Hamburg  Kabelanschluss: Verbraucherzentrale warnt vor Drückerkolonnen an der Haustür

Eva Dorothée Schmid
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Von Eva Dorothée Schmid
| 15.04.2024 18:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wenn ein Medienberater vor der Tür steht und einen neuen Kabelanschluss verkaufen will, sollten Sie besser nicht aufmachen. Foto: Imago/Steinach
Wenn ein Medienberater vor der Tür steht und einen neuen Kabelanschluss verkaufen will, sollten Sie besser nicht aufmachen. Foto: Imago/Steinach
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Derzeit sind auch in Norddeutschland Drückerkolonnen unterwegs, die Mieter an der Haustür zu neuen Kabelanschluss-Verträgen drängen. Machen Sie den sogenannten Medienberatern nicht auf, denn die Verbraucherzentrale warnt: Das kann teuer werden.

Noch bis zum 30. Juni 2024 gilt bei Kabelanschlüssen das sogenannte Nebenkostenprivileg. Gibt es in einem Mietshaus einen Kabelanschluss für TV, dürfen die Eigentümer die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung an alle Mieter weitergeben. Die müssen sogar dann zahlen, wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Doch damit ist ab dem 1. Juli 2024 Schluss.

Weiterlesen: Fernsehempfang: Das ändert sich ab 2024 beim Kabelfernsehen für Mieter

Deshalb erhalten zahlreiche Mieter von ihren Vermietern Briefe, in denen diese darüber informieren, dass eine zentrale Versorgung ihrer Wohnanlage mit Kabelfernsehen und Radio aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich ist und das Kabelfernsehen zum 1. Januar oder später abgeschaltet wird.

Mieter müssen sich nun selbst um Verträge mit Fernsehanbietern kümmern. Die bisherigen Kabelanbieter sehen ihre Felle davonschwimmen und rühren kräftig die Werbetrommel für ihre Anschlüsse. Kabelgesellschaften schicken auch Drückerkolonnen los, die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt allerdings vor diesen sogenannten Medienberatern und übereilten Vertragsabschlüssen. „Verträge, die an der Haus- oder Wohnungstür abgeschlossen werden, sind meist überteuert“, so die Verbraucherschützer.  

Die Medienberater, die von Haustür zu Haustür gehen, drohen oftmals mit der Abschaltung des Kabelanschlusses. Ihr eigentliches Ziel ist aber, dass Verbraucher teure Neuverträge abschließen. Sie arbeiten auf freiberuflicher Basis und sind in der Regel tatsächlich im Auftrag der Kabelnetzbetreiber unterwegs. Sie beraten jedoch nicht objektiv, sondern sind auf möglichst viele Vertragsabschlüsse aus. Denn nur dann winkt eine Provision.

Wenn vor Ihrer Haustür ein sogenannter Medienberater steht, sollten Sie folgendermaßen handeln:

Gut zu wissen: Wenn sich doch überrumpeln haben lassen, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese Regelung gilt für Haustürgeschäfte. Wenn Sie keine Widerrufsbelehrung bekommen haben, dann haben sie sogar noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss das Recht auf Widerruf.

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