Kanalsanierung  Regenwassergebühr durch die Auricher Hintertür

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 25.04.2024 08:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Versiegelte Flächen auf Privatgrundstücken sollen demnächst Geld kosten – so ein Vorschlag der Auricher Verwaltung. Foto: Heino Hermanns
Versiegelte Flächen auf Privatgrundstücken sollen demnächst Geld kosten – so ein Vorschlag der Auricher Verwaltung. Foto: Heino Hermanns
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Über die Regenwassergebühr wurde jahrelang im Auricher Rat gestritten. Nun schlägt die Verwaltung sie als Versiegelungsgebühr wieder vor – um Straßen sanieren zu können.

Aurich - Selten war sich der Auricher Rat so einig: Alle Fraktionen wollen die Straßenausbaubeitragssatzung, kurz Strabs, abschaffen. In einem gemeinsamen Antrag fordern alle acht im Rat vertretenen Parteien und Gruppen, die Strabs rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen. Im Gegenzug müsse die Grundsteuer angehoben werden, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Dazu hat die Verwaltung nun eine Beschlussvorlage vorgelegt, die unserer Redaktion vorliegt. Im ersten Teil wird der Antrag des Rates aufgenommen. Zusätzlich hat die Verwaltung die Verpflichtung für den Rat hineingeschrieben, dass die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer ausschließlich für Straßensanierungen ausgegeben werden dürfen. Die Verwaltung würde dazu nach ausschließlich fachlichen Kriterien eine Prioritätenliste erstellen.

Rat würde sich zur Zweckbindung verpflichten

Die finanziellen Auswirkungen wären erheblich. Denn es geht laut Verwaltung nicht nur um die reine Straßensanierung in Höhe von 5,77 Millionen Euro im Planungszeitraum 2023 bis 2027/28. Von der Strabs sind auch die Kosten für die Sanierung der Oberflächenentwässerung erfasst. Dafür seien im Zeitraum von 2023 bis 2027/28 insgesamt 3,68 Millionen Euro veranschlagt. Es müssten insgesamt Anwohnerbeiträge in Höhe von 2,74 Millionen Euro kompensiert werden, rund 400.000 Euro pro Jahr. Wolle man diese Summe über höhere Grundsteuern erwirtschaften, müsste die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) um 21 Prozentpunkte auf 441 Prozent angehoben werden.

Das Problem dabei: Diese Mehreinnahmen würden in den allgemeinen Haushalt fließen. Daher hat die Verwaltung in die Beschlussvorlage auch die Verpflichtung des Rates geschrieben, die Einnahmen für die Straßensanierung zu verwenden.

Regenwasserkanäle sind sanierungsbedürftig

Es gibt aber eine Alternative, so die Stadtverwaltung. Sie schlägt eine Versiegelungsgebühr vor, die bereits seit vielen Jahren unter dem Namen Regenwassergebühr in der Stadt diskutiert wird. „Die Versiegelungsgebühr wird auf Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt“, heißt es in der Beschlussvorlage. Dächer von Häusern und Carports, befestigte Auffahrten, Gehwege und Terrassen zählen zu den versiegelten Flächen. An der Gebühr sollen sich alle beteiligen, die zur Belastung der Regenwasserkanäle beitragen – Immobilienbesitzer wie Vermieter. Für Privathaushalte würden Versiegelungsgebühren in der Regel anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und der wasserundurchlässigen Beläge auf dem Grundstück berechnet. Die Verwaltung verweist auf alte Vorlagen aus den Jahren 2017 und 2018, in denen die Regenwassergebühr bereits thematisiert worden war.

Ein Drittel der 180 Kilometer Regenwasserkanäle seien sanierungsbedürftig, so die Verwaltung. Der Aufwand für die Einführung einer Versiegelungsgebühr wird auf rund 350.000 Euro geschätzt. Dem gegenüber könnten Einnahmen in Höhe von 600.000 Euro stehen.

Verwaltung: Versiegelungsgebühr wäre sozial gerechter

Eine solche Gebühr sei sozialverträglich und verursachergerecht, zählt die Stadtverwaltung die Vorteile der Versiegelungsgebühr auf. Für einen großen Teil der Auricher Haushalte würden sich sogar geringere Kosten ergeben. Vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern würden entlastet.

Ohne eine Versiegelungsgebühr könnte die Sanierung des Kanalnetzes nicht finanziert werden, und es werde ein Anreiz geschaffen, weniger Flächen zu versiegeln.

Bei einer Anhebung der Grundsteuer gebe es nur den Vorteil, dass das Geld auch für andere Zwecke als für die Straßensanierung ausgegeben werden könnte. Das aber ist laut Verwaltung auch einer der Nachteile. Zudem würden mit der Grundsteuer auch Bürger zur Kasse gebeten, die bereits nach der Strabs Beiträge gezahlt haben – und vermutlich zu Lebzeiten nicht wieder zahlen müssten. Sie würden den Straßenbau im gesamten Stadtgebiet mitfinanzieren. Unterm Strich sei daher die Versiegelungsgebühr der beste Weg, den Wegfall der Strabs zu kompensieren.

CDU/FDP: „Schlechter Stil der Verwaltung“

Ein Vorschlag, der wie ein rotes Tuch für die Gruppe von CDU und FDP wirkt, wie deren Vorsitzender Arnold Gossel mitteilt. Der Rat habe 2023 sogar nur vorbereitende Maßnahmen für eine solche Gebühr abgelehnt. „Diese Abstimmung nun durch die Hintertür zu wiederholen, zeugt von schlechtem Stil“, so Gossel. Es werde versucht, die Einigkeit aller Ratsparteien im Hinblick auf die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auszunutzen und die Politik wieder zu spalten, indem sachfremde Posten hinterrücks miteinander verknüpft werden sollten.

Auch eine Versiegelungsgebühr sei nicht gerecht. Denn es gebe Bürger, die nicht die Regenwasserkanalisation in Anspruch nähmen. Für die Sanierung der Straßen dieser Mitbürger würden nun all jene herangezogen, die eine Versiegelungsgebühr zahlen müssten. „Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird dadurch missachtet.“

Deswegen beantragen CDU und FDP, den Alternativvorschlag der Verwaltung aus der Beschlussvorlage ersatzlos zu streichen. Eine Kompensation der Straßenausbaubeiträge könne nur über eine höhere Grundsteuer erfolgen.

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