Osnabrück FDP enttäuscht Mieter: Doch keine Deckelung von Index-Mietverträgen mit der Ampel
Die Wohnungsnot hat viele Familien gezwungen, Indexmietverträge abzuschließen. Diese entpuppen sich nun mehr und mehr als Kostenfalle. Doch um Pläne zur Deckelung ist es in der Ampel still geworden.
“Derzeit wird nicht an einem Gesetzentwurf im Sinne der Fragestellung gearbeitet”, heißt es in einer Antwort des für Mietrecht zuständigen Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, die unserer Redaktion vorliegt. Bei der Partei hatte man wissen wollen, ob das FDP-geführte Ministerium an einem Gesetzentwurf arbeite, „der eine Begrenzung von Indexmieten beinhaltet”.
Offenbar haben sich SPD und Grüne mit entsprechenden Überlegungen nicht gegen den von Beginn an skeptischen liberalen Justizminister Marco Buschmann durchsetzen können.
„Egal wo man hinschaut: Die Bundesregierung tut einfach nichts für Mieterinnen und Mieter. Den diversen Äußerungen und Pressemitteilungen von Bundesbauministerin Geywitz zu Indexmieten folgt schlicht und ergreifend: nichts”, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay unserer Redaktion.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte Ende 2022 zum Ausdruck gebracht, Vorschläge aus Hamburg zu unterstützen, bei Indexmieten eine maximale Erhöhung um 3,5 Prozent im Jahr zu erlauben. Doch der liberale Bundesjustizminister sah „keinen Handlungsbedarf“.
Auch der Deutsche Mieterbund hatte damals angesichts explodierender Mietpreise ein Verbot von neuen Indexmietverträgen und eine Kappung der Mieterhöhung im Bestand gefordert. Dass daraus nichts wird, stößt nun auf Empörung.
„Über ein Drittel aller Mieterhaushalte ist mit den Wohnkosten überlastet. Und der für das Mietrecht zuständige Minister duckt sich einfach weg“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, unserer Redaktion.
Nicht einmal die mietrechtlichen Minimalvereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 seien bislang „auch nur ansatzweise umgesetzt“. Siebenkotten betonte: „Der Bundesjustizminister hat in Sachen Mietrecht bislang nur enttäuscht“.
Die Indexmiete ist eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt ist; seit Jahren machen immer mehr Vermieter davon Gebrauch.
Wer 2021 einen Indexmietvertrag über 900 Euro abgeschlossen hat, muss laut Linken-Politikerin Lay heute 1.050 Euro zahlen. Weil alle Steigerungen auch nachgeholt werden dürfen, könne eine Indexmiete aus dem Jahr 2014 nach zehn Jahren auf einen Schlag um rund ein Viertel angehoben werden.
„Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen sind in diesen Zeiten anhaltender allgemeiner Preissteigerungen doppelt belastet“, betonte Lay. Anders als bei üblichen Mietverträgen stelle der Mietspiegel keine Begrenzung dar. Indexmieten können so extrem und in der Höhe unbegrenzt steigen.
Die Linke macht sich für ein Verbot neuer Indexmietverträge stark; bereits bestehende sollen in reguläre Mietverträge umgewandelt werden. „Wer sich in Zeiten der Wohnungsnot gezwungen sah, einen Indexmietvertrag zu akzeptieren, um überhaupt eine Wohnung zu finden, darf nicht extremen Mietsteigerungen ausgesetzt werden. Mietverträge dürfen keine Abofallen sein“, sagte Lay.
Ob sich an der bestehenden Praxis in den verbleibenden anderthalb Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl noch etwas ändern wird? Derzeit sieht es nicht danach aus.