Feuer im Van-Ameren-Bad in Emden  Staatsanwaltschaft fordert jahrelange Haft für Freibad-Einbrecher

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 19.04.2024 11:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Beim fünften Prozesstag zum Feuer im Emder Van-Ameren-Bad wurde jahrelange Haft für zwei junge Männer gefordert. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt entstanden. Foto: Ortgies/Archiv
Beim fünften Prozesstag zum Feuer im Emder Van-Ameren-Bad wurde jahrelange Haft für zwei junge Männer gefordert. Dieses Foto ist beim Prozessauftakt entstanden. Foto: Ortgies/Archiv
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Die Staatsanwaltschaft hat beim Prozess zum Feuer im Emder Van-Ameren-Bad jahrelange Haft für zwei junge Männer gefordert. Die Anwälte hielten ihre Schlussreden. Ein Brand-Experiment stand im Mittelpunkt.

Emden/Aurich - Das Urteil wurde am fünften Tag der Hauptverhandlung zum Einbruch und Feuer im Emder Van-Ameren-Bad noch nicht gesprochen. Das soll eine Woche später am Mittwoch, 24. April 2024, erfolgen. Jetzt ging es am Landgericht Aurich zunächst um ein Experiment des Brandermittlers. Harald Eden hatte die Aussage des 18-jährigen Angeklagten überprüfen wollen, der in seiner Einlassung davon gesprochen hatte, das Feuer im Kassenbereich des Freibads versehentlich gelegt zu haben.

Er habe von seiner Gesichtsverdeckung einen Fussel im Mund gehabt und auf den Boden gespuckt. Seine Spuren habe er mit dem Inhalt einer im Zimmer stehenden Flasche Handdesinfektionsmittel, den er anzündete, verwischen wollen. Dass die laut Angeklagtem etwa 40 Milliliter des Handgels aber ein so großes Feuer verursachen könnten, bezweifelte Harald Eden. Der Haupttrakt des Bürgerbads war fast vollständig abgebrannt, ein geschätzter Sachschaden von zwei Millionen Euro entstanden. Der Test in der Waschhalle der Polizei-Dienststelle in Emden gab dem Brandermittler Recht, wie er nun aussagte.

Das ergab das Feuer-Experiment

Demnach hatte er vier Laminatplatten, die ihm vom Freibad-Verein ausgehändigt wurden, für den nachgestellten Kassenbereichsboden verwendet. Einen Schreibtisch, der im Kassenbereich steht, hatte er mit Holzblöcken imitiert. Er habe 100 Milliliter des Desinfektionsmittels, das so im Freibad verwendet wird, auf dem Laminat verteilt und angezündet. Es brannte etwa zwei Minuten, wie auf einem Video zu sehen war, das er vor Gericht zeigte.

Aber: Der Laminatboden brannte nicht selbstständig weiter. Das Feuer griff auch nicht auf das andere Holz über. Selbst wenn man das Büro 1:1 nachbauen und das Experiment wiederholen würde, bezweifele er, dass das Handgel das Feuer derart angetrieben haben könnte. Fast alle Materialien und Möbel im Kassenbereich und auch Umkleide-Trakt des Freibads seien beschichtet und schwer entflammbar. Gleichzeitig sagte er aber, dass ein Kanister mit Benzin, den es im Freibad etwa für Gerätschaften wie Laubbläser gibt und der als möglicher Brandbeschleuniger in Frage kommt, nicht auffindbar war in der Brandruine.

Das sagt der Experte zur Schuldfähigkeit

Nach den Ausführungen des Brandermittlers sprach noch Dr. Egbert Held als Gutachter. Er trug seine Einschätzung dazu vor, ob die beiden Hauptangeklagten - neben dem 18-Jährigen ist das noch ein 26-Jähriger - voll schuldfähig waren in der Tatnacht auf den 11. Juli 2023. Denn: Beide geben an, zu der Zeit unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain und Alkohol gestanden zu haben. Auch haben sie eine lange Vorgeschichte des Drogenkonsums. Für Held ist klar: Zwar seien die beiden Männer durch ihren Suchtdruck getrieben und durch den Drogenkonsum enthemmt gewesen in der Nacht.

Aber: Wenn die Aussagen der Angeklagten so stimmen, dann hätten sie klare Maßnahmen getroffen, um das Entdecken ihrer Tat zu verhindern. So habe das Fluchtauto, das ein 19-Jähriger gefahren hatte, weiter weg vom Freibad geparkt. Sie hätten sich vermummt und seien nach der Tat schnell geflohen. Das setze voraus, dass sie ihre Situation sehr wohl einschätzen können. Eine „tatrelevante Intoxikation“ durch die Drogen halte er für unwahrscheinlich. Er sprach von einer „vollen Schuldfähigkeit“ beider Angeklagter. Der 19-jährige Fahrer war zu der Tatzeit nach eigenen Angaben nüchtern. Er trinke keinen Alkohol und nehme keine Drogen, hatte er vor Gericht ausgesagt.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin teilte nach den Einschätzungen von Harald Eden und Egbert Held ihre Forderungen für das Strafmaß der drei Angeklagten. Nach ihrer Einschätzung war der 18-Jährige, der erst wenige Monate vor der Freibad-Tat zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde wegen eines anderen Vergehens, der Drahtzieher. Der junge Erwachsene hatte in seiner Aussage den Fahrer als Anstifter genannt. Das aber hielt die Staatsanwältin für eine Schutzbehauptung.

