Bewährungsstrafe für Auricher  Schrotthändler geschlagen und getreten

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 30.04.2024 10:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Blick auf eine Autoverwertung in Hallstadt in Bayern. Foto: DPA
Ein Blick auf eine Autoverwertung in Hallstadt in Bayern. Foto: DPA
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Ein Mann ist nach einem handfesten Streit auf einem Schrottplatz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht ließ trotz Vorstrafen Milde walten.

Aurich - Weil er mit einem Schrotthändler in einen handfesten Streit geraten war, ist am Montag ein Mann aus Aurich wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung vor dem Amtsgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus muss der 57-Jährige 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Richter zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte die Schlägerei angezettelt und den Zeugen unter wüsten Beschimpfungen mit Schlägen und Tritten an der Hand und am Fuß verletzt hatte.

In der Verhandlung wies der Angeklagte alle Schuld von sich. Er erklärte, sich lediglich verteidigt zu haben. Die Auseinandersetzung war entbrannt, als der Mann zwei bestellte Autos auf dem Schrottplatz in Südbrookmerland hatte abholen wollen. Weil eines davon nicht angesprungen war, hatte er nur das funktionstüchtige mitnehmen wollen. Das hatte der Händler jedoch abgelehnt und ihn aufgefordert, in dem Falle beide Fahrzeuge dazulassen.

Ein anderer Kunde hatte den Streit beobachtet

Nach Angaben des Händlers hatte der 57-Jährige zunächst einen der Autoschlüssel nicht herausgeben wollen. Er habe darum die Polizei rufen wollen, woraufhin ihn der Angeklagte angegriffen habe. Er sei gestürzt und sei noch am Boden liegend getreten worden. Der Angeklagte hingegen erklärte, er habe sich lediglich mit den Händen über dem Kopf und auch mit den Beinen vor den Schlägen des Händlers geschützt.

Ein Kunde des Schrotthändlers hatte den Streit beobachtet. Demnach habe der Angeklagte die Schlägerei begonnen. Laut Verteidiger beinhaltete die Aussage des Zeugen einige Widersprüche, weshalb er beantragte, seinen Mandanten freizusprechen. Ankläger und Richter indes zeigten sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Zeuge habe diesen nicht über Gebühr belastet, hieß es zur Begründung. Weil der Geschädigte jedoch lediglich geringfügige Verletzungen davongetragen hatte, setzte der Richter die Strafe trotz zahlreicher Vorstrafen des Angeklagten noch einmal für vier Jahre zur Bewährung aus.

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