Urteil gefällt  Brandstifter des Van-Ameren-Bads muss ins Gefängnis

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 24.04.2024 12:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Am 11. Juli 2023 brannte das Hauptgebäude des Van-Ameren-Bads. Ein jetzt 19-Jähriger wurde nun wegen Brandstiftung verurteilt und muss ins Gefängnis. Foto: Archiv
Am 11. Juli 2023 brannte das Hauptgebäude des Van-Ameren-Bads. Ein jetzt 19-Jähriger wurde nun wegen Brandstiftung verurteilt und muss ins Gefängnis. Foto: Archiv
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Am Landgericht Aurich fiel an diesem Mittwoch das Urteil im Prozess um das Feuer im Emder Van-Ameren-Bad. Der jüngste Täter bekommt eine fast so hohe Haftstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Emden - Das Urteil im Prozess um das verheerende Feuer im Emder Van-Ameren-Bad wurde am Mittwoch, 24. April, im Landgericht Aurich verlesen. Dabei wurde der Hauptangeklagte, ein seit Anfang April 19-jähriger Emder, zu vier Jahren Haft wegen Diebstahls und Brandstiftung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er das Feuer in dem Bürgerbad am 11. Juli 2023 vorsätzlich gelegt hat. Der jüngste der drei Angeklagten selbst hatte in seiner Einlassung davon gesprochen, dass er während des Einbruchs lediglich Desinfektionsmittel auf den Boden des Kassenbereichs gespritzt habe, um zu verbergen, dass er dorthin gespuckt habe, weil er einen Fussel von der Sturmhaube im Mund gehabt habe.

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Brand im Van-Ameren-Bad: Haftstrafe für Brandstifter
24.04.2024

Es sei allerdings sehr wahrscheinlich nicht so abgelaufen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Brandermittler habe nachvollziehbar geschildert, dass das Desinfektionsgel allein nicht ausgereicht hätte, um ein solches Feuer zu entfachen. Dafür hatte es auch einen Test bei der Dienststelle der Polizei in Emden gegeben, der im Video im Prozess gezeigt wurde. Ein Brandbeschleuniger wie Benzin habe verwendet werden müssen, so der Richter. Das zeige auch die Brandspur: Im Haupttrakt des Freibad-Gebäudes sei ein Teil der Kabinen völlig abgebrannt, dann habe das Feuer an einer bestimmten Stelle gestoppt. Bis hierhin müsse das Benzin verschüttet gewesen sein. Ohne brannten die beschichteten Kabinen nicht einfach weiter.

Staatsanwältin hatte fünf Jahre Haft gefordert

Weil aufgrund des Feuers keine Personen geschädigt wurden, wurde der jetzt 19-Jährige nicht wegen schwerer oder besonders schwerer Brandstiftung verurteilt, erklärte der Richter. Zwar war in angrenzenden Wohngebieten beim Freibad an dem frühen Feuer-Morgen eine Rauch-Warnung ausgesprochen, kein Anwohner sei aber in seiner Gesundheit gefährdet gewesen. Bei einer Brandstiftung in einem Wohnhaus hätte das Urteil auch anders ausgesehen. Unter anderem deswegen fiel das Urteil des Richters etwas milder aus als die Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte fünf Jahre Haft gefordert.

Ein jetzt 19-Jähriger wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv
Ein jetzt 19-Jähriger wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv

Der junge Mann, der seit seinem zwölften Lebensjahr zunächst Cannabis konsumierte und mit 14 dann auch Kokain sowie andere Drogen, muss während seiner Haftzeit eine zweijährige Therapie machen. Die beginnt nach einem Vorwegvollzug von acht Monaten, wobei er bereits seit September 2023 in Untersuchungshaft ist und ihm die Zeit angerechnet wird. Der Richter sehe noch einen deutlichen Erziehungsbedarf bei dem jungen Mann, der in seinem bisherigen Leben kaum Erziehung genossen habe. Schon früh habe er seinen Lebensunterhalt durch Diebstahl bestritten. In die aktuelle Strafe fließen auch zwei Einbrüche in Oldenburg mit ein. Auch muss noch separat der Einbruch in die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Emden, der direkt nach der Brandstiftung im Freibad erfolgte, vor Gericht verhandelt werden.

26-Jähriger nicht an Brandstiftung beteiligt

Sein Mittäter, ein 26-jähriger Emder, wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Diebstahls verurteilt. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Haft gefordert, weil sie es auch als erwiesen ansah, dass der 26-Jährige mitbekommen habe müsse, dass der 18-Jährige das Feuer legte. Er habe das „gebilligt“, meinte sie. Das sah der Richter anders. Der 26-Jährige sei, wie er in seiner Einlassung sagte, mit dem Aufbohren des Tresors beschäftigt gewesen. Er habe dann plötzlich festgestellt, dass es brannte und er sei geflohen. Im Voraus habe man sich nicht über einen Tatplan abgesprochen, war für den Richter deutlich geworden.

