Berlin Hohe Strafen drohen: Diese Pflanzen sollten Sie aus Ihrem Garten entfernen
Wenn das Wetter besser wird, beginnt wieder die Gartenarbeit. Manche Pflanzen sollten Sie aber besser nicht in Ihrem Garten pflanzen. Diese Arten können teuer für Sie werden.
Invasive Pflanzen sind Arten, die aus fremden Gebieten stammen und sich im neuen Ort etabliert haben, womit sie heimische Ökosysteme bedrohen. Die sogenannten Neophyten sind Sorten, die sich sehr schnell großflächig ausbreiten. Wer unerlaubt eine der Arten pflanzt, muss laut Bundesnaturschutzgesetz mit einer Strafe bis zu 50.000 Euro rechnen.
Insgesamt besteht die Liste der verbotenen Pflanzenarten in der EU aus rund 40 Sorten. Darin aufgeführt sind invasive Arten, die sich massiv ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen, was die Biodiversität beeinträchtigt.
Ein Beispiel für eine invasive Art ist der Götterbaum. Dieser ist sehr widerstandsfähig und die Bekämpfung ist sehr zeitintensiv, da die Ausbreitung nur verhindert werden kann, wenn der Wurzelstock mit allen Wurzeln ausgegraben wird.
Die Karolina Haarnixe ist eine Wasserpflanzenart, die eigentlich in Nord- und Südamerika heimisch ist. In Deutschland ist sie vor allem in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz in der freien Natur, aber auch im Privatbesitz vertreten.
Die Karolina Haarnixe verändert in Gewässern die Vegetationsstrukturen.
Der Riesenbärenklau gehört zu jenen Arten, die sich bereits so weit verbreitet haben, dass die EU-Mitgliedsstaaten Managementmaßnahmen entwickeln müssen, ob und wie sie gegen die Pflanze vorgehen, um das Ökosystem wiederherzustellen. Eine Früherkennung ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Die Pflanzenteile des Riesenbärenklaus enthalten Furocumarin, das zu schweren allergischen Reaktionen bei Menschen führen kann.
Eine invasive Art, die besonders im Osten und Süden vertreten ist, ist die gewöhnliche Seidenpflanze. Die Pflanze verdrängt vor allem jene Arten, die auf Sandrasen wachsen. Zudem enthält sie giftigen Milchsaft.
Die Kirschlorbeerhecke und der Sommerflieder sind beide vom Bundesamt für Naturschutz als „potenziell invasiv“ gelistet sind. Vor allem in Gärten wachsen die Arten schnell und nehmen anderen Arten das Licht. Verboten sind sie aber noch nicht.
In der Schweiz allerdings dürfen Menschen ab September 2024 keine Kirschlorbeerhecke und Sommerflieder mehr kaufen und sie werden aus dem Handel genommen.
Wenn Sie eine invasive Art bereits in Ihrem Garten gepflanzt haben oder diese sich dort selbst vermehrt hat, sollten Sie die Pflanze so früh wie möglich fachgerecht entfernen lassen. Wenn Sie gerade Ihren Garten planen, wird empfohlen, auf das Herkunftsland zu achten und in der Liste der invasiven Arten nachzuschauen.