcamping in Skandinavien sogar erlaubt.

Das liegt an einem alten Gewohnheitsrecht, das in den nordischen Ländern verbreitet ist: In Schweden spricht man vom „Allemannsrätt“, in Norwegen vom „Allemannsretten“ und in Finnland vom „Jokamiehenoikeus“.

Auf Deutsch bezeichnet man den Ausdruck als Jedermannsrecht. Dieses Prinzip besagt, dass jeder die Natur genießen und nutzen darf. Das gilt auch für Gelände in Privatbesitz – solange es offen zugänglich ist und nicht bewirtschaftet wird. In Skandinavien sind das häufig Wälder, Moore, Küstengebiete und Berge. Gemäß Jedermannsrecht darf dort auch abseits von Campingplätzen gezeltet werden.

Doch Achtung: Trotzdem gibt es gewisse Regeln, die beim Zelten in der Natur zu beachten sind. Grundsätzlich sollten Wanderer und Camper die Natur, Tiere und andere Menschen stets respektvoll behandeln. Dazu gehört unter anderem, dass man seinen Müll wieder mitnimmt und den Schlafplatz so verlässt, wie man ihn vorgefunden hat.

Und auch wenn das Zelten auf Privatgelände erlaubt ist, sollten Camper auf die Privatsphäre der Grundbesitzer achten. Sein Lager schlägt man daher am besten nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern auf. Auch bewirtschaftete und umzäunte Flächen sind tabu. Ein einfacher Grundsatz beim Wildcamping lautet: nicht stören, nicht zerstören.

Außerdem gibt es beim Jedermannsrecht je nach Land spezifische Vorgaben und Einschränkungen. Darüber können sich Reisende vorab bei den Tourismus-Stellen der jeweiligen Länder informieren – oder online auf Internetseiten wie visitsweden.de. Auch Pincamp, die digitale Camping-Plattform des ADAC, bietet einen Überblick.

Wer in Norwegen länger als zwei Nächte an derselben Stelle campen möchte, sollte den Grundbesitzer vorher um Erlaubnis fragen. In beliebten Touristengebieten kann es zudem vorkommen, dass wildes Camping vor allem im Sommer beschränkt wird. Von Mai bis September darf außerdem kein Feuer gemacht werden – außer auf ausgewiesenen Lagerfeuerplätzen.

Auch im Nachbarland Schweden dürfen Camper für zwei Nächte an derselben Stelle übernachten, sofern sie ihr Lager nicht in der Nähe von Häusern oder landwirtschaftlichen Flächen aufschlagen. Größere Gruppen sollten sich vorher die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen. An Sportplätzen und manchen Badestränden sowie in Nationalparks und in Naturschutzgebieten kann es gesonderte Vorgaben oder Verbote geben. In Schweden gilt das Jedermannsrecht außerdem nicht für motorisierte Fahrzeuge. Wohnmobile und Autos dürfen nur auf gekennzeichneten Stellen abgestellt werden.

In Finnland erlaubt das Jedermannsrecht ebenfalls das Wandern und Zelten in freier Natur, sofern weder Tiere noch Pflanzen gestört oder geschädigt werden. Auch hier kann es in Naturschutzgebieten und Nationalparks lokale Vorgaben geben, die das wilde Campen einschränken oder verbieten. Lagerfeuer sind nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt, sofern keine Waldbrandgefahr besteht.

In Deutschlands Nachbarland Dänemark gibt es wiederum kein Jedermannsrecht. Wildcamping ist im gesamten Land verboten und wird insbesondere in beliebten Urlaubsregionen mit Bußgeldern bestraft. Doch es gibt Ausnahmen: Auf einigen, speziell ausgewiesenen Flächen im Wald dürfen Zelte aufgeschlagen werden – jedoch nur für eine Nacht und auch nur zwei Zelte mit maximal sechs Campern.

In Island gibt es ebenfalls kein klassisches Jedermannsrecht. Wildcamping ist dort in den vergangenen Jahren deutlich eingeschränkt worden. Die Insel hat sich zu einem echten Besuchermagneten entwickelt, sodass Jahr für Jahr Hunderttausende Touristen das Land bereisen. Um die Natur zu schützen, ist wildes Zelten daher nur noch sehr begrenzt möglich. In manchen Regionen, insbesondere an der Südwestküste, ist Zelten abseits von Campingplätzen gar nicht erlaubt. An anderen Orten dürfen Camper für eine Nacht ihr Zelt aufschlagen, sofern der Grundbesitzer es nicht explizit verbietet. Das gilt jedoch nur für das Übernachten im Zelt. Wer im Wohnmobil oder Auto campieren möchte, darf dies abseits von Campingplätzen nur auf Privatgelände und mit der Erlaubnis des Eigentümers.

Übrigens beschränkt sich das Jedermannsrecht in Skandinavien nicht nur aufs Wandern und Zelten. Auch die meisten Gewässer sind mit eingeschlossen, sodass Reisende und Naturfreunde dort schwimmen oder Boot fahren dürfen. Reiten und Fahrradfahren ist ebenfalls in vielen Gebieten aufgrund des Jedermannsrechts erlaubt. Oft darf man sogar Beeren pflücken, Pilze sammeln und mancherorts auch angeln – für den Eigenbedarf und nur solange die Natur dabei nicht zerstört wird. Wer sich an die örtlichen Vorgaben hält, kann dank des Jedermannsrechts in Skandinavien also einen echten Abenteuerurlaub erleben.

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