Hamburg Monatlich 125 Euro für die Pflege – woran das in der Praxis oft scheitert
Seit knapp sieben Jahren können hilfsbedürftige Menschen 125 Euro zusätzlich von den Kassen kommen. Doch die Auszahlung des Entlastungsbetrages wird in der Praxis oft erschwert.
Susanne Cicecüce ist am Limit. Als Inhaberin des Haushaltshilfedienstes „Susi Sauber“ kann sie sich vor Aufträgen kaum retten. Unweit von Osnabrück im nordrhein-westfälischen Lengerich starten sie und insgesamt 30 Mitarbeiter täglich, um in der gesamten Region unter anderem älteren Mitmenschen im Alltag zu unterstützen. Wohnung putzen, Haustiere versorgen, Einkäufe erledigen oder auch mal gemeinsame Spaziergänge.
Die Bandbreite ist groß, der Bedarf ist noch größer. „Unsere älteren kranken Menschen gehen am Stock“, sagt Cicecüce, die sich auch wegen dieser Not seit einiger Zeit bei der FDP engagiert. Es gebe viele in der Region, die auf die sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (Azua) in Anspruch nehmen wollen „Meine Mitarbeiter sind nicht besonders glücklich, wenn ich weitere Klienten aufnehme, aber manchmal kann ich nicht anders“, sagt Cicecüce. Selbst aus Bochum und Bremen kamen schon Anfragen. Die Folge: Die Chefin selbst arbeitet bis zu 14 Stunden täglich und sucht händeringend nach Mitarbeitern.
Jedem Pflegebedürftigen in Deutschland, der nicht in einer vollstationären Einrichtung lebt, ein „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Für die bundesweit mehr als 650.000 Menschen mit Pflegegrad 1 ist es gar die einzige Unterstützung durch die Pflegekassen. Das Geld kann für Besuche in der Tages- oder Kurzzeitpflege ausgegeben werden, ist im Kern aber für haushaltsnahe Dienstleistungen gedacht. In der Theorie bekommen die Pflegebedürftigen das Geld von den Kassen zurück. In der Praxis bleibt die Summe oft bei den Kassen liegen. Nur etwa 40 Prozent der Anspruchsberechtigen nutzten 2022 den Entlastungsbeitrag.
„Hauptproblem ist das mangelnde Angebot.“, teilt dazu auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Schleswig-Holstein mit. Deswegen sei der Entlastungsbeitrag nur „in der Theorie eine hervorragende Idee.“
Obwohl es gar nicht immer eine Firma sein muss, die anderen Unterstützung im Alltag anbietet. Freunde und Nachbarn nehmen beim Entlastungsbeitrag eine weit gewichtigere Rolle ein, als gewerbliche Anbieter. Doch einfach so seinen Nachbarn zu helfen und dafür den 125-Euro-Obolus zu bekommen funktioniert nicht, auch Nachbarschaftshelfer müssen etwa in den meisten Bundesländern als solche erst behördlich anerkannt werden. Allein in Niedersachsen kamen mehr als drei Viertel der mehr als 1.100 Anträge auf „Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag“ von Nachbarschaftshelfern, wie das Sozialministerium in Hannover auf Anfrage mitteilt.
Nachbarschaftshelfer müssen für eine solche Anerkennung einen meist eintägigen Pflegekurs absolvieren, der von den Kassen bezahlt wird, heißt es weiter. Doch schon das schreckt ab. Das bürokratische „Anerkennungsseminar“, das Nachbarn oder Freunde belegen müssen, um Geld mit der Pflegekasse abrechnen zu können, sei ein buchstäblicher „Entlastungsbetrags-Verhinderer“, urteilt der Schleswig-Holsteiner SoVD .
Nordrhein-Westfalen hat darauf reagiert. Seit Jahresbeginn müssen Nachbarschaftshelfer dort keinen Qualifikationsnachweis mehr erbringen. Es reicht, eine Broschüre des Landes gelesen zu haben. Etwa 19.000 Exemplare seien alleine in den ersten zwei Monaten 2024 bestellt, zudem sei sie 15.000 Mal von der Landesinternetseite heruntergeladen worden. Eine solche Vereinfachung ist in Niedersachsen nicht geplant. Die vermittelten Kenntnisse durch die Schulung würden eine Mindestqualität sicherstellen, so das Ministerium in Hannover.
Dabei ist die Anerkennung der Azua-Leistungen schon jetzt ein föderaler Flickenteppich. Auch Heike Hirsch ist im Grenzgebiet unterwegs. Die Senioren-Assistentin begleitet die Rentner zu Behörden, berät sie zu Pflegethemen, hilft unter anderem auch beim Umgang mit Computer und Smartphone. Dafür können ihre Klienten in NRW die 125 Euro Entlastungsbeitrag verwenden. In Niedersachsen geht das nicht.
Denn jedes Land hat für die nötige Anerkennung eigene Richtlinien. Heißt im Umkehrschluss: Wenn Heike Hirsch aus ihrer Heimat im nordrhein-westfälischen Lienen zehn Minuten über die Landesgrenze nach Bad Iburg fährt, ist die gleiche Leistung schon nicht mehr anerkannt. Die niedersächsische Anerkennung könnte Hirsch erst mit einer 30-stündigen Schulung vom Landesamt für Gesundheit bekommen.
So bestätigt es auch das niedersächsische Sozialministerium. Doch bis zu den Pflegekassen ist das offenbar noch gar nicht überall vorgedrungen. Eine Abfrage unserer Redaktion bei mehreren nordrhein-westfälischen Dienstleistern ergab, dass sie auch ohne Anerkennung in Niedersachsen ihre Leistungen problemlos über den Entlastungsbeitrag abrechnen. Und der Verband der Ersatzkassen in Niedersachsen findet das auf Nachfrage ebenfalls unproblematisch.
In Schleswig-Holstein wiederum, wo vor allem an der Grenze zu Hamburg dieselbe Problematik besteht, scheinen Kassen und Behörden weit strenger. Ob ein Pflegebedürftiger die 125 Euro bekommt, hängt damit offenbar am Wohnort und an der Kulanz der einzelnen Kassen. „Als SoVD wünschen wir uns bundeseinheitliche Kriterien für Anbieter dieser haushaltsnahen Dienstleistungen“, stellt der Sozialverband klar.
Petra Herder vom Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück beschäftigt sich täglich mit den Sorgen von Pflegebedürftigen und kommt zu einem klaren Urteil: „Der Entlastungsbetrag gehört abgeschafft. Es ist ein Bundesgesetz, aber von Land zu Land unterschiedlich interpretiert“, sagt sie. Das ohnehin schon komplizierte Pflegesystem in Deutschland sei dadurch nur um einen Aspekt reicher. „Die 125 Euro können auch einfach aufs Pflegegeld drauf, es braucht nicht noch einen Topf.“