Meinung Arbeitspflicht für Asylbewerber – keine schlechte Idee

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 06.04.2024 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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In der Gemeinschaftsunterkunft am Extumer Weg leben zahlreiche Flüchtlinge. Foto: Romuald Banik
In der Gemeinschaftsunterkunft am Extumer Weg leben zahlreiche Flüchtlinge. Foto: Romuald Banik
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Ein Thüringer CDU-Landrat verpflichtet Asylbewerber, ihre Sammelunterkünfte selber zu pflegen. Im Kreis Aurich wird das nicht umgesetzt. Das sollte sich ändern. Ein Kommentar.

Ein Landrat in Thüringen hat eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt. Für 80 Cent die Stunde putzen und pflegen sie ihre Sammelunterkünfte jetzt selbst. Das sei Populismus, werfen Kritiker dem CDU-Verwaltungschef im Jahr der Landtagswahl vor. Doch eine schlechte Idee ist es deshalb nicht. Im Gegenteil: Das Beispiel sollte Schule machen, auch im Landkreis Aurich. Vor der Corona-Pandemie wurde dort noch von der Möglichkeit einer Arbeitsverpflichtung Gebrauch gemacht. Doch das ist vorbei. Der Landkreis verzichtet mittlerweile darauf, wie die Verwaltung in dieser Woche auf Nachfrage mitteilte. Zu den Gründen schweigt der Landkreis jedoch.

Gesetzliche Grundlage existiert seit Langem

Für die Arbeitspflicht gibt es seit vielen Jahren eine gesetzliche Grundlage. Nur wird davon in Deutschland kaum Gebrauch gemacht. Warum, ist fraglich. In Deutschland halten sich allein aus den acht häufigsten Herkunftsländern rund 280.000 arbeitslose Asylbewerber auf. Das sind Menschen, die sich nicht beispielsweise in Integrationskursen, Schulen, Ausbildungen oder Fördermaßnahmen befinden. Sie leben in Unterkünften wie jener in der ehemaligen Blücher-Kaserne in Aurich. Kürzlich sammelten die Bewohner dort Müll und räumten auf. Doch regelmäßige Pflegetätigkeiten, etwa den Rasen zu mähen oder zu fegen, erledigen Dienstleister.

Kommunen haben Sorge, Asylbewerber zu stigmatisieren

Landkreise werden zwar vom Gesetzgeber nicht verdonnert, die Arbeitspflicht durchzusetzen. Aber sie „sollen“, wie es in den Paragrafen heißt. Das lässt viel Spielraum – den die Kommunen so auslegen, dass sie darauf verzichten. Warum? Es mag damit zu tun haben, dass sie Asylbewerber nicht stigmatisieren wollen. Diese Sorge ist durchaus berechtigt. Denn eine Arbeitspflicht kann suggerieren, dass die betroffenen Menschen nicht arbeiten wollen. Dabei dürfen sie es in den allermeisten Fällen schlichtweg nicht.

Im besten Fall wird Akzeptanz gesteigert

Fakt ist: Bei der Arbeitspflicht geht es ausschließlich um gemeinnützige Tätigkeiten und bei diesen um die Unterkünfte der Menschen selbst. Bei der Pflege mitzuhelfen, kann für alle zum Vorteil sein. Die Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung kann damit im besten Fall gesteigert werden. Und das ist durchaus nötig. Denn Umfragen belegen: Angesichts hoher Aufnahmezahlen schwindet die Willkommensstimmung langsam.

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