Ihrer Auffassung nach hatte der 18-Jährige kein Desinfektionsmittel verwendet und damit versehentlich den Brand gelegt, sondern einen Brandbeschleuniger - wie etwa Benzin - im Kassenbereich und dem Umkleidetrakt verteilt, um den Einbruch zu verbergen. Zwar sah sie es als gegeben an, dass er nach Jugendstrafrecht behandelt wird, forderte aber auch aufgrund der vorigen Verurteilung eine Haft von fünf Jahren. Eine Bewährung gibt es im Falle einer so langen Haftstrafe nicht. Zwei Jahre soll er zu Beginn der Haft eine Therapie zum Drogen-Entzug erhalten.

26-Jähriger soll Feuer „gebilligt“ haben

Für den 26-Jährigen, der laut Staatsanwältin mitbekommen haben musste, wie der 18-Jährige das Feuer legte, während er selbst den Tresor im Kassenbereich zu öffnen versuchte, forderte sie eine Haftstrafe von vier Jahren. Auch hier kann keine Bewährung ausgesetzt werden. Er habe gebilligt, dass das Feuer entfacht wurde und nichts getan, um dieses zu löschen, sagte sie. Auch er soll eine Möglichkeit zur Therapie bekommen.

Gutachter Egbert Held hatte ein Jahr Behandlung für nötig gehalten. Berechnet man mit ein, dass der 26-Jährige eine Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) haben könnte, empfahl er eineinhalb Jahre Therapie. Er soll die Kosten des Verfahrens alleine tragen, forderte sie. Erwachsene müssen immer die Kosten tragen, bei Heranwachsenenden werde abgewogen. Im Falle des 18- und des 19-Jährigen sehe sie kein ausreichendes Einkommen. Auch der 26-Jährige hat zwar kein Einkommen. Ihm aber wird laut Gesetz die Summe in Rechnung gestellt.

19-Jähriger möchte Sozialstunden im Freibad ableisten

Während der 26-Jährige bereits 13 Einträge im Strafregister und der 18-Jährige 14 Einträge hat, ist der 19-Jährige ein fast unbeschriebenes Blatt. Die Staatsanwältin sprach von bislang zwei Ahndungen gegen ihn. Er ist in Ausbildung und hat ein gutes Familienumfeld, wurde in bisherigen Aussagen deutlich. Auch habe er sich vor dem fünften Prozesstag bereits bei einem Mitglied des Vorstands vom Freibad-Bürgerverein entschuldigt und angeboten, Sozialstunden abzuleisten.

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Die Staatsanwältnis forderte eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro, die er in Raten abzahlen kann, als Strafe. Die Höhe richtet sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten, die als Auszubildender stark begrenzt sind. Sollte der Verein zustimmen, dass er Sozialstunden im Freibad leisten darf, dann könnte die Summe auch in Sozialstunden umgerechnet werden, sagte sie.

Das sagen die Verteidiger

Der Verteidiger des 18-Jährigen argumentiert, dass man seinem Mandaten die Vorsätzlichkeit der Brandstiftung nicht nachweisen könne. Dass das Desinfektionsmittel nicht so einen großen Brand verursachte haben kann, sah er nicht als vollends erwiesen. Dass laut Staatsanwaltschaft der Schluss aus dem Feuer-Experiment sei, dass Benzin notwendigerweise als Brandbeschleuniger eingesetzt worden sei, halte er für spekulativ. Das Feuer sei von seinem Mandanten aus Fahrlässigkeit gelegt worden. Er fordert eine Haft von „maximal drei Jahren“.

Der Verteidiger des 26-Jährigen sieht es ebenfalls nicht als erwiesen an, dass Benzin als Brandbeschleuniger verwendet wurde und sein Mandant das Feuerlegen groß bemerkt haben muss. Seiner Aussage nach habe sich der Älteste der Angeklagten voll auf das Öffnen des Tresors fokussiert und - angespornt durch das Kokain - nur den Tresor bemerkt. Zwar hatte er in seiner Einlassung gesagt, dass er irgendwann eine „brennende Pfütze“ gesehen habe, man sei dann aber schnell geflohen. Er sehe nicht, dass sein Mandant Beihilfe zur Brandstiftung geleistet habe. Er forderte zweieinhalb Jahre Haft, wobei eineinhalb Jahre mit Therapie verbracht werden sollen.

Der Verteidiger des 19-Jährigen war mit der Staatsanwaltschaft überein. Zuletzt entschuldigten sich noch alle drei Angeklagten für ihre Tat und räumten Reue ein. „Meine Kurzschlussreaktion war sehr schlecht. Ich schäme mich dafür“, sagte der 18-Jährige.