Jugendschutz im Kreis Aurich  Minderjährige erhält Tabak und Alkohol bei Testkäufen

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 23.04.2024 16:11 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Immer wieder werde Minderjährigen Zigaretten verkauft. Foto: DPA
Immer wieder werde Minderjährigen Zigaretten verkauft. Foto: DPA
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Harter Alkohol und Tabak dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden. Regelmäßig fallen Händler bei Testkäufen des Kreises durch. Nun kündigt der Kreisjugendpfleger Konsequenzen an.

Aurich/Norden - In regelmäßigen Abständen prüft der Landkreis Aurich, ob in Verkaufsstellen im Kreisgebiet die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Im März und April war es wieder so weit, wie der Kreis mitteilt. Eine 17-jährige Praktikantin des Kreises sollte versuchen, in Läden in der Stadt Norden sowie auf Norderney hochprozentigen Alkohol sowie Tabakwaren zu kaufen. Sie hatte Erfolg: In zwölf von 20 Verkaufsstellen wurden die gewünschten Waren an die Minderjährige verkauft.

Die Quote lag im Vergleich zum ersten Quartal vorigen Jahres laut Landkreis etwas niedriger. Damals gab es Alkohol und Tabak an 11 von 16 Verkaufsstellen. Diesmal wurden je zehn Geschäfte in Norden und auf Norderney überprüft.

Es soll mehr Kontrollen geben

Die Testkäufe wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei Aurich und dem Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich durchgeführt. Es wurden Lebensmittelläden, Kioske und Tankstellen überprüft.

Kreisjugendpfleger Werner Voß ist laut der Mitteilung nicht zufrieden mit den Ergebnissen, angesichts der hohen Zahl an Verkaufenden. „Die Ergebnisse der Testkäufe verdeutlichen die Notwendigkeit dieser Kontrollen und unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Wir werden künftig mehr Jugendschutzkontrollen durchführen, um das Verkaufspersonal zu sensibilisieren und aufzuklären“, wird Voß zitiert.

Neun Verkäufer erhielten großes Lob

Vor Ort wurden das Verkaufspersonal und die jeweiligen Betreiber über die Abgabe von Alkohol und Tabak aufgeklärt. Es gab Hinweise zur Vermeidung der Herausgabe, sowie die Erläuterung zum Jugendschutzgesetz. In den meisten Fällen wurde deutlich, dass das Verkaufspersonal die Testperson nicht nach dem Alter gefragt hat und somit auch keine Ausweisprüfung erfolgt ist.

Die Kontrolle selbst hatte einen präventiven Charakter, dennoch müssen die Verkaufenden und Betreibenden, die sich nicht vorbildlich verhalten haben, mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Neun Verkäufer verhielten sich vorbildlich, diese erhielten ein großes Lob, denn sie trugen somit einen positiven Beitrag zum Schutze der Jugend bei.

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