Religion im Kreis Aurich Kirchenvorstände werden heute gewählt
In den evangelischen Kirchengemeinden im Kreis Aurich sind Christen heute aufgerufen, ihre Stimme bei der Wahl der Kirchenvorstände abzugeben. Wer wählen darf.
Aurich - Der Sonntag, 10. März, ist Tag der Kirchenvorstandswahlen in vielen Kirchengemeinden. Auch im Kirchenkreis Aurich sind Christen zur Wahl aufgerufen. In den evangelisch-lutherischen Kirchen dürfen alle Kirchenmitglieder, die 14 Jahre oder älter sind, wählen. In der evangelisch-reformierten Kirche sind erstmals alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren – also ab der Religionsmündigkeit - aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen. Insgesamt sind 1.977.135 Menschen dazu aufgerufen, über die 7411 Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die ab Juni die gut 1200 Kirchengemeinden der Landeskirche Hannovers leiten. In den den evangelisch-reformierten Kirchen stehen rund 1000 Menschen zur Wahl.
Die evangelisch-lutherischen Stadtkirchengemeinden Aurichs, Lamberti, Johannis und Paulus, laden am Sonntag, 10. März, in die Lamberti-Kirche zum gemeinsamen Gottesdienst ein. Beginn ist um 10 Uhr, teilte Pastorin Angelika Scheepker mit. Alle Gemeindemitglieder hatten im Februar ihre Wahlunterlagen von der Landeskirche zugeschickt bekommen und konnten vorab per Online-Wahl oder Briefwahl ihre Stimmen abgeben.
Die Lamberti-Kirchengemeinde bietet darüber hinaus am Sonntag für ihre Gemeindemitglieder eine Urnenwahl an, in der Zeit von 11 bis 15 Uhr im Gemeindehaus, Lambertshof 4.
Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich und geschieht für die Lamberti-Kirchengemeinde im Gemeindehaus ab 15 Uhr, für die Johannis-Kirchengemeinde in Sandhorst ab 12 Uhr im Gemeindehaus Sandhorst und für die Paulus-Gemeinde in Kirchdorf ab 17 Uhr im Gemeindehaus Kirchdorf.
Für Sandhorst können Briefwahlstimmen am Sonntag noch bis 12 Uhr im Sandhorster Gemeindehaus abgegeben werden, in Kirchdorf können Briefwahlstimmen noch bis 17 Uhr im Briefkasten des Pfarrhauses am Lerchenweg 14 abgegeben werden.
In allen evangelisch-reformierten Kirchengemeinden findet die Wahl am Sonntag, 10. März, als Urnenwahl nach dem Sonntagsgottesdienst statt. Gewählt werden die Leitungsgremien der Gemeinden: die Kirchenräte oder Presbyterien, in größeren Gemeinden zusätzlich eine Gemeindevertretung. Die Kirchenräte oder Presbyterien leiten die Gemeinden vor Ort. Sie sind unter anderem für Gebäude, Ländereien, Friedhöfe, Kindertagesstätten, Personal und Finanzen einer Kirchengemeinde zuständig.
In der Kirchengemeinde St. Jürgen in Holtrop wird im Anschluss an die Sonntagsgottesdienste gewählt. Dieser beginnt in der Kirche in Holtrop um 10 Uhr und in der Kapelle zu Akelsbarg um 9 Uhr. Im Anschluss an die Gottesdienste besteht ab 11 Uhr die Möglichkeit zu Begegnung, Austausch und Gespräch bei Tee und Gebäck im Gemeindehaus in Holtrop. Ausgefüllte Wahlunterlagen können dort abgegeben werden. Die Auszählung der Kirchenvorstandswahl durch den Wahlvorstand, besetzt durch die Ortsbürgermeister in der Kirchengemeinde, findet im Holtroper Gemeindehaus um 18.30 Uhr statt. Das Ergebnis wird auf der öffentlichen Wahlparty im Gemeindehaus ab 19 Uhr bekannt gegeben.