Entscheidung bei Gericht Ex-Geschäftsführer der Wiesmoor-Connection verurteilt
Das Amtsgericht Aurich hat einen ehemaligen Geschäftsführer der Kernfirma der Wiesmoor-Connection verurteilt – und zwar deutlich milder als ursprünglich vorgesehen. Das sind die Hintergründe.
Aurich/Wiesmoor - Im Fall des ehemaligen Wiesmoorer Fußballers, der als Geschäftsführer mindestens auf dem Papier die Geschicke der Kernfirma der Wiesmoor-Connection gelenkt hatte, ist ein Urteil gefallen: Das Amtsgericht Aurich verurteilte den 28-Jährigen am Dienstag, 9. April 2024, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro – insgesamt muss der Mann also 600 Euro zahlen. Damit liegt die Strafe deutlich unter derjenigen aus dem Strafbefehl, den das Amtsgericht ursprünglich ohne mündliche Verhandlung erlassen hatte: Dort war noch von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 5400 Euro, die Rede gewesen. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte ihm zehnfachen Betrug und das fünffache Vorenthalten von Arbeitsentgelt vorgeworfen – wovon am Ende des Gerichtsprozesses aber nicht viel übrig blieb.
Tatsächlich verurteilt hat das Amtsgericht den Mann nur in zwei Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. „Das Gericht hat feststellen können, dass der Angeklagte als Geschäftsführer für den Bereich Arbeitsentgelt zuständig war und als solcher für zwei Beitragsmonate (Mai und Juni 2021) bei einem Arbeitnehmer die Arbeitgeberanteile an die Krankenkasse nicht abgeführt hat“, so Dr. Markus Gralla, Pressesprecher des Amtsgerichts Aurich. Bei den drei weiteren von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten sei der Angeklagte gar nicht mehr Geschäftsführer des Unternehmens gewesen – und könne daher für etwaige Taten auch nicht verantwortlich gemacht werden. Am ersten Verhandlungstag hatte der Mann abgestritten, überhaupt etwas mit den Gehältern zu tun gehabt zu haben: Er habe zwar dafür gesorgt, dass die Abrechnungen erstellt würden, sie selbst aber nicht angefertigt.
Angeklagter kommt besser weg als seine Kollegen
Doch was ist aus den zehn Anklagepunkten wegen Betrugs geworden? Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, über die Firma zwar Baumaterial bestellt, die georderte Ware aber nicht bezahlt zu haben – in dem Wissen, dass bald eine Zahlungsunfähigkeit der Firma gedroht habe. Bei Gericht sagte er aus, dass er die Bestellung nicht getätigt habe. Er, der ehemalige Geschäftsführer, wisse aber auch nicht, wer bestellt habe. „Es gab ja einige Leute, die das gemacht haben können“, sagte er. Das Gericht hat dazu jetzt in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass eine fehlende Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit nicht habe nachgewiesen werden können. Einem Gutachten zufolge sei das Unternehmen zum Zeitpunkt der Bestellung liquide gewesen. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass der Angeklagte die Bestellungen aufgegeben hat beziehungsweise für diesen Geschäftszweig verantwortlich gewesen sei, so Gralla.
Mit der 600-Euro-Strafe hat es den 28-Jährigen deutlich besser getroffen als den anderen Fußballer, mit er die Geschäfte zeitweise gemeinsam geführt hatte, und eine ehemalige Geschäftsführerin: Anders als der jetzt Verurteilte hatten beide keinen Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt, sondern diese akzeptiert. Für den Ex-Geschäftsführer hatte das eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro, für die Ex-Geschäftsführerin eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro bedeutet. Beide Verurteilungen sind rechtskräftig.
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