Straßburg  Urteil nach Klimaklagen von 2000 Frauen: Schweiz verletzt Menschenrechte

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Von AFP User
| 09.04.2024 19:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: KEYSTONE
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Foto: KEYSTONE
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Erstmals ist ein Land wegen Defiziten beim Klimaschutz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Wie die Kläger, eine Gruppe Seniorinnen aus der Schweiz, reagieren.

Klimaschutz ist Menschenrecht: Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Land wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Das Straßburger Gericht gab am Dienstag einer Gruppe von 2000 Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, durch mangelnden Klimaschutz ihre Menschenrechte zu verletzten. Das Urteil ist rechtlich bindend für die Schweiz und hat darüber hinaus auch eine starke Signalwirkung. Zwei weitere Klimaklagen wies das Gericht aus formalen Gründen ab.

"Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat damit festgestellt, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist", sagte die Anwältin der Schweizer Klimaseniorinnen, Cordelia Bähr. "Das ist ein immenser Sieg für uns und ein Präzedenzfall für sämtliche Staaten des Europarates", fügte sie hinzu. "Wir werden genau darauf achten, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen nun nachkommt", sagte die Aktivistin Anne Mahrer.

Das Gericht fordert die Schweiz grundsätzlich auf, ihre Klimapolitik zu überprüfen. Die Schweiz wird außerdem dazu verurteilt, den Klägerinnen 80.000 Euro Verfahrenskosten zu erstatten.

Das Schweizer Bundesamt für Justiz kündigte an, das Urteil zu prüfen. "Es wird geprüft, welche Maßnahmen die Schweiz für die Zukunft ergreifen muss", erklärte die Behörde.

Die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) hingegen nannte das Urteil eine "dreiste Einmischung" in die Schweizer Politik und forderte den Austritt ihres Landes aus dem Europarat.

Es war das erste Mal, dass das Gericht Urteile zum Klimawandel fällte und sich mit der Frage befasste, inwiefern Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Nach Ansicht des Gerichts verletzte die Schweiz den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festschreibt.

"Der Staat ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen", sagte Gerichtspräsidentin Siofra O'Leary. Das Gericht erkenne an, dass Hitzewellen infolge des Klimawandels das Leben der Klägerinnen beeinträchtigten.

Die Schweizer Seniorinnen wurden nach der Urteilsverkündung mit Beifall und Jubel der angereisten Klimaschützer empfangen, unter ihnen auch die schwedische Aktivistin Greta Thunberg. "Dies ist erst der Anfang der Klima-Gerichtsprozesse", sagte Thunberg. "Überall auf der Welt verklagen immer mehr Menschen ihre Regierungen und machen sie für ihr Handeln verantwortlich."

"Die Schweiz muss ihre aktuellen Klimazielsetzungen nachbessern, um die Menschenrechte genügend zu schützen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Schweizer Klimaseniorinnen und Greenpeace Schweiz. Alle Europarat-Staaten könnten jetzt von ihren Bürgerinnen und Bürgern aufgefordert werden, ihre Klimapolitik zu verstärken.

Die Umweltorganisation WWF nannte das Urteil einen "Weckruf für die Regierungen, die bisher nicht ausreichend gehandelt haben".

Der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Ottmar Edenhofer, nannte das Klimaurteil "bahnbrechend". "Dieses Urteil sollte auch andere Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen erinnern: Wer sich Klimaziele setzt, ist dafür verantwortlich, diese einzuhalten", erklärte Edenhofer.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte, das Verfahren in Straßburg zeige, dass die Klimakrise in allen europäischen Ländern zu den größten Gefahren zähle. Dem stelle sich die Bundesregierung mit ihren Klimaschutzmaßnahmen. "Wir haben in den vergangenen zwei Jahren den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben", sagte Baerbock in Berlin.

Eine Klimaklage von sechs jungen Portugiesen gegen 32 Staaten, die viel Aufsehen erregt hatte, wies das Gericht als unzulässig ab. Die Kläger hätten den Gerichtsweg in ihrem Heimatland nicht ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Die jungen Portugiesen hatten sich 2020 direkt an den Europäischen Gerichtshof gewandt und erklärt, dass sie weder die Mittel noch die Zeit hätten, in 32 Staaten zu klagen.

Die Kinder und jungen Leute, die damals zwischen acht und 20 Jahre alt waren, waren von den schlimmen Waldbränden in ihrer Heimat 2017 aufgerüttelt worden. Sie erreichten es immerhin, dass die Große Kammer des Gerichts sich mit ihrem Fall befasste. In der Urteilsbegründung erkannten die Richter zudem mehrere ihrer Argumente an.

Auch eine Klimaklage des ehemaligen Bürgermeisters des nordfranzösischen Küstenortes Grande-Synthe, Damien Carême, gegen die Regierung in Paris wurde abgewiesen. Da er nicht mehr in Frankreich lebe, könne er nicht als Opfer anerkannt werden, befand das Gericht. Carême ist inzwischen EU-Abgeordneter der Grünen. Sein ehemaliger Heimatort ist infolge des Klimawandels von dauerhafter Überschwemmung bedroht.

In den vergangenen Jahren haben sich Klimaklagen gegen Unternehmen und Staaten gehäuft. Im Dezember verzeichneten US-Forscher weltweit mehr als 2500 Fälle, in denen Kläger sich vor Gericht gegen die Folgen des Klimawandels wehrten. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, da es die Freiheitsrechte künftiger Generationen beeinträchtige.

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