Meinung Nach Hunde-Attacke – schärfere Regeln wären wirkungslos

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Ein Kommentar von Stephan Schmidt
| 23.03.2024 09:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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So sehen Germanische Bärenhunde aus. Foto: Besenstiel/Wikimedia Commons
So sehen Germanische Bärenhunde aus. Foto: Besenstiel/Wikimedia Commons
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Nach dem Angriff eines Germanischen Bärenhundes in Südbrookmerland wird über schärfere Vorschriften diskutiert. Doch gegen Fahrlässigkeit sind Regeln wirkungslos. Ein Kommentar.

Ein Germanischer Bärenhund beißt eine 66-Jährige. Bellend und zähnefletschend nähert er sich zwei Polizisten. Die Beamten schießen mehrfach und töten das Tier. Es war ein ungewöhnlicher Vorfall in dieser Woche in Südbrookmerland. Er machte bundesweit Schlagzeilen. Die Frau wurde zufällig Opfer. Was wäre, wenn an ihrer Stelle ein Kind gewesen wäre? Man mag es sich nicht ausmalen. Kein Wunder, dass schärfere Vorschriften für Hundehalter gefordert werden. Doch die Wahrheit ist: Gegen Fahrlässigkeit sind Regeln wirkungslos.

Vorschriften sind knapp

Die Vorschriften in Niedersachsen sind ohnehin knapp und wenig effektiv, wenn es um Sicherheit geht. Seit 2013 müssen Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen – also den sogenannten Hundeführerschein ablegen. Das soll vor allem Beißattacken vorbeugen. Immerhin. Aber die Prüfung kann mit jedem beliebigen Hund absolviert werden. Und wer schon länger einen Hund besitzt, ist von der Pflicht befreit.

Behörden können in Niedersachsen einzelne Hunde als „gefährlich“ einstufen und etwa eine Maulkorbpflicht verhängen. Aber das geschieht erst, wenn ein Hund bereits aggressiv geworden ist. Regeln für ganze Rassen gibt es nicht. Südbrookmerland führt zwar ein Verzeichnis von „gefährlichen Hunden“. Darauf stehen die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen. Aber das dient nur der Ermittlung der Hundesteuer.

Strafandrohung ist wohl der effektivste Weg

Den Germanischen Bärenhund sucht man auf der Liste ohnehin vergeblich. Die Tiere können bis zu 85 Kilo schwer werden. Dass ein Polizist nach dem Angriff eines solchen bellenden und zähnefletschenden Tieres die Waffe „zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben“ abfeuert, wie die Polizei schreibt, ist nachvollziehbar. Verkehrte Welt, wenn nun ausgerechnet der Mann, der auf die Hunde aufpassen sollte, der Polizei Fehlverhalten vorwirft.

Die Halterin hat ein Verfahren am Hals. Strafandrohung bei Fehlverhalten ist wohl der effektivste Weg zur Prävention. Und das Appellieren an die Vernunft. Denn nicht zu vergessen: In Deutschland gibt es viele Millionen Menschen, die ihre Tiere liebevoll und verantwortungsbewusst halten. Diese sollten nicht das Fehlverhalten anderer ausbaden.

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