Berlin  Nach dem Kiffen Auto fahren: So hoch darf der THC-Wert maximal sein

Lorena Dreusicke, AFP User
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Von Lorena Dreusicke, AFP User
| 28.03.2024 14:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Polizei muss künftig prüfen, wer wie sehr berauscht Auto fährt. Welche Grenzen gibt es? Foto: IMAGO/Gutschalk
Die Polizei muss künftig prüfen, wer wie sehr berauscht Auto fährt. Welche Grenzen gibt es? Foto: IMAGO/Gutschalk
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Wer kifft oder Hasch-Brownies isst, hat oft Tage später noch Wirkstoffspuren im Blut. Ab wann ist man verkehrstüchtig? Das hat eine unabhängige Expertengruppe über Monate untersucht. Jetzt gibt es eine Empfehlung.

Ab Ostermontag könnten Menschen legal bekifft im Straßenverkehr unterwegs sein. Wie sind die Gefahren einzuschätzen – auch im Vergleich zu betrunkenen Fahrern? Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr ausgesprochen.

Dieser Wert sei vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, teilte das Ministerium am Donnerstag unter Verweis auf das Ergebnis der Expertengruppe mit. Den Experten zufolge ist THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum im Blut nachweisbar.

Mit dem vorgeschlagenen Grenzwert soll demnach erreicht werden, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“. Zudem sei bei Erreichen des Grenzwertes „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ beim Autofahren nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne, heißt es in der Pressemitteilung, die unserer Redaktion vorliegt.

Wie lange der Cannabiskonsum zurückliegt, solle mit Speicheltests überprüft werden. Hiermit gebe es Erfahrungen im Ausland, die für Kontrollbehörden wegweisend sein könnten, so die Experten.

Sie empfehlen für Cannabiskonsumenten zudem ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Damit soll „der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“ Rechnung getragen werden.

Zur Einführung des von der Expertengruppe vorgeschlagenen Grenzwertes muss das Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Bislang ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Die erst kürzlich vom Bundesrat gebilligte Teillegalisierung von Cannabis tritt am 1. April in Kraft. Das Cannabisgesetz sieht dabei vor, dass eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe bis zum 31. März einen THC-Grenzwert vorschlägt - diese Empfehlung liegt nun vor. Sie wurde den Angaben zufolge den Fraktionen des Bundestags und dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt.

Der Arbeitsgruppe gehörten Experten aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie der Polizei an. Sie wurde im Dezember vergangenen Jahres eingesetzt.

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