Hannover Allein der Ruf nach härteren Strafen reicht nicht
Einige Delikte sollten nach Ansicht von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann härter bestraft werden. Der Ansatz ist gut, er greift aber zu kurz.
Wer ein konsequentes Durchgreifen und härtere Strafen fordert, dem sind häufig Schlagzeilen und Wählerstimmen sicher. Das weiß auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann.
Allerdings hat die SPD-Politikerin, die vor ihrem Ministeramt am Landgericht Osnabrück Urteile sprach, nicht den Ruf, eine gnadenlose Richterin zu sein. Erst kürzlich machte sie sich dafür stark, Straftäter zügiger in den „offenen Vollzug“ zu überführen, um so deren Chancen auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erhöhen.
Doch der aktuelle Ruf der Ministerin nach einer Reform des Strafrechts lohnt einen genaueren Blick. Für besonders schweren Raub, also etwa einen bewaffneten Überfall, gilt eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Vergewaltiger aber können mit zwei Jahren davonkommen. Wer sich bewaffnet und dann mit reichlich Drogen handelt, wird mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft – so wie einer, der des Totschlags überführt wird.
An diesen Stellen des Strafrechts gibt es in der Tat Unwuchten, die beseitigt gehören. Insoweit legt Niedersachsens Justizministerin den Finger an der richtigen Stelle in die Wunde. Wünschenswert allerdings wäre, dass sie klar benennt, welche Änderungen des Strafmaßes sie sich konkret vorstellt. Stattdessen verweist sie an dieser Stelle auf Experten, die sich das mal überlegen sollen. Hier hätte die Juristin Wahlmann einen wichtigen Impuls an den Bund senden können, in dessen Händen das Strafrecht liegt.
Wichtig ist zudem, dass auch Niedersachsen seine Hausaufgaben und damit potenziellen Tätern möglichst schnell den Prozess macht. Folgt die Strafe auf dem Fuße, wirkt dies womöglich noch abschreckender als die Androhung längerer Gefängnisaufenthalte.