Prozess in Aurich Haftstrafe für sexuelle Belästigung, Hitlergruß und andere Taten
Ein 59-jähriger Wiesmoorer muss ins Gefängnis. Für den polizeibekannten Mann sah das Gericht keine positive Sozialprognose mehr. Außerdem stand er unter Bewährung.
Aurich - Weil er betrunken immer wieder durch Pöbeleien und Übergriffe auf Mitmenschen aufgefallen war, muss ein Mann aus Wiesmoor für elf Monate ins Gefängnis. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sexueller Belästigung, versuchter Nötigung sowie Beleidigung, Bedrohung und des Führens einer Waffe in der Öffentlichkeit, dazu noch ohne Waffenschein, hat ihn das Amtsgericht Aurich dazu verurteilt.
Richter Meyer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte öffentlich den Hitlergruß entrichtet hat. Darüber hinaus hatte der 59-Jährige im Sommer 2023 einer jungen Frau, die am Marktplatz in Wiesmoor auf einen Bus gewartet hatte, gegen ihren Willen gestreichelt und versucht, sie zu küssen. Sichtlich angespannt berichtete die 20-Jährige in der Verhandlung von dem Vorfall. Sie sei psychisch vorbelastet und habe nicht gewusst, wie sie mit dieser Situation habe umgehen sollen. Durch ein seit 2020 auch in Deutschland zunehmend bekanntes internationales Handzeichen für den Ruf nach Hilfe hatte sie einer zufällig anwesenden flüchtigen Bekannten ihre Ohnmacht signalisiert. Die hatte sofort reagiert und die Frau zu sich gebeten, während sie die Polizei alarmiert hatte.
Helferin und Einsatzkräfte mit dem Tode bedroht
Unterdessen hatte der Angeklagte sowohl die Helferin als auch die hinzugekommenen Einsatzkräfte grob beleidigt und mit dem Tode bedroht. Die Bodycam eines der Polizisten hatte anschaulich aufgezeichnet, wie der Angeklagte nur widerwillig und unter lautem Gepöbel dem Platzverweis nachgekommen war. Darüber hinaus hatte er später außerhalb seiner Wohnung mehrere Schüsse mit einem Schreckschussrevolver abgegeben.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schon am ersten Verhandlungstag eingeräumt, soweit er sich an sie erinnerte. Seine Entgleisungen erklärte er mit dem hohen Grad seiner Alkoholisierung. An die Begegnung mit der jungen Frau konnte er sich gar nicht mehr erinnern, „da war ich total daneben“. Ein Alkoholtest hatte fast zwei Promille ergeben. Betroffen verfolgte er die Schilderungen der Zeugin und entschuldigte sich bei ihr wie auch bei allen anderen Opfern.
15 einschlägige Einträge im Vorstrafenregister
Der Angeklagte ist der örtlichen Polizei kein Unbekannter. Im Allgemeinen käme man dort gut aus mit ihm, wie einer der Beamten berichtete. Im Vorstrafenregister des 59-Jährigen finden sich 15 einschlägige Einträge, bisher lediglich mit Geldstrafen oder Bewährungsstrafen geahndet.
Auch während der fraglichen Vorfälle stand er unter laufender Bewährung, so dass er dieses Mal ins Gefängnis muss. Zwar hielt Richter Meyer ihm sein Geständnis sowie seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zugute. Jedoch hätten die vorausgegangenen Verurteilungen offensichtlich keinerlei abschreckende Wirkung gezeigt. Für eine positive Sozialprognose sah er darum keinen Spielraum mehr.