Hamburg Rentner aufgepasst: Das gilt im Alter bei der Krankenversicherung
Wer als Rentner aus der gesetzlichen Krankenversicherung austritt, kann nie wieder eintreten. Warum das so ist und wie man überhaupt in die gesetzliche Kasse reinkommt.
Mit der Rente kann sich für Menschen einiges ändern. Doch was in jedem Fall bleibt: Die Pflicht, kranken- und pflegeversichert zu sein. Das gilt auch als sinnvoll, denn bis auf Krankengeld erhalten Rentner alle Leistungen, die sie auch schon im Beruf bekommen konnten.
Knapp 17 Millionen Rentner – also rund 80 Prozent – sind nach Daten des Verbandes der Ersatzkassen von 2023 in der gesetzlichen „Krankenversicherung der Rentner“ (KvdR). Der Name sollte dabei nicht täuschen. Es handelt sich nicht um eine eigene Krankenkasse, sondern mehr um einen Status, den die meisten Menschen nach ihrem Berufsleben automatisch innerhalb der Kassen bekommen.
Heißt aber auch: Von der Bruttorente gehen vor Steuern erst einmal die Kassenbeiträge ab. Der Beitragssatz liegt auch bei der KvdR bei 14,6 Prozent zuzüglich etwaigen Zusatzbeiträgen. Statt des Arbeitgebers übernimmt nun die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Hälfte des Beitragssatzes und die Hälfte des Zusatzbeitrages.
Wer etwa eine Bruttorente von 1500 Euro bekommt, muss davon zunächst mindestens 7,3 Prozent, beziehungsweise 105 Euro an Krankenkassenbeiträgen zahlen. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenkasse. Dazu kommen noch 51 Euro (3,4 Prozent) für die Pflegeversicherung. Während im Erwerbsleben hier ebenfalls die Arbeitgeber die Hälfte übernehmen, müssen Rentner den Betrag alleine leisten. So bleiben von der 1500-Euro-Bruttorente zunächst nur noch 1.334 Euro. Und hiervon muss eventuell sogar noch ein Teil versteuert werden.
Dennoch dürfte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das Gros der Rentner weit günstiger sein als eine private Krankenversicherung. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung liegen die Beiträge durchschnittlich bei 529 Euro. Dabei gilt: Je länger man privatversichert war und entsprechende sogenannte Altersrückstellungen gebildet habe, desto niedriger sei der Beitrag, wie Sprecher Jens Wegner erläutert. „Dass Menschen in der Rente von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, ist eine seltene Ausnahme“, betont er.
Wer es doch vorhat, sollte folgendes beachten: Die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der KvdR muss spätestens drei Monate nach dem Rentenantrag erfolgen. Und: Wer als Rentner einmal aus der gesetzlichen Versicherung raus ist, kommt nie wieder rein. Eine Befreiung gilt nämlich immer so lange, wie sich das Versicherungspflichtverhältnis nicht ändert. Da ein Rentner aber immer Rentner bleibt – denn der Anspruch auf Rente erlischt ja nicht wieder – kann sich dieses gar nicht ändern.
Diese Endgültigkeit „soll die gesetzliche Krankenversicherung davor schützen, dass Versicherte im Alter in die GKV zurückkehren, wenn sie sich zuvor aus Beitragssicht für die private Krankenversicherung entschieden und somit für einen längeren Zeitraum der Solidargemeinschaft entzogen haben“, teilt auf Anfrage die AOK mit, bei der rund ein Drittel aller Deutschen krankenversichert ist.
Doch auch um überhaupt in die KvdR zum Rentenstart hineinzukommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss man mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Nur dann kommt man auch als Rentner in die gesetzliche Versicherung rein. Pro Kind können zudem drei Versicherungsjahre angerechnet werden.
Dennoch gilt die Devise: bestenfalls mit 40 Jahren sollte man entschieden haben, wie man den Rest seines Lebens verischert sein will.
Wer die Voraussetzung nicht erfüllt, kann sich bei der KvdR auch freiwillig versichern lassen. Knapp 400.000 Rentner hatten 2023 diese Möglichkeit genutzt. Allerdings ist Vorsicht geboten: Denn der Beitragssatz berechnet sich nicht nur aus den Renteneinnahmen, sondern aus allen Einkommen, etwa Mieteinnahmen und Lebensversicherungen.
„Deswegen kann die freiwillige gesetzliche Versicherung teurer sein als die private Versicherung“, betont Jens Wegner von dem Verband der Privatversicherer. Er widerspricht zudem dem Vorurteil, Privatversicherungen seien im Rentenalter besonders hoch. Stattdessen könnten Beiträge im Rentenalter sogar sinken, weil Posten wie etwa die Krankentagegeldversicherung wegfallen.
Unabhängig davon steht freiwillig und privat Versicherten ebenfalls ein Zuschuss zur Krankenversicherung zu. Allerdings muss er in diesen Fällen beantragt werden. Bestenfalls zusammen mit dem Rentenantrag.