Der 26-Jährige wurde wegen Einbruchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv
Der 26-Jährige wurde wegen Einbruchs zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv

Weil der 26-Jährige zuvor bereits „stark strafrechtlich in Erscheinung“ getreten sei, habe der Richter die Strafe nicht unter den zwei Jahren und sechs Monaten Haft gewählt. Ein Jahr und sechs Monate davon soll der Mann eine Therapie machen. Auch er ist drogenabhängig. Eigentlich könnte die Therapie in einer entsprechenden Einrichtung direkt starten, weil die zwei Monate Vorwegvollzug bereits durch die U-Haft erledigt seien. Aber: Auch er muss sich noch wegen des IGS-Einbruchs in Emden verantworten.

19-Jähriger darf im Freibad Arbeitsstunden ableisten

Der anderen 19-Jährigen aus Emden, der die beiden anderen zum Freibad gebracht und dort wieder abgeholt hatte, wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass er direkt zu Beginn involviert war. In seiner Einlassung hatte er das etwas „beschönigt“. Der Richter habe sich angeschaut, ob der Emder eine „schädliche Neigung“ habe und weitere Straftaten möglich wären. Zum Zeitpunkt der Tat habe es vielleicht eine gewisse Bereitschaft gegeben, Straftaten zu begehen. Aber: „Sie haben sich sehr gut entwickelt seit der Zeit. Sie zeigen ein gutes Gesicht“, so der Richter. Der junge Mann absolviert eine Ausbildung bei einem Emder Betrieb.

Ein 19-Jähriger, der das Fluchtauto gefahren hat, wurde zu 150 Arbeitsstunden im Van-Ameren-Bad verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv
Ein 19-Jähriger, der das Fluchtauto gefahren hat, wurde zu 150 Arbeitsstunden im Van-Ameren-Bad verurteilt. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt am 27. Februar 2024 entstanden. Foto: Ortgies/Archiv

Er hatte bereits bei einer der vorigen Sitzungen über seinen Anwalt verlauten lassen, dass er gerne Sozialstunden beim Van-Ameren-Bad leisten wolle. Er habe sich auch bereits bei dem Technikchef des Vereins für seine Beteiligung bei der Tat entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft hatte am vergangenen Mittwoch eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro oder Arbeitsstunden als Strafe gefordert. Seitdem hatte es Rücksprachen mit dem Bürgerverein des Freibads gegeben. Es habe zwar einige Widerstände gegeben, aber am Ende habe man sich darauf geeinigt, dass der 19-Jährige im Freibad arbeiten darf, sagte die kommissarische Vereinsvorsitzende Gudrun Schöttes. Er muss 150 Arbeitsstunden ableisten, sagte der Richter. Das sei „schon viel“. Wenn der Emder auf 15 Stunden pro Wochenende komme, sei er zehn Wochenenden nacheinander gut gefordert. Der Richter sprach von einer sehr guten und charmanten Lösung. Sollte es in der Praxis doch nicht so gut klappen, dann kann die Strafe auch wieder in eine Geldauflage geändert werden.

Das sagt der Bürgerverein

„Für die Mitglieder und den Vorstand des Fördervereins war die Urteilsverkündung ein emotionaler Moment“, schreibt Bürgerverein-Sprecherin Nina Hofmann in einer Mitteilung. Der Brand habe nicht nur das liebevoll durch die Vereinsmitglieder gepflegte Gebäude und den gesamten Eingangsbereich des Bades zerstört, sondern auch einen Großteil der über die Jahre angeschafften und dringend benötigten Ausstattung. „Mit Erleichterung, aber auch Genugtuung wurden daher der schnelle Ermittlungserfolg der Polizei, die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und nun auch die Urteilsverkündung der Jugendkammer aufgenommen“, schreibt Hofmann.

Am 11. Juli 2023 brannte das Hauptgebäude des Van-Ameren-Bads zu großen Teil nieder. Jetzt ist der Neubau fast fertig, die Saisoneröffnung ist für den 18. Mai geplant. Foto: Screenshot von Van-Ameren-Bad-Video von Martin Maas, Stand Mittwoch 17. April
Am 11. Juli 2023 brannte das Hauptgebäude des Van-Ameren-Bads zu großen Teil nieder. Jetzt ist der Neubau fast fertig, die Saisoneröffnung ist für den 18. Mai geplant. Foto: Screenshot von Van-Ameren-Bad-Video von Martin Maas, Stand Mittwoch 17. April

Für den Förderverein sei damit dieser Teil der Vereinsgeschichte abgeschlossen. Nun könnten die Mitglieder nach vorn blicken und sich auf die Eröffnung des Freibades mit neugebautem Hauptgebäude am 18. Mai 2024 freuen. Am 24. Mai 2024 werde der Verein mit einer großen Eröffnungsparty das Engagement seiner Mitglieder und aller Unterstützer feiern, so die Sprecherin.

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