Prozess in Aurich  1200 Euro – Ohrfeige kommt Vater teuer zu stehen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 25.04.2024 17:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist ein Auricher zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei sprach selbst sein Sohn, der den 55-Jährigen angezeigt hatte, vor Gericht von einer Lügengeschichte.

Aurich - Weil er nach Überzeugung des Gerichts im Streit seinen Pflegesohn geohrfeigt hat, muss ein Mann aus Aurich 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen. Der 55-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingelegt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aurich wies er den Vorwurf weit von sich. Er habe den damals 16-Jährigen nicht geschlagen, beteuerte er. Der Vorfall hatte sich am Rande der Vorbereitungen für die Silberhochzeit des Angeklagten ereignet. Er sei mit dem Aufbau des Festzeltes beschäftigt gewesen, als er mit seinem Sohn aneinandergeraten sei. Er sei wütend gewesen, aber nicht gewalttätig. Auch der Sohn erklärte die „Lügengeschichte“ für frei erfunden. Er sei nach dem Streit sauer gewesen und habe darum den Vater angezeigt, erklärte er als Zeuge vor Gericht. Der Strafbarkeit einer falschen Verdächtigung sei er sich durchaus bewusst, bestätigte er auf Nachfrage des Richters. Ein ehemaliger Freund des Angeklagten und Gast auf der Feier berichtete allerdings, der 55-Jährige habe ihm noch abends von der Ohrfeige berichtet und sie sehr bedauert. Er habe davon gesprochen, ihm sei „die Hand ausgerutscht“ und habe dies durchaus als Unrecht erkannt.

Staatsanwältin plädierte für Freispruch

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Zwar sei es lebensnah, dass dem Angeklagten im Streit mit dem pubertierenden Sohn unter dem Stress der Festvorbereitungen die Hand ausgerutscht sei, jedoch sei der Schlag ihrer Meinung nach nicht nachweisbar.

Jugendrichter Simon Breuker hingegen zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er stützte sich dabei auf die Aussage des Zeugen. Wenn der vorgehabt hätte, dem Angeklagten, wie dieser vermutete, „eins auszuwischen“, hätte er den Mann als „schlechten Menschen“ stilisiert und nicht von Bedauern und Unrechtsbewusstsein gesprochen, hieß es zur Urteilsbegründung.

Der Angeklagte zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. Offenbar könne ihm jeder „was in die Schuhe schieben“, stellte er fest. Er kündigte an, gegen das Urteil anzugehen.

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