Streit bei den Wirtschaftsbetrieben Norden Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert
Nach der Kündigung von Geschäftsführer Wolfgang Völz gab es am Donnerstag einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Emden. Es werden weitere Termine folgen.
Norden/Emden - Verhärtete Fronten zwischen den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden und ihrem ehemaligen technischen Geschäftsführer Wolfgang Völz. Nach der Degradierung zum Bereichsleiter und späterer Kündigung von Völz trafen sich beide Parteien am Donnerstag zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Emden per Videoschalte. Doch zu einer gütlichen Einigung wird es wohl nicht kommen. Beide Seiten stellten sich auf eine Gerichtsverhandlung ein.
Wolfgang Völz ist in diesem Fall der Kläger. Er wehrt sich gegen seine Kündigung. Aber nicht nur das: Sein Anwalt, Dr. Tobias Brors von der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law in Düsseldorf, machte deutlich, sein Mandant habe einen Rehabilitationsanspruch. Brors sprach von einer „politisch motivierten Kündigung“. Es gehe dabei auch um den Bürgermeister. Dafür spreche aus Sicht des Anwalts auch, dass Völz nicht der einzige Geschäftsführer sei, „der aus dem Weg geräumt“ worden sei. Die aktuelle Situation beschrieb der Anwalt mit den Worten: „Die Führung der Stadtwerke war schon stabiler aufgestellt.“
Die Ursache der Kündigung sei nicht aus seiner Tätigkeit heraus erfolgt, sagte Brors. Der Kläger, also Völz, empfinde die Vorwürfe der Wirtschaftsbetriebe gar als „ehrenrührig“. Und diese Ehre will er durch ein Urteil wieder hergestellt wissen. „Wir sind angetreten, um in einem Verfahren vollumfänglich zu gewinnen“, stellte sein Anwalt Brors dann auch klar. Damit wies er ein vom Richter vorgeschlagenes Meditationsverfahren aus.
Es wird zu einem Prozess kommen
Das tat aber auch die Gegenseite. Dr. Cord Imelmann von der Oldenburger Kanzlei Haunhorst/Schmidt vertritt die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden. Er habe die Klägerseite im Vorfeld des Gütetermins kontaktiert, um über eine eventuelle außergerichtliche Einigung zu sprechen, sagte Imelmann. Schnell sei aber klar gewesen: Dafür seien beide Seiten viel zu weit voneinander entfernt, so Imelmann. Aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe sei die Kündigung „rein verhaltensbedingt“ erfolgt, stellte der Anwalt die Sichtweise der Gegenseite dar. Es habe ein „erhebliches Fehlverhalten“ von Völz gegeben.
Angesichts dieser verhärteten Fronten stellt sich wohl nur noch die Frage, wann es zu einem Prozess kommen wird, nicht ob. Eine weitere Frage ist aber auch, vor welchem Gericht verhandelt wird. Denn auch das ist noch nicht klar. Grund: Zunächst muss geklärt werden, ob es sich um zwei verschiedene Arbeitsverträge handelt, erklärte das Gericht. Demnach gehe es zum einen um einen Vertrag von Völz als Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe. Zum anderen aber auch um einen Arbeitsanstellungsvertrag, der für die Zeit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer „ruhend gestellt“ wurde.
Für Geschäftsführer ist eigentlich das Landgericht zuständig
Aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe gilt der Arbeitsanstellungsvertrag automatisch ebenfalls als gekündigt, wenn der Vertrag als Geschäftsführer gekündigt wird. Ob das tatsächlich so ist und dieser „Automatismus“ nicht wie es im Rechtsdeutsch heißt, „bedingungsfeindlich“ und somit nicht rechtens ist, müsse zunächst geklärt werden. Außerdem gebe es eine unterschiedliche Zuständigkeit für den Vertrag eines Geschäftsführers und einem arbeitsrechtlichen Vertrag, erklärte der Richter im Anschluss an die Verhandlung. Da ein Geschäftsführer rechtlich der Arbeitgeberseite zuzuordnen sei, und es damit Streitigkeiten zwischen zwei Arbeitgeberseiten gebe, sei in einem solchen Fall das Landgericht zuständig, so das Gericht. Ein arbeitsrechtlicher Vertrag würde hingegen vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Auch eine Aufspaltung des Verfahrens sei denkbar.
Jetzt haben beide Seiten zunächst Zeit, weitere Schriftsätze und Erwiderungen einzureichen, bevor die Kammer über die Zuständigkeiten entscheiden wird. Der Richter legte sich das Verfahren in fünf Wochen auf Wiedervorlage. Es könnten aber insgesamt auch bis zu drei Monate ins Land gehen, bis eine Entscheidung getroffen sei. Nach der Entscheidung des Gerichts ist dann klar, wo sich die Streitparteien wiedertreffen werden.