Prozess in Aurich Ungebremst aufgefahren – teurer Einspruch für Auricher
Mit hohem Tempo fuhr ein Auricher ungebremst auf ein Auto auf. Gegen seinen Strafbefehl legte er Einspruch ein, was ihn nun teuer zu stehen kam – wegen einer kleinen, aber wichtigen Unterscheidung.
Aurich - Am Ende wurde es teuer für den Angeklagten: Ein Mann aus Aurich hatte vor dem Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1500 Euro (30 Tagessätze zu je 50 Euro) eingelegt. Ausgehend von einem Geständnis hatte den die Staatsanwaltschaft versandt, nachdem der 55-Jährige im vergangenen Herbst mit seinem Auto auf der Leerer Landstraße mit hoher Geschwindigkeit auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren war.
An dem Wagen war ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden, dessen Fahrerin glücklicherweise nur leicht verletzt worden. Der Angeklagte sollte darüber hinaus seinen Führerschein abgeben, seine Fahrerlaubnis für vier Monate entzogen werden. Vor Ort hatte er damals den Unfall mit einem Sekundenschlaf begründet. Ein Zeuge berichtete in der Verhandlung, der Mann sei aus Schirum Richtung Aurich kommend ungebremst in ein Auto gefahren, das auf der Linksabbiegerspur gestanden habe. Ein Polizist, der mit den Aufräumarbeiten beschäftigt gewesen war, hatte keinerlei Bremsspuren entdecken können.
Sekundenschlaf oder „Augenblickversagen“?
Richter Dr. Markus Gralla verurteilte den Angeklagten schließlich wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 50 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt 2500 Euro. Seine Fahrerlaubnis wird für neun Monate gesperrt. Gralla zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte aufgrund Übermüdung nicht in der Lage gewesen ist, sein Auto sicher zu lenken und in den sogenannten Sekundenschlaf verfallen war, der strafbar ist. „Wäre das ein Radfahrer gewesen, wäre er jetzt tot“, verdeutlichte er die potenzielle Gefährlichkeit einer solchen Unachtsamkeit.
Der 55-Jährige bedauerte den Unfall und räumte seine Verantwortung dafür ein. Allerdings wehrte er sich gegen den Vorwurf des Sekundenschlafs, einen Begriff, den er vielleicht im ersten Schreck verwandt habe. Ihm sei bis heute vollkommen unklar, wie es zu dem Unfall hat kommen können, erklärte er vor Gericht. Sein Verteidiger sprach von „Augenblicksversagen“ und forderte, seinen Mandanten freizusprechen. Diesem sei nicht erkennbar gewesen, dass er zum Fahren zu müde gewesen sei und sich nicht hätte hinters Steuer setzen dürfen, führte er aus.