Hannover  Schulempfehlung: Immer mehr Länder rücken Leistung in den Fokus – so reagiert Niedersachsen

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 07.05.2024 16:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wie weiter nach der Grundschule? Einige Bundesländer gucken in erster Linie auf die Noten, andere auf den Elternwillen. Foto: Marijan Murat/dpa
Wie weiter nach der Grundschule? Einige Bundesländer gucken in erster Linie auf die Noten, andere auf den Elternwillen. Foto: Marijan Murat/dpa
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Bei der Schullaufbahnempfehlung gehen die Bundesländer unterschiedliche Wege. Berlin etwa will die Leistung in den Mittelpunkt rücken. Und Niedersachsen?

Zum Ende der Grundschulzeit stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Schafft der Nachwuchs das Gymnasium oder wird das eine reine Quälerei? In Berlin gibt es Pläne, bei dieser wichtigen Entscheidung neue Wege zu gehen.

So hat Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) nach einem Bericht der „Welt“ eine Schulgesetzesnovelle vorgelegt, wonach ab 2025 beim Übergang ins Gymnasium nicht mehr vorrangig der Elternwille, sondern vor allem die Noten zählen. „Sollte das Abgeordnetenhaus die Novelle in diesem Sommer beschließen, hätte Berlin neben Bayern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen an seinen Gymnasien die härtesten Aufnahmebedingungen deutschlandweit“, heißt es.

Gibt es angesichts der Überlegungen in Berlin, das Leistungsprinzip in den Fokus zu rücken, in Niedersachsen ähnliche Bestrebungen?

Auf Nachfrage gibt Britta Lüers, Sprecherin des Kultusministeriums, eine eindeutige Antwort: „In Niedersachsen sind keine Änderungen geplant. Hier ist der Elternwille entscheidend. Die Entscheidung über die Schulform, in die eine Schülerin oder ein Schüler nach der Grundschule wechseln soll, treffen die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung.“

Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im vierten Schuljahrgang laut Ministerium „mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge zu beraten“.

Dabei seien die Schüler in die Beratung einzubeziehen. Im Anschluss erhalten die Eltern nach Angaben des Kultusministeriums auf Wunsch eine Schullaufbahnempfehlung, die im Beratungsprotokoll dokumentiert wird. „Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche schriftlich dokumentiert, um Verbindlichkeit und Transparenz herzustellen“, erklärt Sprecherin Lüers.

Das Land rät den Erziehungsberechtigten, sich bei der Wahl der weiterführenden Schule „immer am Wohl der Schülerin oder des Schülers“ zu orientieren. Es gelte, bei der Entscheidung die Fähigkeiten, Interessen, Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und insbesondere die schulische Lernentwicklung zu berücksichtigen.

„Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft des Kindes sollten die Erziehungsberechtigten die Wahl so treffen, dass das Kind gute Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude und Lernmotivation erhalten bleiben“, warnt das Ministerium Eltern indirekt davor, das eigene Kind um jeden Preis aufs Gymnasium zu schicken.

Auch Kultusministerin Julia Willie Hamburg – die 37-Jährige ist selbst Mutter schulpflichtiger Kinder – macht deutlich: „Bei aller Wichtigkeit dieser Entscheidung gilt: Sie ist nicht unumkehrbar. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist gegeben, ein späterer Wechsel ist möglich.“

Kinder entwickelten sich individuell und unterschiedlich, nicht immer sei der weitere Weg klar vorhersehbar. „Unser gemeinsames Ziel sollte immer sein, dass Kinder und Jugendliche den Anforderungen der neuen Schule selbstbewusst und motiviert begegnen können, dass sie Freude am Lernen haben, ihren eigenen Weg finden und sich dabei gut begleitet wissen“, betont die Ministerin.

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