Sexuelle Belästigung in Aurich Plötzlich war die Hand eines Fremden auf dem Po
Nach dem Oktoberfest in der Auricher Sparkassen-Arena wollte eine junge Frau in einem Tanzlokal weiterfeiern. Dort erlebte sie eine böse Überraschung. Der mutmaßliche Täter stand nun vor Gericht.
Aurich - Eine Frau steht mit Bekannten vor einem Tanzlokal Schlange und wartet auf Einlass. Während sie sich mit einer Freundin unterhält, spürt sie plötzlich eine Hand, die ihren Po streichelt. Fünf- oder sechsmal rauf und runter. Sie wundert sich über das Verhalten ihres Freundes, hält das Gefummel in aller Öffentlichkeit für unangebracht. Sie dreht sich um – und stellt fest, dass der Übergriff gar nicht von ihrem Freund ausgeht, sondern von einem Wildfremden. Dieser Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 30. September 2023 vor dem Tiffany in Aurich. Die 27-Jährige stellte Strafantrag wegen sexueller Belästigung.
Der mutmaßliche Täter, ein 36-jähriger Auricher, saß am Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts Aurich. Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, daher wurde über den Vorfall öffentlich verhandelt. Der Angeklagte, der wegen Unterschlagung vorbestraft ist, bestritt die Vorwürfe. An die Situation selbst konnte er sich nicht erinnern, da er sturzbetrunken war. Er hatte nach eigenen Angaben Bier und Feigling getrunken, später dann Tequila. „Silber, ohne Frucht.“ Ein Atemalkoholtest der Polizei hatte 3,38 Promille ergeben.
Kein Interesse an Frauen
Dennoch sei ein solches Verhalten für ihn ausgeschlossen, sagte der Auricher. Seine Verteidigerin Martina Kähler erklärte, ihr Mandant sei homosexuell und habe keinerlei Interesse am weiblichen Geschlecht. „Er kann sich das überhaupt nicht, unter gar keinen Umständen, vorstellen. Das passt einfach nicht zu ihm.“ Leumundszeugen könnten belegen, dass der Mann „in keiner Weise übergriffig“ sei, so die Rechtsanwältin. Es sei außerdem unlogisch, dass er sich in eine Warteschlange gestellt haben soll, sagte der Angeklagte, denn er habe das Lokal verlassen, um nach Hause zu gehen. „Das passt alles gar nicht.“
Die Geschädigte sagte vor Gericht als Zeugin aus. Die Frau aus Upgant-Schott hatte in der Tatnacht wie der Angeklagte mit Freunden das Oktoberfest in der Auricher Sparkassen-Arena besucht und wollte im Tiffany weiterfeiern. „Da war recht viel los.“ Der Angeklagte habe sich an der Schlange vorbeigedrängelt und sei aufgefordert worden, sich hinten anzustellen. „Plötzlich merkte ich, dass ich am Po gestreichelt wurde.“ Durch den Stoff ihres Dirndls habe sie die Bewegung deutlich gespürt. Sie habe den Fremden aufgefordert, das zu lassen. Ihr Freund und ihr Bruder seien ihr zur Seite gesprungen und hätten den Mann weggeschickt. Dabei habe ihr Freund den Betrunkenen beiseitegeschoben, sodass jener stolperte. Kurz darauf sei auch schon die Polizei da gewesen. Eine Zivilstreife hatte mitbekommen, dass es vor dem Tanzlokal Ärger gab, und nahm die Personalien der Beteiligten auf.
Einspruch erweist sich als Bumerang
Die Zeugin erklärte, es sei „nicht schön, von jemand Fremdes am Gesäß gestreichelt zu werden“. Sie habe sich geekelt. Selbst wenn es ihr Freund gewesen wäre, hätte sie es unpassend gefunden. Sie habe es seit dem Vorfall vermieden, nachts loszuziehen. Als sie dem Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude wieder begegnet sei, habe sie „ein komisches Gefühl“ beschlichen, sagte die 27-Jährige.
Staatsanwältin Anja Maibaum hatte dem Angeklagten vor Beginn der Beweisaufnahme „dringend“ geraten, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, da dieser mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen „mehr als milde“ ausgefallen sei. Der Angeklagte hörte nicht darauf. Womöglich hätte er es besser tun sollen. Strafrichterin Stellmacher verurteilte den 36-Jährigen wegen sexueller Belästigung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro (2100 Euro). Das Strafmaß ist somit deutlich höher als das im Strafbefehl verhängte.
Verteidigerin beantragt Freispruch
Die Verteidigerin hatte beantragt, ihren Mandanten freizusprechen. Die Zeugen hätten ihre Aussagen „immer weiter ausgeschmückt“, um den Angeklagten zu belasten und sich selbst zu entlasten. Da es sich um einen „recht zweifelhaften Sachverhalt“ handele, müsse hier der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ greifen.
Die Richterin hingegen ist überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Die Aussagen der Zeugen seien „in sich schlüssig und stimmig“. Zugunsten des Angeklagten habe sie die alkoholbedingte Enthemmung gewertet, zu seinen Lasten die Tatfolgen für die Geschädigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.