Prozess zum Brand im Van-Ameren-Bad Wie ist das Freibad-Feuer entstanden? Brandermittler testet
Am vierten Prozess-Tag zum Feuer im Van-Ameren-Bad in Emden entlastete ein Zeuge einen Angeklagten. Dem jüngsten Angeklagten droht mehr Ärger. Und dann ist da noch die Sache mit der Brand-Entstehung.
Emden/Aurich - Weil er mit ihm Streit hatte und sauer auf ihn war, hat ein 21-jähriger Emder gegenüber der Polizei behauptet, dass einer der Angeklagten im Van-Ameren-Bad-Prozess der Haupttäter und Strippenzieher des Einbruchs mit verheerendem Feuer war. Das sagte der junge Mann am Dienstag, 9. April 2024, vor dem Landgericht in Aurich aus. Es war der vierte Tag der Verhandlung.
Er hatte laut Richter vor der Polizei ausgesagt, dass der 19-jährige Angeklagte ins Freibad eingebrochen sei, zahlreiche Spinde durchwühlt habe, mit der Kleidung an einem Schrank hängen geblieben sei und schließlich das Feuer gelegt habe. Dieses hatte am 11. Juli 2023 den Umkleide- und Sanitärtrakt des Bürgerbads fast vollständig zerstört. Ein Sachschaden von schätzungsweise zwei Millionen Euro entstand.
21-jähriger Zeuge zog Aussage zurück
Seine Aussage bei der Polizei hatte der 21-Jährige aber schließlich zurückgezogen. Er habe tatsächlich „nichts Genaues“ zu dem Fall gewusst, sondern nur „viele Theorien“ und „Variationen“ gehört, die in der Stadt kursiert seien. Welche Konsequenzen wegen Falschaussage bei der Polizei nun auf ihn zukommen, wurde vor Gericht nicht klar. Der 19-jährige Angeklagte wurde im Prozess - auch von den zwei anderen Angeklagten - bislang als Fluchtfahrer beschrieben, der höchstens „Schmiere gestanden“ habe, wie der 18-jährige Angeklagte zuvor sagte.
An dem Einbruch selbst und der Entstehung des Feuers war er, so lässt sich den Schilderungen entnehmen, offenbar nicht beteiligt. Der 19-Jährige, so machte die Jugendgerichtshilfe deutlich, habe eine gute Sozialprognose. Er sei in Ausbildung, habe ein stabiles Elternhaus und sei bislang nicht auffällig geworden. Bei den beiden anderen - das ist neben dem 18-Jährigen noch ein 26-jähriger Emder - sieht das ganz anders aus. Beide haben eine lange Vorgeschichte voll Kriminalität und Drogen.
18-jähriger Angeklagter hat noch mehr Ärger
Gegen den 18-jährigen Angeklagten laufen gleich mehrere Verfahren. Neben dem Einbruch in die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Emden in derselben Nacht wie die Van-Ameren-Bad-Tat, bei dem auch der 26-Jährige und der 19-Jährige beteiligt gewesen sein sollen, geht es bei ihm um weitere „14 Punkte“, wie der Richter sagte. Unter anderem geht es um einen Einbruch in das Restaurant „Beschte“ sowie eine Grundschule in Oldenburg im Oktober 2022.
Ein Polizeibeamter sagte am Dienstag vor Gericht aus, dass er dem heute 18-Jährigen bei der Durchsuchung in dessen Wohnung das Überwachungsvideo des Einbruchs im „Beschte“ gezeigt habe. Der junge Mann habe daraufhin gemeint, dass er und sein Einbruchskollege darauf gut zu erkennen seien. Am Dienstag wollte der 18-Jährige sich zu der Aussage und der Tat nicht äußern. Es ist wahrscheinlich, so lässt sich den Worten des Richters entnehmen, dass der Fall losgelöst vom Van-Ameren-Bad-Verfahren geklärt wird. Der 18-Jährige ist seit September 2023 in Haft, ebenso der 26-Jährige.
Die Sache mit der Brand-Entstehung
Ob eventuell schon am Mittwoch, 17. April, das Urteil im Van-Ameren-Bad-Prozess gesprochen wird und nicht erst am 26. April, ist nun von einem Test des Brandermittlers Harald Eden abhängig. Denn: Der 18-jährige Angeklagte hatte in seiner Aussage am dritten Prozesstag erklärt, dass das verheerende Feuer nicht absichtlich gelegt worden sei. Benzin-Kanister habe man nicht geleert.
Er habe lediglich den Inhalt einer kleinen Flasche Desinfektionsmittel, etwa 40 Milliliter, auf den Boden im Kassenbereich des Freibads gekippt. Das Mittel habe er angezündet. Damit habe er offenbar Spuren seiner Spucke verwischen wollen. Er habe auf den Boden gespuckt, weil er einen Fussel seiner Sturmhaube im Mund gehabt habe. Als er am nächsten Morgen von dem Ausmaß des Brandes gehört habe, sei er erschrocken gewesen.
Der Brandermittler hatte angezweifelt, dass das Desinfektionsmittel allein gereicht hätte, um einen Brand der Größenordnung zu verursachen. Denn: Er meinte, der Fußboden, die Spinde und anderes in dem Gebäudetrakt seien schlecht entflammbar. Es brauche eine große Menge Brandbeschleuniger. Am Dienstag sollte nun nach dem Prozess bei der Polizei-Dienststelle in Emden getestet werden, ob Desinfektionsmittel einen Boden wie im Freibad-Gebäude derart „brennbar“ machen könnte. Von dem Test ist die Presse ausgeschlossen. Das Ergebnis soll am 17. April von Harald Eden vorgetragen werden.
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