Wiesmoorer Drogen-Urteil Es ist ein Segen, dass der Prozess vorbei ist
Die Gefängnisstrafe gegen Christian Rademacher-Jelten ist rechtskräftig. Es ist gut, dass der Prozess, der seitens der Strafverteidigung teils sehr unangenehm geführt wurde, endlich vorbei ist.
Als im November 2022 der Prozess um die Wiesmoorer Hanfplantage begann, machte der Vorsitzende Richter Björn Raap eins ganz deutlich: Das komplexe Verfahren sollte ein faires werden. Jeder nötige Zeuge sollte zu Wort kommen, jedes Beweismittel gesichtet werden. Und der Jurist hielt sein Versprechen: Fast schon stoisch wurden an mehr als 20 Terminen alle Anträge der Verteidigung abgearbeitet, Fristen wurden sehr günstig ausgelegt und sogar Gartenschläuche im Gerichtssaal unter die Lupe genommen.
Seitens der Strafverteidiger nahm man das alles gern an, ließ die gegenseitige Fairness aber vermissen: Die Anwälte fielen den Richtern ins Wort, überzogen sie mit immer den gleichen aussichtslosen Beweisanträgen und unterstellten Raap und seinem Beisitzer Klein, befangen zu sein. Wortführend war dabei Dr. Stephan Weinert – der auch den Ermittlern die Glaubwürdigkeit absprach. Dazu kamen Zeugen, die von Angehörigen eines Geschäftspartners von Rademacher-Jelten beeinflusst wurden, und Teile einer Ermittlungsakte, die plötzlich im Zuschauerraum des Gerichts auftauchten.
Dass der Bundesgerichtshof die Auricher Entscheidung, Rademacher-Jelten und seinen Kompagnon ins Gefängnis zu schicken, rechtskräftig werden ließ, ist ein Segen – vor allem für die um Fairness bemühten Richter, die mit der Sache nun endlich abschließen können.
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Bundesgerichtshof schickt Rademacher-Jelten ins Gefängnis
Wiesmoorer Drogenplantage – Verdächtiger wurde ausgeliefert
Anwälte scheinen schon auf Revision hinzuarbeiten
Haftstrafen gegen Christian Rademacher-Jelten und Mitangeklagten