Prozess gegen Polizisten  Schichtleiter erstattete „schweren Herzens“ Anzeige

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 07.05.2024 10:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit verdeckten Gesichtern sitzen die beiden Angeklagten neben ihren Verteidigern Tanja Brettschneider und Folkert Adler beim Auftakt des Prozesses in Aurich. Foto: DPA
Mit verdeckten Gesichtern sitzen die beiden Angeklagten neben ihren Verteidigern Tanja Brettschneider und Folkert Adler beim Auftakt des Prozesses in Aurich. Foto: DPA
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Zeugen berichteten von einem Einsatz, bei dem ein Mann von den Beamten schwer verletzt worden sein soll. Sein Kopf sei auf Pflastersteine geschlagen worden.

Aurich - Zwei Polizeibeamte aus Wiesmoor und Südbrookmerland, 27 und 33 Jahre alt, stehen seit Mitte April vor dem Landgericht Aurich. Der Vorwurf: fünf Fälle von Körperverletzung im Amt. Während des Termins am Montag stand ein Einsatz im Mittelpunkt, bei dem Ende Mai 2021 in Emden ein heute 21-Jähriger von den Angeklagten schwer verletzt worden sein soll. Mit mehreren Knochenbrüchen im Gesicht hatte er im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Die Angeklagten weisen den Vorwurf des Einsatzes von übermäßiger Gewalt von sich. Sie hatten über ihre Verteidiger erklären lassen, den Mann, der sich in einer „psychischen Ausnahmesituation“ befunden habe, zwar fixiert, jedoch nicht geschlagen zu haben. Beide Angeklagte sind derzeit nicht mehr für die Polizei im Einsatz. Der 27-Jährige hat den Dienst quittiert, gegen den 33-Jährigen wurde ein Ausführungsverbot verhängt.

Kopf eines Mannes auf Pflastersteine geschlagen

Eine Polizeistreife hatte den jungen Mann im Mai 2021 auf seinem E-Scooter auf der Auricher Straße in Emden angehalten. Sie erhielten vorab über Funk die Nachricht, es werde eine „abgängige Person mit Verfolgungswahn“ gesucht. Sein Blick sei „leer“ gewesen, er habe sich offensichtlich in einem „Ausnahmezustand“ befunden, beschrieb eine Beamtin die Begegnung. Er habe gewirkt, als stünde er unter Drogeneinfluss. Ein Eindruck, der sich später bestätigt hatte. Aus ihrer Sicht hätte er in ein Krankenhaus gebracht werden müssen. Der junge Mann sei zunächst geflüchtet. Bei dem Versuch, ihn aufzuhalten, habe er sich heftig gewehrt. Nur mit Unterstützung mehrerer Kollegen sei es schließlich gelungen, ihn zu Boden zu bringen.

Die Zeugin berichtete weiter: Der 33-jährige Angeklagte habe dem Mann im Zuge des Gerangels zwei Faustschläge gegen die Rippen versetzt. Er habe ihn unter anhaltender Gegenwehr mit Hilfe des 27-jährigen Kollegen in den Streifenwagen bugsiert und zur Wache gefahren. Die Zeugin berichtete, bei ihrem Eintreffen dort habe der Mann mitten im Innenhof gelegen und weiterhin „mit allen Gliedmaßen Widerstand geleistet“, während er von drei Beamten „mit extremen Kraftaufwand“ fixiert worden sei. Der jüngere Angeklagte habe seinen Kopf zweimal auf die Pflastersteine geschlagen, es sei ein „heftiges Geräusch“ zu hören gewesen. Der Scooter-Fahrer habe „panisch, ängstlich“ gewirkt, als sie ihn angehalten hätten, bestätigte ihr Kollege. Ansonsten konnte er sich am Montag kaum noch erinnern. Vor drei Jahren hatte er erklärt, der Aufschlag sei „deutlich“ zu hören gewesen, er sei schockiert gewesen.

An Schläge kann sich Zeuge nicht mehr erinnern

Der damals diensthabende Schichtleiter hatte den Tumult über eine Überwachungskamera auf seinem Bildschirm beobachtet. Der 27-jährige Angeklagte habe dem am Boden liegenden jungen Mann einen „nicht unerheblichen Faustschlag gegen den Kopf“ versetzt, berichtete er in der Verhandlung. Damit sich der Vorfall nicht „zum Bumerang für alle“ auswachse, habe man ihn nicht „unter den Tisch fallen lassen können“.

Schweren Herzens habe er darum nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten Anzeige gegen seinen Kollegen erstattet. An darin erwähnte Schläge des Angeklagten, auf die sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift bezogen hatte, kann sich der Zeuge heute nicht mehr erinnern. Wegen der „Widerstandshandlung“ hatte der Schichtleiter auch den Scooter-Fahrer angezeigt.

Der Prozess wird am Donnerstag, 23. Mai, fortgesetzt.

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