Illegales Autorennen ab Aurich  Führerschein weg wegen Tempo 190 – Raser fragt sich, warum

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 10.04.2024 13:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zu Lichtspuren verwischt sind die Fahrzeuge auf der Straße. Foto: DPA
Zu Lichtspuren verwischt sind die Fahrzeuge auf der Straße. Foto: DPA
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Mit Tempo 190 statt 70 fuhr ein 23-Jähriger bei einem illegalen Autorennen von Aurich Richtung Moordorf. Über seine Strafe wundert er sich. Was ihm der Richter sagte.

Aurich - Als alles andere als reuig erwies sich ein junger Auricher vor dem Amtsgericht Aurich, wo er sich am Mittwoch wegen eines verbotenen Autorennens zu verantworten hatte. Obwohl der Angeklagte seine Schuld bestritt, zeigte sich Jugendrichter Simon Breuker davon überzeugt, dass der 23-Jährige im Dezember vergangenen Jahres nachts mit seinem BMW mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße Richtung Moordorf unterwegs gewesen ist. Breuker verwarnte den Angeklagten und schickte ihn in einen Kurs zur Verkehrserziehung. Darüber hinaus muss er 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und seinen Führerschein abgeben. Außerdem wurde ihm seine Fahrerlaubnis entzogen, eine neue darf ihm erst nach sechs Monaten wieder ausgestellt werden.

Eine Streife hatte beobachtet, wie der Angeklagte am Auricher Ortsausgang einem anderen Autofahrer mit Einschalten der Warnblinkanlage Zeichen gegeben hatte, die von diesem erwidert worden waren. Mit Vollgas waren daraufhin beide davongebraust, gefolgt von der Polizei. Die hatte zunächst vergeblich versucht, sich zwischen die Wagen und damit dem Rennen ein Ende zu setzen. Zwischenzeitlich hatten die Raser 190 Stundenkilometer erreicht, erlaubt waren auf der Strecke 70. Während der zweite Autofahrer hatte entwischen können und bis heute unbekannt geblieben ist, war es den Beamten gelungen, den Angeklagten anzuhalten.

Angeklagter zeigt wenig Einsicht

Vor Gericht räumte der 23-Jährige zwar ein, zu schnell gefahren zu sein. Allerdings sei er kein Rennen gefahren, sondern habe es eilig gehabt, weil ein Freund darauf gewartet habe, von ihm abgeholt zu werden. Die Aufzeichnungen einer polizeieigenen Dashcam verrieten jedoch ein anderes Motiv des Angeklagten. Er selbst spricht darin von „Gruppenzwang“. Heute könne er sich nicht mehr erklären, warum er sich damals so geäußert habe, den anderen vermeintlichen Teilnehmer des angeblichen Rennens kenne er nicht. Dass seine Fahrweise ausgesprochen gefährlich sowohl für ihn selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer gewesen ist, mochte er nicht einsehen. Er habe sein Auto jederzeit unter Kontrolle gehabt, behauptete er. Warum man ihm den Führerschein abnehme, blieb ihm ebenfalls ein Rätsel, schließlich habe er Besserung beteuert.

Für Richter Breuker stand jedoch fest, dass sich der Angeklagte durch seine „krasse Fehleinschätzung“ und fehlende Einsicht als „völlig ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr“ erwiesen habe.

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