Prozess in Aurich Fausthieb gegen Verlobte? Freispruch für Vater und Sohn
Sie wollte angeblich die Verlobung aufheben und habe dafür einen Fausthieb kassiert. Das Beziehungsdrama endete vor Gericht in Aurich mit einem Freispruch – obwohl der Richter seine Zweifel hatte.
Aurich - Mit dem Freispruch zweier Angeklagter endete am Mittwoch ein Familienstreit vor dem Amtsgericht. Ein 63-jähriger Mann aus Aurich und sein 18-jähriger Sohn hatten sich dort wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Laut Anklage sollen sie im Sommer vergangenen Jahres gewalttätig gegen die Verlobte des jungen Mannes geworden sein, weil diese die Verlobung habe aufheben wollen. Die 20-Jährige hatte Anzeige erstattet und erklärt, der Senior habe sie festgehalten, ihr Verlobter ihr mit der Faust an den Kopf geschlagen und sie unflätig beleidigt. Im Krankenhaus war eine Prellung im Kopfbereich attestiert worden.
Zu den Vorwürfen schwiegen sich beide Angeklagte aus, aus Gründen des Familienfriedens, wie einer der Verteidiger erläuterte. Für den Fall, dass die junge Frau ihre Aussage vor Gericht wiederhole, kündigte er jedoch umfassende Angaben seines Mandanten an. Man werde nachweisen können, dass sie gelogen habe, stellte er in Aussicht.
Immer noch verlobt
Der 18-Jährige berichtete, trotz einiger Streitigkeiten und einer zeitweisen Funkstille noch immer mit der 20-Jährigen verlobt zu sein. Ihre Hochzeit sei für den Sommer geplant.
Weil Richter Simon Breuker Zweifel an der Unbefangenheit der jungen Frau hegte, schickte er die Angeklagten für die Dauer ihrer Befragung aus dem Saal. Sie bestätigte jedoch die Angaben ihres Verlobten und bestritt, im Vorfeld der Verhandlung unter Druck gesetzt worden zu sein. Sie habe sich frei entschieden, betonte sie auf Nachfrage Breukers. Zum Vorwurf der Anklage machte sie von ihrem Recht Gebrauch, als nahe Angehörige die Aussage zu verweigern. Weil die Tat nicht nachzuweisen war, sprach Breuker die Angeklagten frei. „Das heißt nicht, dass ich von Ihrer Unschuld überzeugt bin“, stellte er fest.