Paris  Emmanuel Macron will aktive Sterbehilfe in Frankreich ermöglichen

Birgit Holzer
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Von Birgit Holzer
| 11.03.2024 19:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Franzosen sprechen sich mehrheitlich für die aktive Sterbehilfe aus. Übersetzt steht auf dem Schild geschrieben: „mein Tod, meine ultimative Freiheit“. Foto: IMAGO/ABACAPRESS
Die Franzosen sprechen sich mehrheitlich für die aktive Sterbehilfe aus. Übersetzt steht auf dem Schild geschrieben: „mein Tod, meine ultimative Freiheit“. Foto: IMAGO/ABACAPRESS
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70 Prozent der Franzosen befürworten laut Umfragen die aktive Sterbehilfe – Macron öffnet nun den Weg. Im Gesetzentwurf wurden aber nicht alle Fragen endgültig beantwortet.

Viele Menschen in Frankreich hatten auf diese Entscheidung des Präsidenten gewartet, darunter auch Prominente wie die Sängerin Françoise Hardy. Im Dezember schrieb die 80-Jährige einen offenen Brief an Emmanuel Macron, in dem sie ihn anflehte, aktive Sterbehilfe zuzulassen.

Sie selbst leide sehr an ihrer Krebserkrankung und wolle „so bald und so schnell wie möglich“ aus dem Leben scheiden, schrieb der frühere Chansons-Star. Nun kündigte Macron in einem Zeitungsinterview einen Gesetzentwurf an, der aktive Sterbehilfe in Frankreich „unter bestimmten strikten Bedingungen“ für unheilbar kranke Erwachsene legalisiert.

Er setzt damit ein Wahlkampfversprechen um und übernimmt Vorschläge eines Bürgerrats, der diese nach monatelangen Beratungen bereits im April letzten Jahres vorgelegt hat.

Der Zugang zu aktiver Sterbehilfe öffnet sich Macron zufolge für Personen, deren Lebensende „kurz- oder mittelfristig“ bevorsteht, die über ihre vollständige Urteilsfähigkeit verfügen. Innerhalb von zwei Wochen trifft ein Pflegeteam eine Entscheidung. Ausgenommen werden Patienten mit psychischen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen, wie Alzheimer.

Sind alle Bedingungen erfüllt, kann dem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament verschrieben werden, das sich dieser wenn möglich selbst verabreicht oder das ihm gegeben wird. Für Ärzte und Pflegepersonal gilt die Gewissensfreiheit: Sie können unter Berufung auf ihr Gewissen aktive Sterbehilfe ablehnen.

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Es handle sich „weder um Beihilfe zum Selbstmord noch um Euthanasie“, betonte Macron. Gleichzeitig sollen die Palliativversorgung und die häusliche Verpflegung verbessert und dafür eine Milliarde Euro zusätzlich für die kommenden zehn Jahre bereitgestellt werden. Im April wird der Gesetzentwurf dem Ministerrat vorgelegt, ab Ende Mai berät die Nationalversammlung über die Pläne.

In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bislang verboten. Allerdings dürfen Patienten seit 2002 eine Behandlung ablehnen. Seit 2005 können Ärzte auf den Wunsch einer unheilbar kranken Person hin lebensverlängernde Maßnahmen einstellen und sie dürfen seit 2016 stark schmerzlindernde Medikamente verabreichen, die den Tod beschleunigen können.

Macron, selbst der Sohn von Ärzten, sagte nun, dieser gesetzliche Rahmen reiche nicht aus, um manche „menschlich sehr schwierigen Situationen zu behandeln“. Die Vertreter aller Religionen hatten sich gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Umfrage zufolge befürworten sie allerdings 70 Prozent der Menschen in Frankreich.

Die Parteien sind gespalten. Die Republikaner und die Rechtsextremen lehnen aktive Sterbehilfe ab. Der ehemalige konservative Berichterstatter eines Gesetzes von 2016, Jean Leonetti, beklagte, es fehle vor allem an einer „Kultur der Palliativ-Versorgung“.

Der republikanische Spitzenkandidat für die EU-Wahlen, François-Xavier Bellamy, warf dem Präsidenten vor, das Thema bewusst wenige Monate vor dem Votum aufzuwerfen: „Macron, der nichts mehr unter Kontrolle hat, flüchtet sich in gesellschaftliche Fragen.“ Gerade wurde das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen.

Vertreter des linken politischen Lagers begrüßten den Vorstoß, der in ihren Augen sogar reichlich spät komme, da er seit langem gefordert werde. Auch wird das Kriterium des „kurz- oder mittelfristig“ nahenden Todes kritisiert.

Dies sei für Ärzte schwierig festzustellen, sagte Martine Lombard, Professorin für öffentliches Recht: „Es besteht das Risiko, dass letztlich nur Krebskranke im Endstadium betroffen sein werden.“

Auch der Präsident der Vereinigung für das Recht, in Würde zu sterben (ADMD), Jonathan Denis, befürchtete, es müssten wohl auch künftig viele Menschen aus Frankreich in die Schweiz fahren, um Zugang zu aktiver Sterbehilfe zu bekommen: „Wenn Ihre Lebenserwartung 14 Monate ist, sagt man Ihnen dann: Leiden Sie noch ein wenig, wir befinden uns noch nicht in der passenden Frist?“

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