So kam es zur Haftstrafe  Fast wäre die Wiesmoorer Hanfplantage nicht entdeckt worden

| | 11.04.2024 19:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bild zeigt Christian Rademacher-Jelten in einem anderen Gerichtsverfahren. Archivfoto: Ortgies
Das Bild zeigt Christian Rademacher-Jelten in einem anderen Gerichtsverfahren. Archivfoto: Ortgies
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Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe gegen Christian Rademacher-Jelten bestätigt. Großen Anteil daran, dass es so weit kam, hatte der Zufall. Deshalb wäre das Cannabis fast nicht entdeckt worden.

Aurich/Wiesmoor/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Christian Rademacher-Jelten muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, das Hanfplantagen-Urteil des Landgerichts Aurich hat Bestand. Dass es zu dieser Haftstrafe gekommen ist, ist zu einem Großteil dem Zufall geschuldet. Wir fassen noch einmal zusammen, wie Rademacher-Jelten und die Hinterleute des Cannabis-Anbaus fast um die Entdeckung herumgekommen wären, wie die Plantage doch noch gefunden wurde und wie es schließlich zur rechtskräftigen Verurteilung des ehemaligen Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten gekommen ist.

Alles beginnt am 30. März 2022, als die Staatsanwaltschaft Oldenburg in Aurich, Oldenburg und Hannover zwölf Gebäude durchsuchen lässt. Es geht um den Vorwurf des Betrugs mit Corona-Testzentren – Tests sollen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zwar abgerechnet, aber gar nicht durchgeführt worden sein. Der mutmaßliche Schaden: mehr als eine Million Euro. Eines der durchsuchten Objekte ist ein ehemaliges Autohaus an der Wiesmoorer Hauptstraße, in dessen Ausstellungsraum das Testzentrum eingerichtet worden war. Was die Beamten nicht wussten: In den ehemaligen Werkstatträumen, direkt vor ihrer Nase, wuchsen schon damals mehr als 400 Hanfpflanzen heran.

„Wir haben auch nicht ewig rumprobiert“

Danach suchten die Ermittler damals aber nicht, sie hatten die Aufgabe, Papiere und Datenträger zu sichern, um den mutmaßlichen Betrug zu beweisen. Ein Kriminalhauptkommissar sagte später am Landgericht Aurich aus, die beiden Türen in den Werkstattbereich seien abgeschlossen und die Fenster mit einem Sichtschutz versperrt gewesen. „Wir konnten nicht sehen, was sich im Inneren befand“, so der Ermittler. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Björn Raap sagte er, dass man „natürlich versucht“ habe, die Türen zu öffnen – etwa durch „stärkeres Rütteln“.

Auch an den alten Werkstatt-Toren habe man Kraft angewandt, weil man vermutet habe, dass sie möglicherweise angerostet gewesen seien. Gebracht hatten die Bemühungen allerdings nichts. „Werkzeuge haben Sie aber nicht benutzt?“, fragte Richter Raap. Die Antwort: „Nein, und wir haben auch nicht ewig rumprobiert.“ Stattdessen habe er die Einsatzleitung darüber informiert, dass man die Türen nicht habe öffnen können. Die Weisung von dort sei gewesen, „dass die Türen nicht zwangsweise geöffnet werden sollten“. Und so blieben die Pflanzen dort, wo sie auch schon vor der Durchsuchung gewesen waren – im Verborgenen.

Andere Beamte schauten genauer hin

Damit hätte die Geschichte für die Öffentlichkeit auch schon enden können, wenn da nicht noch weitere mutmaßliche Straftaten der Wiesmoor-Connection, wie unsere Redaktion den Kreis um Rademacher-Jelten seit der ersten Berichterstattung nennt, im Raum gestanden hätten – nämlich mutmaßliche Subventionsbetrügereien in Millionenhöhe.

Und so kam es, dass am 31. Mai 2022 mehr als 100 Beamte aus vier Landespolizeien bei Razzien an 25 Standorten in Ostfriesland, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Wiesmoor-Connection zerschlugen. Unter den durchsuchten Gebäuden war – schon wieder – das Ex-Autohaus. Diesmal schauten junge Beamte der Bereitschaftspolizei genauer hin, und sie entdeckten die Cannabis-Plantage. Rademacher-Jelten und weitere Verdächtige wurden sofort in Untersuchungshaft genommen.

Prozess beginnt sechs Monate später

Der Gerichtsprozess am Landgericht Aurich begann rund sechs Monate später, im November 2022. Rademacher-Jelten bestritt von Anfang an, irgendetwas von dem Cannabis gewusst zu haben. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, Beweismittel im Gerichtssaal begutachtet. Die Anwälte gaben sich redlich Mühe, dem Gericht allerlei Steine in den Weg zu legen. Immer wieder wurden Beweisanträge gestellt, mitunter nach negativer Entscheidung durch das Gericht auch gern nach kleiner Umformulierung dieselben wie zuvor.

Die Juristen versuchten, das Verfahren aussetzen zu lassen und die Richter loszuwerden. Angehörige des mitangeklagten Geschäftspartners von Rademacher-Jelten gingen auf dem Gerichtsflur bereits vernommene oder noch zu befragende Zeugen an. An einem Sitzungstag tauchte im Zuschauerraum ein Teil einer Ermittlungsakte der Polizei auf – bis heute ist unklar, welcher Verfahrensbeteiligte das Schriftstück herausgegeben hatte.

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Den größten Knall gab es aber am 3. Mai 2023. An diesem Mittwoch packte der Mitangeklagte aus – und alle Hoffnung für Rademacher-Jelten war verloren. Der Rechtsanwalt des nun Geständigen sagte, im Januar 2022 habe sein Mandant im Auftrag eines Bekannten die Anmietung des ehemaligen Autohauses an der Wiesmoorer Hauptstraße als Drogenplantage in die Wege geleitet – und Rademacher-Jelten habe alles gewusst. Damit riss der Mann ein tiefes Loch in die Verteidigung seines Ex-Geschäftspartners, denn: Rademacher-Jeltens Anwälte hatten bisher damit argumentiert, er habe das Autohaus lediglich als Lagerfläche vermietet. Der Geständige widersprach: Rademacher-Jelten habe bei der Konfrontation mit den Drogenplänen sinngemäß „Warum nicht?“ gesagt und 20.000 Euro für drei Monate Vermietung kassiert.

Am Ende standen viereinhalb Jahre Haft für den Wiesmoorer und drei Jahre und neun Monate Gefängnis für den Geschäftspartner im Urteil – beides hat der Bundesgerichtshof trotz eingelegter Revisionen bestätigt. Wann das Urteil vollstreckt wird, die beiden Männer also ihre Haft antreten müssen, steht unseren Informationen zufolge noch nicht fest.