Prozess in Aurich  Bei Auszug Wohnung mit Sprühfarbe verwüstet

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 25.03.2024 16:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Jahrelang pflegte der Angeklagte ein gutes Verhältnis zu seiner Vermieterin. Dann kündigte ihm die 71-Jährige, er hinterließ Farbe und obszöne Zeichen an den Türen und Wänden. Was war geschehen?

Aurich - Er hatte bei seinem Auszug in seiner Wohnung in Aurich ein unschönes Andenken hinterlassen und musste sich darum vor dem Amtsgericht in Aurich wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung verantworten. Der 36-Jährige hatte nach einer Räumungsklage sämtliche Türen, Heizkörper und Wände mit blauer Lacksprühfarbe beschmiert und „obszöne“ Zeichen hinzugefügt. In mühevoller Kleinarbeit hatte die Vermieterin die Wohnung grundlegend renovieren müssen. Allein die Materialkosten hatten sich auf rund 2400 Euro belaufen. Gegen die Zahlung von 300 Euro an die 71-Jährige stellte Richter Meyer das Verfahren am Montag ein. Nach dem Willen des Richters soll das Geld als Teil der Wiedergutmachung des Schadens dienen.

Die Vermieterin berichtete, der Angeklagte sei langjähriger Mieter der Wohnung in ihrem Hause gewesen. Man habe ein gutes Verhältnis gepflegt, bis im Herbst 2021 Polizisten bei einer Hausdurchsuchung in dessen Räumlichkeiten Cannabispflanzen gefunden hatten. Als sie ihren Mieter später in flagranti beim Kiffen erwischt und in ihrem Garten ein Mini-Gewächshaus mit mehreren Cannabispflanzen gefunden habe, sei es zum Streit gekommen. Sie habe sich um ihren Ruf in der Nachbarschaft gesorgt und dem Mann die Wohnung gekündigt. Weil er nicht reagiert habe, habe sie eine Anwältin einschalten müssen.

Der Verteidiger des Angeklagten konnte keinerlei Grund für einen Schadensersatz entdecken. Sein Mandant habe die Wohnung unrenoviert übernommen und sie lediglich nach seinem Geschmack „verschönert“. Um das Verfahren zu beenden, stimmte er schließlich dennoch der Geldauflage zu.

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