Amtsgericht Aurich Trotz Verdacht keine Verurteilung – Gericht spricht Brüder frei
Wegen schwerer Körperverletzung mussten sich zwei junge Auricher vor Gericht verantworten. Das Urteil fiel dem Richter nicht leicht.
Aurich - Im Zweifel für den Angeklagten – deshalb wurden zwei Brüder vor dem Auricher Amtsgericht in einem Prozess wegen schwerer Körperverletzung freigesprochen. Am 6. Juli vergangenen Jahres sollen mehrere Personen einen 29-jährigen Auricher gegen 23 Uhr zusammengeschlagen haben. Nach einem Schlag gegen den Kopf sei er bewusstlos geworden und auf den Boden gefallen, so seine Aussage. Als der Mann dort lag, haben laut ihm mehrere Personen weiter auf ihn eingetreten. Das habe er mitbekommen, obwohl er bewusstlos gewesen sei. Angeklagt waren drei Brüder, der Älteste erschien trotz zugestellter Vorladung nicht vor Gericht. Erschienen waren zwei Brüder aus Aurich, die 18 und 16 Jahre alt sind. Laut der Anklage ist bei dem Vorfall noch eine vierte, unbekannte Person dabei gewesen.
Richter Simon Breuker glaubte zwar, dass die vor Gericht erschienenen Brüder schuldig waren, doch nachgewiesen werden konnte es nicht. Ein Grund dafür war die Unglaubwürdigkeit des 29-Jährigen. Er trat als einer von zwei Zeugen auf. Unter anderem sagte er aus, an dem Abend drei Biere getrunken zu haben. Mit dem von der Polizei ermittelten Atemalkohol von zweieinhalb Promille stimmte diese Angabe nicht überein. Auch auf mehrfache Nachfragen vom Richter änderte er seine Aussage nicht. Der Wert sei zustande gekommen, weil das Bier einen höheren Alkoholgehalt gehabt habe als gewöhnlich. Doch auch mit zehn Prozent Alkoholgehalt im Bier konnte die Behauptung laut dem Richter nur eine Falschaussage sein.
Schwere Körperverletzung während Raucherpause
Die Beschreibung des Tatherganges stimmte nicht mit den Beobachtungen eines zweiten Zeugen überein. Das Opfer behauptete, von einer Gruppe von acht Personen aus seiner Wohnung gezogen, geschlagen und getreten worden zu sein. Dabei hätten alle bis auf die zwei erschienenen Angeklagten und deren älterer Bruder eine Maske getragen.
Der zweite Zeuge schilderte den Vorfall anders. Er war an dem Abend hinters Haus zum Rauchen gegangen. Aus Richtung der Straße hörte er komische Geräusche. Er lief zu seiner Auffahrt und sah, dass sein Nachbar auf dem Boden lag. Eine Person habe über diesem gestanden. Eine weitere Person habe er gesehen und Laufgeräusche gehört. Vom Geräusch her hätten es ein bis zwei Personen sein können. Acht Personen waren seiner Aussage nach nicht dort. Ebenfalls seien die Personen nicht maskiert gewesen. Sie hätten jedoch Kapuzen aufgehabt. Deshalb konnte der Zeuge die beiden Angeklagten nicht identifizieren.
Aussage stand gegen Aussage. Nichts konnte nachgewiesen werden. Simon Breuker erklärte in seinem Urteil, er glaube, dass die Angeklagten die Tat begangen haben. Nachgewiesen wurde das aber während des Prozesses nicht. Dass die Aussagen des Geschädigten in Teilen offensichtlich falsch waren, stellte ein Problem dar. Außerdem stimmten einige Details nicht mit den Darstellungen des zweiten Zeugen überein. Deshalb hieß es: „Im Zweifel für den Angeklagten.“