Prozess am Landgericht Aurich 79-jähriger Rentner soll Nachbarskind auf Borkum missbraucht haben
Ein Mann aus dem Kreis Leer steht wegen sexuellen Missbrauchs einer Grundschülerin vor Gericht. Nun wurde ein Antrag der Verteidiger abgelehnt und angekündigt, wann das Urteil fällt.
Borkum/Aurich - Ein Rentner aus dem Landkreis Leer muss sich seit Ende Februar 2024 vor dem Landgericht Aurich wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, „an nicht näher definierten Tagen“ im Zeitraum zwischen Juli und Dezember 2022 sexuelle Handlungen „an einer unter 14-Jährigen, also an einem Kind“, durchgeführt zu haben. Gelegenheit soll der Angeklagte dazu gehabt haben, als die Tochter seiner Nachbarin ihn alleine in seiner Wohnung auf Borkum besucht habe, hieß es am ersten Prozesstag in der Anklageschrift.
An diesem Freitag, dem 19. April, kam das mutmaßliche Opfer, das heute neun Jahre alt ist, per Video-Vernehmung vor Gericht selbst zu Wort. Der Vorsitzende Richter Bastian Witte begründete die Befragung über den Bildschirm unter anderem damit, dass es der Neunjährigen nicht zuzumuten sei, in einem Raum mit dem Beschuldigten zu sein. Dies könne das Mädchen im schlimmsten Fall retraumatisieren. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, fand die Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Antrag der Verteidigung abgelehnt
Wie die Mutter des Mädchens bereits ausgesagt hatte, sei der 79 Jahre alte Mann zum mutmaßlichen Tatzeitraum zu einer Art Ersatz-Opa für die Grundschülerin geworden. Nach einem Besuch im Dezember sei die Stimmung jedoch gekippt. Ihre Tochter habe den Augenkontakt zum Rentner vermieden und nicht alleine zu ihm in die Wohnung gewollt. Letztlich habe das Mädchen sich der Mutter anvertraut, sagte diese aus. Der Beschuldigte selbst hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Über seine Rechtsanwälte ließ der 79-Jährige diese in Form einer Verteidigererklärung allerdings bestreiten.
Ein Antrag der Verteidigung, die Schülerin von einem Psychologen begutachten zu lassen, wies die Kammer nun im Anschluss an die Video-Aussage des Mädchens zurück. Der Grund: Es sei nicht notwendig, das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, da die Schülerin in der Vernehmung keine außergewöhnlichen Verhaltensmuster gezeigt habe. Dies sei eine Feststellung, die die Jugendschutzkammer eigenständig treffen dürfe, erklärte Richter Witte. „Die Kammer vermag es daher, die Aussagen selbst zu beurteilen“, sagte er.
Urteil fällt wohl Ende April
Nach etwa einstündiger Vorbereitungszeit trugen Staatsanwaltschaft, Nebenklage sowie Verteidigung dann ihre Plädoyers vor – erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Zum Inhalt und geforderten Strafmaß darf ich daher nichts sagen“, erklärte Iris Schmagt, Richterin am Landgericht Aurich und Pressesprecherin, im Anschluss im Gespräch mit dieser Zeitung.
Die öffentliche Verhandlung wird voraussichtlich am 29. April um 11 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Dann sei nach Angaben von Richterin Schmagt mit einem Urteil zu rechnen.