Wiesmoorer Hanfplantage Bundesgerichtshof schickt Rademacher-Jelten ins Gefängnis
Christian Rademacher-Jeltens Anwälte haben alles versucht, um ihn vor dem Gefängnis zu bewahren. Gebracht hat es nichts: Das oberste Strafgericht stützt die Entscheidung des Auricher Landgerichts.
Aurich/Wiesmoor/Karlsruhe - Der Wiesmoorer Ex-Bürgermeisterkandidat und Unternehmer Christian Rademacher-Jelten muss im Fall der Wiesmoorer Cannabis-Plantage für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat mit dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das höchste deutsche Gericht in Strafsachen entschieden. Bereits am 1. Juni 2023 hatte das Landgericht Aurich Rademacher-Jelten wegen Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu der Haftstrafe verurteilt – der war allerdings dagegen in Revision gegangen. Der 3. Strafsenat des BGH hat Rademacher-Jeltens Rechtsmittel nun als unbegründet verworfen und damit das Urteil der Auricher 1. Großen Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Björn Raap bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Ebenfalls rechtskräftig geworden ist die Gefängnisstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten gegen einen Geschäftspartner Rademacher-Jeltens, der ebenfalls wegen Beihilfe zum Drogenhandel verurteilt worden war. Seine Strafe war in Aurich geringer ausgefallen, weil er gegen Ende des Prozesses doch noch ein Geständnis abgelegt und seinen Bekannten Rademacher-Jelten stark belastet hatte. Der Vorsitzende Richter Raap, sein Beisitzer Richter Jan Klein und die beiden ehrenamtlichen Richter, die Schöffen, hatten festgestellt, dass Rademacher-Jelten ein ehemaliges Autohaus an der Wiesmoorer Hauptstraße an unbekannt gebliebene Kriminelle vermietet hatte. Der Kontakt zu diesen Hintermännern war durch den Geschäftspartner des Wiesmoorers zustande gekommen. Dass die Kriminellen eine 406 Pflanzen umfassende Cannabis-Plantage einrichten wollten, hatten die beiden gewusst, so das Gericht. Rademacher-Jelten hatte dem Urteil zufolge 20.000 Euro als Miete für den Autohaus-Komplex bekommen. Sein Bekannter hatte vor Gericht beteuert, nichts an der Sache verdient zu haben.
Ganz vorbei ist die Sache noch nicht
Der Verurteilung vorausgegangen war ein mehr als 20 Verhandlungstage dauernder Prozess, in dem Rademacher-Jeltens Rechtsanwälte alles versucht hatten, um ihrem Mandanten eine Gefängnisstrafe zu ersparen. In sich zusammengebrochen war die Verteidigung allerdings, nachdem der Mitangeklagte mit der Hoffnung auf eine mildere Bestrafung doch noch geredet hatte. Am Ende war alles auf die Frage hinausgelaufen: Wer hatte die Wahrheit gesagt – der seine Unschuld beteuernde Rademacher-Jelten oder sein geständiger Kompagnon? Die Richter entschieden sich für Letzteren – und der BGH hat der aktuellen Entscheidung aus Karlsruhe zufolge keine Zweifel daran, dass die Auricher damit die richtige Entscheidung getroffen haben.
Ganz abgeschlossen ist der Fall allerdings trotzdem noch nicht: Die Sache muss sogar noch einmal am Landgericht Aurich verhandelt werden. Zwar ist an den beiden rechtskräftigen Gefängnisstrafen nichts mehr zu rütteln, aber der BGH hat den Auricher Richtern einen anderen Fehler attestiert. Dabei geht es um eine sogenannte Einziehungsentscheidung. Vereinfacht gesagt hatte die 1. Große Strafkammer entschieden, dass Grundstück und Gebäude des Ex-Autohauses an den Staat gehen sollen, weil das Areal als Tatmittel für den Betrieb der Plantage genutzt worden sei. Inhaber der Immobilie ist aber nicht Rademacher-Jelten selbst, sondern ein Unternehmen, bei dem er damals der Geschäftsführer war.
Mit den Ausführungen zu der Einziehungsentscheidung ist der BGH nicht zufrieden. „So bleibt bereits unberücksichtigt, dass sich der mit lediglich 406 Pflanzen relativ überschaubare Plantagenbetrieb ausschließlich auf einer abgrenzbaren Teilfläche der gesamten Liegenschaft abspielte“, heißt es etwa in dem der Redaktion vorliegenden Gerichtsbeschluss aus Karlsruhe. Außerdem sei es aufgrund des zeitlichen Ablaufs fernliegend, dass das Unternehmen das Autohaus schon im Wissen gekauft habe, es später an die Plantagen-Betreiber zu vermieten. Um diese und weitere Punkte zu klären, hat der BGH die Sache noch einmal ans Landgericht verwiesen. Dort muss sich nun eine andere Strafkammer mit der Sache befassen.
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